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Ist das dann Schwarzarbeit????

Ist das dann Schwarzarbeit????

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Hallo, den Tip mit dem bügeln,um die Haushaltskasse aufzustocken finde ich echt klasse :o) Jetzt mal eine blöde Fage,darf man das so einfach nebenbei??? Muß so etwas nicht auch angemeldet sein,weil es wäre doch sonst Schwarzarbeit oder nicht???? Bitte nicht lachen,ich weiß es wirklich nicht,es wäre schön wenn ihr mich aufklären könntet :o) lg mama123


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Willst Du darauf wirklich ne Antwort haben, wenn es auf Gewinn (Geldverdienen) ausgelegt ist? ;-) Ich sag nüscht, sonst kommt die übliche Truppe hier wieder an und motzt


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Hab ja gefragt,damit ich ehrliche Antworten bekomme :o) lg mama123


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da ist egnau so wie mit putzen gehen...


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Also EIGENTLIH müsstest du dazu ein Klein-Gewerbe anmelden. LG Britta


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Ich kenne mich da nicht mit aus, aber wenn man das da angibt, reicht das denn nicht aus? LG Nadine


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Theoretish sollte das über Minijob-zentrale reichen, aber du wirst ja bestimmt für mehrere Leute Bügeln und ih weiß ja nicht wieviele "Arbeitgeber" dih da anmelden können und ob sich das dann noch für die lohnt, wage ich zu bezweifeln. LG Britta


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Minijobzentrale wenn man keinen Arbeitgeber hat???


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Wie schon gesagt, ich kenne mich da nicht weiter aus, weil ich Vollzeit arbeite und dementsprechend einen festen AG habe. Meine Überlegung war das man sich ggf. auch als Arbeitnehmer registrieren lassen könnte, wie´s nun genau ist, das weiss ich nicht. LG Nadine


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Der Tipp/ die Frage => für andere bügeln hört sich aber nun nicht so an, daß man in einem Haushalt "angestellt" sein wird fürs Bügeln. Also ich würde mir dann nämlich eine Heißmangel suchen, bevor ich eine einzelne Person zum Bügeln anstelle, für die ich als AG dann noch ordentlich Kohle an der Bügelfee vorbeizahlen muß. Außer ich hätte verdammt viel Bügelwäsche;-) Dann könnte sich eine eigene Bügelfee lohnen


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Ja eben ao mein ich das ja auch. Wenn ich für mehrere Leute bügel, hab ich theoretisch ja auch mehrere "Arbeitgeber" Ich schätze um es ganz legal zu machen müsste man ein klein-gewerbe anmelden. hier steht was dazu: http://www.kleingewerbe.com/


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Natürlich ist das "Schwarzarbeit" - oder vielleicht auch Nachbarschaftshilfe - wenn die Leute zufällig in der Straße wohnen - meine Güte - es geht doch nicht um einen 400 €-Minijob sondern um zwei oder drei Körbe Wäsche in der Woche. Lena


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nach meinem wissen: nachbarschaftshilfe: du kannst eine (kleine) aufwandsentschädigung bekommen. wenn es auf gewinn angelegt ist, dann ist es def. ein gewerbe und damit anmeldepflichtig. bist du evtl. familienversichert? dann wäre ein gewerde "fatal", weil du dich selbst versichern müsstest. - nur so als hinweis.