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kann man als Angestellter Geschäftsführer für Nichtzahlung...

kann man als Angestellter Geschäftsführer für Nichtzahlung...

78bunny

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Hallo, vielleicht hat ja jemand etwas Ahnung davon, es geht darum, das mein Mann nur als Geschäftsführer angestellt war, er hat sich um Anrufe, Aufträge und Papierkram gekümmert und war auch teilweise Ansprechpartner, sein Chef, der meistens mit auf der Baustelle war hat dann, ohne wissen meines Mannes, das Konto platt gemacht und die Löhne u.s.w. nicht gezahlt, jetzt hat ein ehem. Angestellter meinen Mann und den Chef angeklagt, (mein Mann geht natürlich zum Anwalt) aber weil ich so nervös und ungeduldig bin, dachte ich, dass hier viell. jemand etwas Ahnung hat?! lg bunny


minett2

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Antwort auf Beitrag von 78bunny

außer er hat eine Versicherung abgeschlossen, die ihn als GF mit der privaten Haftung befreit. als GF haftet man sogar mit dem eigenen Haus. lg


78bunny

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Antwort auf Beitrag von minett2

und er kann doch nichts dafür, wenn der Chef, dass Geld vom Konto nimmt und ausgibt, oder er irgendwas von dem Angestellten abkauft und ihm dann nicht das Geld gibt, mein Mann wusste nichts von all dem, das kam erst später raus! lg bunny


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von 78bunny

das kommt auf die firmenform an. zb. ist die firma eine gmbh,dann haftet er nicht mit dem privatvermögen. allerdings gibt es auch da ausnahmen-ich würde schnell einen anwalt aufsuchen. viel glück.


78bunny

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Angestellte, mehr nicht, hoffe es geht gut, ich hoffe, das es auch keine Probleme gibt, weil er sich jetzt selbstständig machen möchte, nach dem ganzen Desaster?! lg bunny


minett2

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Antwort auf Beitrag von 78bunny

Da wird er nicht bei rum kommen, außer er kündigt fristlos, oder kann nachweisen, dass der Chef betrogen hat. Aber stell Dich da mal auf einen harten Kampf ein, außer der Chef zahlt die Grhälter noch nach. Da sollte Dein Mann mal Druck machen!! Und wenn es eine normale 1Mann Firma ist, haftet er voll durch.Wenn chef nix hat, ist Dein Mann fällig. lg


78bunny

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Antwort auf Beitrag von minett2

müsste, er wäre nicht haftbar?! lg bunny


78bunny

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Antwort auf Beitrag von 78bunny

Gar nicht als Geschäftsführer einstellen dürfen oder können, verstehe das ganze nicht so wirklich, und sowas schlägt mir direkt auf den Magen , aber die Anwältin muss ja eigentlich wissen was sie tut, bzw. sagt, ihr Schwerpunkt liegt bei Arbeitsrecht, ich hoffe einfach mal das beste lg bunny


Amula

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Antwort auf Beitrag von 78bunny

...drück ich dich einfach mal.... ich weiß nämlich, wie sehr einem solche Sachen mitnehmen, selbst wenn man nix dafür kann und auch RA sagen: kann üüüüüüberhaupt nix passieren...und man dann meistens hinterher auch merkt, dass es -hoffe ich mit euch- viel Aufregung um nix war.... Der Schreck sitzt tief und wird dich wohl heute Nacht kaum schlafen lassen... Kopf hoch, wird schon wieder *drückdich*


minett2

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Antwort auf Beitrag von Amula

kann da AMula nur zustimmen. Ich hoffe, dass die Anwältin Recht hat. Man, so ein Ärger. Was ist denn am Vertrag nicht rechtens? lg minett


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von 78bunny

ja, der Geschäftsführer haftet für die Nichtabführung von Sozialabgaben usw.. Dein Mann hätte sofort Insolvenzantrag stellen müssen, als klar war, dass nicht genug Geld für die Lohnzahlung vorhanden ist. Macht er das nicht, macht er sich auch wegen Insolvenzverschleppung strafbar. Wieso hat der Chef noch Zugang zum Firmenkonto? Dein Mann muss dem Chef sofort schriftlich auffordern, das veruntreute Geld wieder auf das Konto zu führen, andernfalls drohen, sofort Strafanzeige gegen den Chef stellen, dieses auch umsetzen. Ansonsten ist dein Mann der Dumme.