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Ist das rechtens?

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nebenkostenabrechnung - nachzahlung 1800 euro und ab nächsten monat mehr miere von 120 euro monatlich?


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hab schon einen termin am 30.07 beim mieterverein. eher ging leider nicht - aber ich wollt halt vorab wissen wie eure erfahrungen sind


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Hallo, Was ist denn alles in den Nebenkosten dabei?? Und wieviel habt ihr bisher an NK gezahlt?? Möglich ist alles, da kommt es eben immer darauf an, wieviel ihr mit der Miete schon getilgt habt, und was noch aussteht. Habt ihr keine Abrechnung bekommen mit der Auflistung? LG Alex


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so ganz pauschal wird dir das hier keiner beantworten können. Aber ich habe Dir eine PN geschrieben - ich kann ja mal drüberschauen... ... ist nur ein Angebot, ich mach gerade unsere Betriebskostenabrechnung für unser Mietswohnungen...


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Für was muss ich zahlen? Nicht alles, was auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt ist, sind tatsächlich Nebenkosten. Laut §1 der Betriebskostenverordnung sind Betriebskosten „Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den Bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für die gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte, die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden." Nebenkosten muss man als Mieter zusätzlich zur Miete zahlen, wenn diese auch wirksam im Mietvertrag vereinbart sind. Die Nebenkosten bestehen aus "warmen" Betriebskosten, also Heizkosten, Kosten der Wasserbereitung sowie die Kosten der Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage und den folgenden 14 “kalten“, auch “allgemeine“ Betriebskosten genannt: 1. Grundsteuer Diese wird von der Gemeinde erhoben. In den Mietverträgen ist sie auch oft als "öffentliche Lasten des Grundstücks" vermerkt. 2. Wasserkosten Dieser Posten gilt für die Wasseruhr und das Wassergeld. Wenn es in Ihrem Haus auch eine Wasseraufbereitungsanlage oder ähnliches gibt, so werden damit auch diese Kosten abgedeckt. 3. Abwasser Diese Gebühren fallen für die Nutzung der öffentlichen Entwässerungsanlage oder für die Kosten der Abfuhr und Reinigung der oder Sickergrube an. 4. Straßenreinigung/Müllabfuhr Diese Kosten werden dem Vermieter per Abgabenbescheid durch die Gemeinde in Rechnung stellt. 5. Fahrstuhl Strom, Überwachung, Pflege, Reinigung und die regelmäßige Überprüfung der Betriebssicherheit (TÜV) werden hier in Rechnung gestellt. 6. Hausreinigung/Ungezieferbekämpfung Eine Reinigungsfirma oder Putzfrau für Reinigung der Flure und Treppen, dem Keller usw. werden in dieser Position abgerechnet. Für die Kosten zu Bekämpfung von Ungeziefer, sind leditlich laufenden Kosten für Insektenspray oder Giftköder zu berechnen. 7. Gartenpflege Auch wenn diese vom Mieter nicht benutzt werden, in den Nebenkosten sind auch die Instandhaltung von Grünflächen und Spielplätzen, die zur Anlage gehören, veranschlagt. 8. Beleuchtung Das sind die Stromkosten für die Außenbeleuchtung, das Treppenhaus, für die Kellerräume usw. 9. Schornsteinreinigung Die Kehrgebühren für den Schornsteinfeger sowie die Kosten zur Messung der Immissionswerte. 10. Versicherungen Kosten der Versicherung gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- sowie Elementarschäden. Die Versicherung gegen Glasbruch, die Haftpflichtversicherung für das Gebäude, Aufzug und vieles mehr, wird ebenfalls damit abgedeckt. 11. Hauswart Beinhaltet die Personal- und Servicekosten für den Hausmeister. 12. Gemeinschaftsantenne/Breitbandkabel Die Betriebskosten für die Antenne oder die Satellitenschüssel auf dem Dach können auf die Mietparteien umgelegt werden. Bei einem Kabelanschluss, den die Mieter direkt mit einem privaten Kabelanbieter abgeschlossen haben, gilt das nicht. 13. Wascheinrichtungen Werden in Ihrem Mietshaus gemeinschaftliche Waschmaschinen in einer Waschküche angeboten, werden auch die Kosten für Strom und Wartung der Geräte verlangt. 