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Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???

Ist doch unverschämt von alten Vermieter...???

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Ist doch unverschämt von alten Vermieter...??? habe die BKR 2009 von der alten wohng erhalten, mit einer nachzahlung, nun will der vermieter, erst soll die nachzahlung überwiesen werden, anstatt sie von der kaution abzuziehen, wollen sie nochmal geld kassieren, ist doch frech oder ???? u. über die kaution entscheiden sie dann, wenn die nachz. gez. wurde.....hat er das recht ???


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Hallo Wurde denn die Wohnung ab genommen . Also habt ihr alle Schlüßel abgegeben und hat sich der Vermieter die Räume angeschaut wenn es da keine Mängel gab könnt ihr die Kaution verlangen bzw. wie ihr es wollt die Betriebskosten nachzahlung ab ziehen lassen. Wir sind leztes Jahr im Aug. ausgezogen im Sep. war die abrechnung von 2008 und da musten wir nach zahlen da hat er das gleich abgezogen.Für 2009 kommt noch aber da wissen wir schon das wir noch 50€ zurück bekommen.LG


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alles schon lange seit 30.06. erledigt.....8 wochen nun....her......


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# Mietkaution muss nach 6 Monaten erstattet werden, sofern keine Schäden in der Wohnung zu reparieren sind. # NK und Kaution dürfen im Normalfall nicht gegen einander aufgerechnet werden, z. B. wenn die Wohnung anstandslos abgenommen wurde.


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Der Vermieter ist berechtigt, einen Teil der Kaution einzubehalten, wenn die Betriebskostenabrechnung für die Zeit bis zum Mietende noch aussteht. I.d.R. wird das nach der letzten Abrechnung + Teuerungszuschlag kalkuliert. Den Rest muss er nach mängelfreier Abnahme binnen "angemessener Frist" auszahlen; lt. Google ist auch eine Frist von 3 bis zu 6 Monaten noch okay. Solange kann der Vermieter "überlegen", ob er nicht doch noch Ansprüche stellen will. Ich würde die Auszahlung der Kaution schriftlich anfordern und Verrechnung anbieten. Bis zu welcher Frist muss die Nachzahlung getätigt werden? LG


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haben 14 tage zeit zum zahlen......


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Die Nebenkostenabrechnung für 2010 steht ja auch noch aus ... Ich würde für die Nachzahlung auf die Kaution verweisen. Klemmt Deine Fragezeichentaste?


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Naja, kommt darauf an, was er sonst noch für ANsprüche in der Hinterhand gelten machen möchte. eigentlich kann er sich an der Kaution schadlos stellen. Wie lange wohnt ihr dort nicht mehr?