Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Keine Sparfrage aber im Steuerberaterforum ist zur Zeit keiner

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Kann jemand der seit kurzem erst Unterhalt bezahlt bei einem Kind aus einer früheren Beziehung, sich das Kind zur Hälfte auf die Steuerkarte holen? Wenn ja, wie und wo beantragt man das? Einfach zum >Bürgeramt und ändern lassen? Welche Unterlagen brauch er? Danke schon mal im vorraus


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ja - WENN man das gemeinsame ! sorgerecht hat. ansonsten nicht . lg


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aber kleiner tipp, man kann unterhaltszahlungen von der steuer absetzen . lg


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nee sorgerecht hat er nicht!hat mein ex aber auch nicht und hat unsere tochter zur hälfte drauf!ich dachte das hätte mit dem sorgerecht nix zu tun,sondern ob man unterhalt zahlt oder nicht.


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und absetzen geht auch nicht Kindesunterhalt: Kindesunterhalt kann grundsätzlich nicht von der Steuer abgezogen werden. Zum Ausgleich dafür erhält man den steuerlichen Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld (zum Verhältnis zwischen Kinderfreibetrag und Kindergeld siehe oben Punkt3.). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gibt es für solche Kinder, denen zwar Unterhalt geschuldet wird, für die aber kein staatliches Kindergeld gezahlt wird. Es handelt sich vor allem um folgende Fälle: (1) Kinder, die im Ausland leben. Kindesunterhalt an Kinder, die im Ausland leben, kann bis zu einem Betrag von 7.188,- Euro jährlich als außergewöhnliche Belastung (§ 33 a Absatz 1 EStG) abgezogen werden. (2) Kinder, die Wehr- oder Zivildienst leisten, denn auch für diese Zeit gibt es kein Kindergeld. Auch hier kann Unterhalt bis zur Höchstgrenze von 7.188,- Euro als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.


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Hallo Beim Finanzamt und er muß mindestens 75% Unterhalt zahlen .LG