Ricarda310
Ich haben im März2020 unseren Sohn geboren & habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun möchte mein Chef mich eher zurück haben. Wir haben uns geeinigt, dass ich ab Oktober 2021 auf 450€ dazu gestoßen bin & im Januar 2022 (also 2 Monate eher) wieder meine alten Stundenzahl aufnehme. Nun möchten wir im Januar gerne unsere Kinderplanung fortführen. Durch Corona weiß ich nicht, ob ich ein Beschäftigungsverbot bekommen würde, da ich in einer Apotheke arbeite. Meine Frage; wenn ich im Januar direkt schwanger werden würde, wie würde mein Lohnersatz durch das Beschäftigungsverbot aussehen? Bisher gelesen habe ich, dass es aus den letzten 3 Monaten errechnet wird. Würde dann meine Aushilfstätigkeit, also die 450€ mit einberechnet werden? Oder wären es mein Gehalt ab Januar bzw wie vor der Elternzeit?
Bv in der Apotheke nicht unbedingt notwendig. Abstände können eingehalten werden, Plexiglas....der AG muss gefährdungsbeurteilung machen und dann sehen, ob ersatztätigkeiten nötig. In einem nv bekommt man das, was man ohne bekommt
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