14. Sonstige Kosten Alle Betriebskosten nach §1, die in 1 bis 13 nicht erwähnt werden. Wenn es in Ihren Haus also Gemeinschafts-einrichtungen wie beispielsweise ein Fitnessraum, Schwimmbad, eine Sauna oder einen Veranstaltungsraum gibt, können die Kosten dafür umgelegt werden. Eine Nebenkostenabrechnung ist an keine Form gebunden, der Mieter muss diese nur schriftlich erhalten. Das heißt, der Vermieter kann auch per Fax oder E-Mail die Betriebskostenabrechnung zukommen lassen. Eine korrekte Betriebskostenabrechnung enthält: eine Angabe des Abrechnungszeitraums eine Zusammenstellung der gesamten Betriebskosten die Angabe und Erläuterung des zugrunde gelegten Verteilerschlüssels die Berechnung der auf den einzelnen Mieter entfallenden Betriebskostenanteile eine Aufstellung der vom Mieter vorgenommenen Vorauszahlungen Sollte die Abrechnung unübersichtlich oder die einzelnen Positionen unverständlich oder unzulässig sein, kann der Mieter die Nachzahlung verweigern. In diesem Fall sollte der Mieter vom Vermieter eine nachvollziehbare Abrechnung verlangen. Jedoch gibt es da ein Problem: Die Abrechnung wird in der Praxis meist von Abrechnungsfirmen erstellt. Selbst Vermieter verstehen nicht immer das vorgelegte Zahlenspiel der Abrechnungsfirma und trotzdem ist er stets der Ansprechpartner bei Unklarheiten. Wenn es keine berechtigten Einwendungen gegen die Abrechnung gibt, also die Nebenkosten korrekt sind, muss der Mieter innerhalb von zirka vier Wochen die Nachzahlung begleichen, ansonsten kann er vom Vermieter auf Zahlung verklagt werden. Wenn Sie als Mieter an der Richtigkeit der Abrechnung zweifeln, können Sie innerhalb von zwölf Monaten Einwände gegen die Abrechnung erheben. Danach ist es zu spät. Das heißt aber nicht, dass Sie sich mit der Begleichung der Rechnung auch zwölf Monate Zeit lassen können. Der Gesetzgeber ist der Meinung, dass vier Wochen für die Überprüfung reichen. (§ 556 Abs.3 BGB) Beispiele für häufige Abrechnungsfehler: Die Abrechnung ist unübersichtlich und nicht nachvollziehbar. Kosten werden aufgeführt, die nicht im Mietvertrag vereinbart wurden. Kosten werden veranschlagt, die nicht als gesetzliche Betriebskosten gelten. Zum Beispiel sind dies Reparaturkosten und Verwaltungskosten. Bei den gesetzlichen Betriebskosten sind Posten enthalten, die der Vermieter selbst tragen muss und nicht auf den Mieter übertragen kann. (versteckte Reparaturkosten, Kosten, Hausmeisterkosten enthalten Reparaturen oder Verwaltungskosten). Doppelte Nebenkosten. Kosten für den Schornsteinfeger tauchen sowohl in der Betriebskostenabrechnung als auch in den Heizkosten auf. Der Verteilerschlüssel ist anders als im Mietvertrag vereinbart (z. B. nach Anzahl der Personen anstatt nach Wohnfläche). Die Betriebskosten leerstehender Wohnungen werden auf die Mieter verteilt und nicht vom Vermieter selbst getragen. Vorauszahlungen werden nicht mit eingerechnet. Der Vermieter muss die Abrechnung über die Nebenkosten spätestens bis zum Ende des zwölften Monats nach Beendigung des Abrechnungszeitraums schriftlich dem Mieter zukommen lassen. Beispiel: Abrechnungszeitraum 1. Mai 2008 bis 30. April 2009. Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens bis zum 30. April 2010 vorlegen. Wenn der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nun erst nach Ablauf der zwölf Monate abrechnen will, darf der Mieter Nachzahlungen verweigern. Ausnahmefälle gibt es natürlich auch. Wenn der Vermieter zum Beispiel noch nicht den Grundsteuerbescheid der Gemeinde bekommen oder das Unternehmen, dass mit der Abrechnung betraut ist, diese noch nicht fertig gestellt hat. Der Vermieter muss aber die Verzögerung beweisen können.


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wieviel qm hat die wohnung? wieviel nebenkosten habt ihr in dem betreffenden jahr monatlich gezahlt? waren in den nebenkosten die heizkosten enthalten?? möglich wäre es, wenn auch ungewöhnlich. sowas kann auch zustande kommen, wenn an der heizanlage etwas defekt ist.