CelinasMama
Hallo.. Mein Mann möchte nach der Geburt im September ein Jahr Elternzeit nehmen. Und ich dann nach dem Mutterschutz wieder arbeiten. Man muss die Elternzeit ja 7 Wochen vorher beantragen, aber wie ist das wenn der Mann in Elternzeit geht? Rechnet man dort mit dem Geburtstsdatum des Kindes oder das Datum wo mein Mutterschutz endet? Ich werde im Internet irgendwie nicht schlau. Ich hoffe meine Frage ist verständlich geschrieben ;) danke lg
die elternzeit beginnt mit ende der gesetzlichen schutzfrist, diese beträgt nach der geburt 8 wochen. in der zeit erhält die mutter ja noch lohnfortzahlung. d h der mann muß innerhalb der ersten woche, nachdem das kind geboren wurde, die elternzeit anzeigen. die elternzeit beginnt dann nach ende der schutzfrist.
Oder die Elternzeit schon bei AG beantragen und das Datum dann bei Geburt noch nachtragen lassen.
Ab wann möchte er denn zu Hause bleiben, ab Geburt, dann muss er den voraussichtlichen Termin nehmen, oder erst nach deinem Mutterschutz?
kann man sich das aussuchen? Ich dachte es gibt dafür Bestimmungen oder so... dann wäre nach dem Mutterschutz ja sinnvoller, damit er diese 2 Monate noch den vollen Gehalt bekommt,oder? danke für eure hilfe :)
Hi, die EZ kann Mann frühestens ab der Geburt nehmen (dann den vor. Geburtstermin angeben in der Anzeige), ansonsten jederzeit mit 7 Wochen Vorankündigungsfrist - d.h. bei Beginn nach dem MuSchu 1 Woche nach der Geburt anzeigen. Gruß, Speedy
Wichtig ist auch zu beachten, dass mindestens 2 Monate Elternzeit eines Partners genommen werden müssen, da es sonst kein Elterngeld gibt! Diese 2 Monate müssen nicht zwangsläufig aufeinander folgen, sie können innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes liegen. Dabei beginnt der Monate Elternzeit mit dem Geburtstag des Kindes. Beispiel: Kommt Dein Kind an einem 15. zur Welt, muss der Beginn der Elternzeit immer am 15 liegen und endet somit an einem 14. Ich hoff, das war jetzt verständlich. Wenn Du kein Elterngeld beantragen willst, ist das egal.
Bei so manchem AG sollte man nicht so früh mit seinen Elternzeit-Plänen rausrücken. Es besteht erst kurz vor Beginn (leider vergessen wann) Kündigungsschutz. So mancher Vater hat es gut gemeint und wollte seinen Ausfall frühzeitig besprechen und wurde dann gekündigt .... LG sanctipetri
Ab dem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz. Und sieben Wochen vorher muss man die EZ anmelden. Da hat der Mann dann quasi nur eine Woche "Zeit", die EZ anzumelden.
Hallo zusammen, also, wir wissen jetzt, dass der Papa entweder direkt zur geburt, oder zu jeden Monat darauf am "Geburtstag" die EZ beginnen kann. Ich hab jetzt mal in den Kalender geschaut: wenn das Kind am 16.9. kommt, dann sind die 8 Wochen Muschu am 11. November rum. Dise zeit verlängert sich nur dann, wenn das Kind vor ET kommt. Wenn das Kind nach ET kommt: dann muss Muttern am 11.11. ran und Papa hat aber erst ab 16.11. EZ. = Man muss darüber nachdenken, wie man die Tage dazwischen überbrückt :-) ... und z. B. als Mutter z. B. gleich noch ein paar Tage Urlaub nach dem Muschu planen. Urlaub hat man in so einem jahr eh' genug, weil man ja den vollen Urlaubbsanspruch des Jahres erhält und trotzdem gut 3 Monate ausfällt. Grüße Désirée
Das ist nicht ganz richtig. Wenn das Kind nach dem ET kommt.. hat die Mutter trotzdem 8 Wochen danach. Denn die 8 Wochen nach dem ET hat man immer. Wenn das Kind vorher kommt, verlängert es sich um die nicht genomme Zeit. Also so, als wäre das Kind am ET gekommen. Gruß Melanie
Schon klar, aber... es bleibt die Frage, wie man die L+cke von 8 Wochen auf den 2. lebensmonatsbeginn schließt. Ich schrieb ja auch: (fast) kein Thema wenn das Kind vor ET kommt, aber ab ET bleibt einfach eine Lücke... Gruß Désirée
Hi, EZ kann man zu jedem beliebigen Datum beginnen und auch enden lassen, dabei ist man NICHT an den Geburtstag des Kindes gebunden. Der Geburtstag ist nur ein Stichtag für das Elterngeld - beginnt man den EG-Zeitraum vor dem Stichtag, zählt das dann bis zum Stichtag schon als ganzer EG-Monat nur halt mit weniger Lohnausfall d.h. entsprechenden Kürzungen beim EG. Aber die Idee, das mit Urlaub oder Zeitausgleich zu überbrücken war schon ganz gut... Gruß, Speedy
Ihr verwirrt mich grad noch mehr...... :D Der Mutterschutz endet doch immer 8 Wochen nach Geburt, egal was vorher für ein Stichtag war ...wenn er ab Geburt zu Hause bleiben wollen würde, und wenn Kind zu früh kommen würde müsste ich Überbrückungsurlaub haben,den ich aber nicht habe, weil ich den komplett vorher weg hab. Also am einfachsten, Kind kommt auf die Welt, mein Mann 7 Tage später Elternzeit einreichen,und Elterngeld beantragen. so richtig?! Ps. Er sagts vorher nicht dem Chef, obwohl ichs eigentlich ziemlich fies finde...aber besser als gekündigt zu werden.
Ja, das geht so! Wenn dein Kind vor dem ET kommt, werden die Tage, die es zu früh kommt, an die 8 Wochen nach der Geburt drangehängt - so dass du eigentlich heute schon fest rechnen kannst, wann du wieder anfangen musst, zu arbeiten. Gruß, Speedy
oder aber wenn es später kommt... hängen sich die Tage hinten dran... danke!! alles nicht so einfach :) lg
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