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kann der hausarzt eine schwangerschaftsbedinger Krankschreibung vornehmen?

kann der hausarzt eine schwangerschaftsbedinger Krankschreibung vornehmen?

elena13

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Hallo liebe Mitstreitenden :) und Experten! Ich bin in einer komplizierten Situation. Mein Arbeitsvertrag endete zum 31.10.2014 und wurde schwangerschaftsbedingt nicht verlängert ( OP Schwester ) . Seit dem 01.November 2014 bin ich krank geschrieben, jedoch nicht von meinem frauenarzt, sondern von meiner Hausärztin. Ich hatte während meiner Beschäftigung schon ein Beschäftigungsverbot ausgestellt bekommen ( vom TÜV Arzt), welches bis zum Start des Mutterschutzes galt. Nachdem ich jedoch arbeitslos war, wollte meine Krankenkasse trotz des BVs eine Krankschreibung, da ich ja kein Arbeitnehmer mehr war, würde das BV wohl nichts wert sein. Nun hat mich meine Hausärztin seit dem krank geschrieben. Meine Frage lautet nun, wie kann mir meine Hausärztin nachweisen, dass die krankschreibung schwangerschaftsbedingt war für den Elterngeldantrag? VIelen Dank für eure Antworten, ich weiss, da kam alles auf einmal zusammen : ( Eine schöne Restschwangerschaft euch allen und alles Gute für die Kleinen! Elena


Ellert

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Antwort auf Beitrag von elena13

Lass es Dir doch einfach von da bestätigen dagmar


Jana287

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Antwort auf Beitrag von elena13

Warst Du denn krank? Aus welchem Grund verlangte die Krankenkasse eine Krankschreibung? Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht, hattest Du Dich den arbeitslos gemeldet? Dann hättest Du wegen des Bv kein ALG1 bekommen.


elena13

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Antwort auf Beitrag von Jana287

hey hey also ich konnte mich nicht arbeitslos melden, da ich im bv bis zum mutterschutz geschrieben wurde, die mmeinten dann beim amt, dass ich dadurch ja nicht vermmittelbar wäre ( ich bin opschwester, das geht nicht in der ss ) . dann hiess es also, dass die kk für mich aufkommen müsse, die jedoch akzeptierte das bv nicht, da ich dann ja keine arbeitnehmerin mehr war und verlangte eine krankschreibung, um krankengeld zu zahlen. mein gyn wollte mich nicht krank schreiben, obwohl ich nur ein halbes jahr vor der ss eine schwere gynäkologische erkrankung mit op hatte, die mich psychisch an die nervengrenze getrieben hat und ich nur sorgen zu beginn der ss hatte, dass ich es nicht halten könne, daher die psychosorgen . er meinte nur, ich sei kern gesund und sowas wie eine ss depression gäbe es überhaup nicht. alles ziemlich blöd aufeinander auch die ämter waren jedes mal überfordert und haben mich wochenlang von der einen behörden zu der nächsten und zurück gesendet. ich habe mir dann soziale beratung geholt, die mich dann endlich etwas beruhigen konnte, sonst weiss ich nicht, wie ich damit hätte umgehen können. es ist ja nicht meine schuld, dass mein beruf mich nicht in der ss arbeiten lässt und ich natürlich nicht vermittelt werden konnte. vielen dank an euch ! lg


speedy

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Antwort auf Beitrag von elena13

Hi, für eine ss-bedingte Krankschreibung müsste dich der Hausarzt an den Facharzt, sprich Gyn überweisen, da er dich nicht wegen SS-Problemen krankschreiben darf, nur wegen anderen gesundheitlichen Problemen. Ich sehe aber keinen Vorteil für dich, krank geschrieben zu sein. Wenn du "gesund" bist (und da spielt es keine Rolle, ob du vermittelbar bist), dann hast du Anspruch auf ALG, u.U. zwar kein ALG I, aber zumindest ist dann Sozialversicherung etc. abgedeckt. Einen Anspruch auf Krankengeld hast du, wenn die Krankschreibung erst nach Beschäftigungsende ausgestellt wurde - ohnehin nicht, daher wird die KK hier auch nichts für dich zahlen. Wenn es dir nur darum geht, dass die Monate nach dem Ende des Arbeitsvertrags nicht mit in die EG-Berechnung einbezogen werden (da kein Einkommen), dann ist dein Wunsch nach Krankschreibung vllt. verständlich, aber nicht legal. Gruß, Speedy