Mitglied inaktiv
Hallo! Wir haben am 2. Juni bei ebay etwas verkauft zur Selbstabholung. In der Auktion stand auch drin, daß es innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden muss. Ich habe sofort nach Auktionsende die Tel. geschickt. Reaktion kam tagelang nicht. Dann, am 8. Juni rief die Dame und meinte, daß ihr Auto defekt sei und wohl bis Mittwoch fertiggestellt sei. Sie würde sich dann nochmal melden. Kann ja mal vorkommen, also bis Mittwoch gewartet. Es kam kein Anruf! Am Sa 13. Juni hat sie auf den AB gesprochen und ihre (falsche - Tel. gibts nicht) Handynummer hinterlassen. Am Sonntag hat sie dann nochmal angerufen und wollte wissen, wann sie denn nun kommen kann. Ich teilte ihr mit, daß wir die ganze folgende Woche Geb. hätten und auch weg seien und es in der Woche eben nicht geht! Sie war etwas angenervt und meinte dann, sei meldet sich SA abends dann nochmal wegen eines Abholtermins. Tja, nun haben wir schon wieder Freitag und sie hat seither nicht mehr angerufen. Mich nervt das! Ich möchte das Teil der "Dame" auch schon gar nimmer verkaufen und am Liebsten nochmal einstellen. Wie MUSS ich denn jetzt vorgehen? Einen nicht bezahlten Artikel melden? Darf ich einfach wieder einstellen? Immerhin sind seit Auktionsende nun über 3 Wochen vergangen...... Mensch, immer dann, wenn man eh soviel an der Backe hat :-(
Schade!
Hi, ich würde so vorgehen....schreib sie an, das sie sich unverzüglich bis XXX bei dir melden soll. Kündige gleich an, das du das Teil wieder neu einstellst, wenn sie sich bis dahin nicht gemeldet hat! Behalte unbedingt die Mails als Nachweis für Dich. UND...melde es Ebay, denn du musst ja auch die Kosten für die Auktion tragen, die in diesem Fall verfallen würden.... LG
Hm, MUSS ich ihr denn das Teil noch verkaufen? Hab jetzt natürlich auch Bedenken, daß wenn ich Sie jetzt anschreibe mit Frist und so, daß sie sauer ist und mich dann womöglich schlecht bewertet. Ich meine, ich hätte mal gelesen, daß, wenn man eine Unstimmigkeit aufmacht (wo auch immer man die aufmachen kann), daß dann das Gegenüber nicht mehr negativ bewerten kann.
Huhu, verwarne Sie wegen einen nicht bezahlten Artikels bzw. melde diesen und verwarne gleich sofern es möglich ist. Denn dann kann der Käufer dem Verkaufe nicht negativ bewerten. Ich glaube sogar gar nicht....bin mir aber nicht sicher. Aber negativ bewerten kann Sie Dich dann nimmer. Lg Sandra
Naja, eigentlich musst du es ihr noch verkaufen. Ich würd jetzt auch gar keine Frsist mehr setzen sondern einen nicht abgeholten/bzw. bezahlten artikel melden, dann musst du noch 8 oder 10 Tage warten, wenn er bis dahin nicht abgeholt ist kannst du es wieder neu einsetzen und bekommst deine Gebühren erstattet. Ich hatte den Fall jetzt 2 mal. Beide male, die wirklich ähnlich wie bei dir waren, nur hab ich keine 3 Wochen gewartet. Ich melde wenn die KOmmunikation nicht stimmt direkt ab dem 10. Tag, ab da kann man auch erst melden. Ist mir ehrlich gesagt zu blöd. Und diese beiden male wurden die Sachen auch nicht abgeholt. Ich denke, dass die es herauszögern wollten bis zum 1.7. denn da gibts ja neues Geld. LG Britta
.....daß die einfach nicht richtig geschaut hat, wo sie den Artikel abholen muss (obwohl mehrere Male mit PLZ vermerkt). Die hat 350km Fahrtweg!!! Und das für einen Artikel der etwas mehr wie 35.- kostet....... Mich nervt das halt, daß jedesmal gesagt wird, ich melde mich dann und dann und nichts passiert! Ich wollte das sperrige Teil weghaben! Hätte ichs doch nur dem KiGa geschenkt :-(
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder