Anni36
Hallo zusammen! Kleines Problem: Habe mein Haus zum 1.Mai 2013 verkauft, Kaufvertrag im März unterschrieben, alles gut soweit. Wie in vielen Städten und Gemeinden muss die zuständige Stadt schriftlich bestätigen, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht nicht besteht und nicht ausgeführt wird. Habe gestern mit Notar-Mitarbeiterin gesprochen - Bestätigung liegt noch nicht vor..... Ist lt. Stadt aber "raus". Gehe doch recht in der Annahme, dass es Aufgabe des Notars ist, die Fristen einzuhalten, bzw. dafür zu sorgen, DASS die Fristen eingehalten werden, oder??? Gehe somit nicht mehr davon aus, dass das Geld pünktlich zum 30.4. kommen kann. Das fände ich persönlich somit ein bißchen doof... Auch für die Käufer - die wollen nämlich "rein"... Oder liege ich falsch und ICH habe vergessen, mich zu kümmern... Sorry, lang geworden.... LG, Anni
Ja, es ist ie Pflicht des Notars. ich hatte damals unseren Makler gefragt, ob ich was in die Wege leiten muss als VK...Antwort war: Nein, das geht nun alles automatisch. Im übrigen wird das wirklich knapp, denn die Bank des Käufers überweist ja auch erst, wenn alles vorliegt.
Ja, es ist ie Pflicht des Notars. ich hatte damals unseren Makler gefragt, ob ich was in die Wege leiten muss als VK...Antwort war: Nein, das geht nun alles automatisch. Im übrigen wird das wirklich knapp, denn die Bank des Käufers überweist ja auch erst, wenn alles vorliegt.
Hi Anni,
kein Jurist, aber Erfahrung
Notar hat alles in die Wege geleitet und es liegt an der Stadt, ist eine reine Formalität und der Termin 1. Mai sollte das Ziel sein alles fertig zu haben. Das Haus gilt zu 99% als verkauft, wenn DU das Geld aufm Konto hast. Das sollte bereits am 30.4. verbucht sein, da 1. Mai ja Feiertag.
Im Prinzip brauchst du dir keinen Stress zu machen, das Formelle erledigt der Notar (auch wenns länger dauert!), die Finanzierung vom Haus seitens der Käufer muss ja auch stehen und mein ultimativer Tipp, erst das Geld und dann Übergabe des Schlüssels!.
Mach auch unbedingt ein Übergabeprotokoll !
Achso und entgültig los bist du das Haus, wenn deine Angaben im Grundbuch gelöscht sind, das dauert wiederum an die 3 Monate ( und deine Versicherung läuft solange noch auf dich)
GLG
Ex
Ich danke euch!!! Inzwischen liegt der Schrieb dem Notar tatsächlich "zur weiteren Bearbeitung" vor.... Na denne ... @Expo: Das mit der Gebäudeversicherung wußte ich übrigens nicht - Danke für den Tip!!!
Die letzten 10 Beiträge
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!