Alexa1978
Da wird großartig beworben (rot, groß & fett) - Aktion: 2 x 4er-Packung Kinder Pingui 0,99 EUR statt 1,59 EUR und an der Kassa dann das große Staunen, weil es dann erst falsch verrechnet wurde.
Bin dann zurück in das Geschäft und was sehe ich unten ganz klein gedruckt: Angebot gültig vom 15. Mai bis 25. Mai
Habe dann die 2. Packung zurückgegeben mit den Worten, dass ich mich nicht neppen lasse
Als dann die Dame mit dem Storno-Kassenschlüssel gekommen ist, habe ich (noch) freundlich darauf hingewiesen, dass es vielleicht doch kundenfreundlicher wäre, wenn man das Schild wenigstens jetzt entfernen würde ... Darauf folgte lapidar ein "das kann schon `mal passieren"
Das nächste Mal, wenn ich in dieser Filiale (einer an und für sich von mir recht gern gesehenen Supermarkt-Kette) abgelaufene Ware finde, werde ich das nicht mehr nett und freundlich melden, sondern das Gesundheitsamt rufen
lG, Alexa
PS.: Verzeiht die vielen Smileys ...
Aber die Pinguis waren doch nicht abgelaufen sonder das Angebot war ausgelaufen. Verstehe ehrlich gesagt die Aufregung nicht. Die Verkäuferinnen sind doch auch nur Menschen und können mal vergessen ein Angebotsschild zu entfernen.
und mich vor allem fragen wieviele Kunden das gekauft haben und erst daheim bemerkt - so kann man auch Umsatz machen dagmar
auf den Knien vor dir rutschen?
Ja, es kann passieren, auch wenn es nicht darf. Aber auch das sind nur Menschen!
Gut sie hätte sich bei dir entschuldigen können, aber mehr kann sie auch nicht machen.
"Das nächste Mal, wenn ich in dieser Filiale (einer an und für sich von mir recht gern gesehenen Supermarkt-Kette) abgelaufene Ware finde, werde ich das nicht mehr nett und freundlich melden, sondern das Gesundheitsamt rufen"
sind wir jetzt im Kindergarten?
Manche sollten sich mal auf die andere Seite stellen.....
Ich hoffe du machst nie einen Fehler in deinem Leben... ![]()
wenn das gestern ausgelaufen wäre aber am 25 ??? das DARF nicht passieren dagmar
hätt die auch zurückgebracht.
das passiert - leider! Man hat nicht immer Zeit alles durchzulaufen. .....5 Schilder wurden entfernt das 6 ist durch die Lappen gegangen - ES PASSIERT! Es ist nicht so easy wie es von außen aussieht, solche Sprüche wie "das ist doch euer Job", oder "das weiß man doch" habe ich zu Genüge schon gehört, ABER das ist nicht das Einzige was man den ganzen Tag zu tun hat.... Mein Gott, auch VK sind Menschen mit Fehlern, klar ist das ärgerlich, aber sich dann gleich soooo aufzuregen und Absicht zu unterstellen, ist mehr als übertrieben!
das sehe ich auch so, ein tag kann mal passieren, aber so lange??
weil dir einfach mal eine Überweisung durch die Lappen gegangen ist?
Und was hat das falsche Preisschild mit dem Gesundheitsamt zu tun? ![]()
sondern wenn sie abgelaufene WAre findet.
So quasi RACHE ![]()
Ah Scusi, überesehen. Steht ja auch da *kopf meets wand* Finde ich aber total übertrieben. Naja, wer fehlerlos ist, der werfe den ersten Stein *duck* ^^
dort arbeiten Menschen und wo Menschen arbeiten, passieren auch Fehler, nur wer nicht arbeitet, macht auch keine Fehler. Das zweite Teil haben sie doch zurück genommen, oder nicht? Hätten sie aber nicht müssen, da auf dem Angebit ja stand 15. bis 25. Wer lesen hat mehr vom leben. Also, bevor du dich aufregst, nachdenken, war auch dein Fehler , schließlich kannst du doch lesen oder nicht. Dann kauf dir eine Brille, vielleicht klappt das dann besser.
den hier angesprochenen kenn eich nicht aber hier hat auch einen der sehr gerne alte Schilder dranlässt und auch nicht entfernt wenn man sie darauf hinweist. dagmar
Natürlich machen wir alle Fehler. ;o) Aber nun haltet mal den Ball flach: Es ist ein Fehler passiert - ok. kommt vor beim Arbeiten, aber muss man dann SO reagieren?? Da würde ich mich aber auch sehr ärgern. Fehlt nur noch ein "nun haben Sie sich nicht so". Ein "Tut mir leid und DANKE, dass Sie uns darauf hingewiesen haben" wäre hier angebracht gewesen, aber so habe ich auch den Eindruck, dass das Schild mit Absicht "vergessen" wurde. Wenn man nicht aufpasst, wird man überalle vera... und DAS ärgert mich auch immer maßlos! Ich kann dich jedenfalls verstehen.
was mich nebenbei dort ärgern würde: dass es so miniklein draufsteht, bis wann das gilt. ich meine - der verbraucher will nicht mit der lupe durch die gegend rennen. und wenn es sich um ein tages/wochenangebot handelt (oder gewissen zeitraum), dann muss ich entweder aus dem werbeblatt das entnehmen können oder auf den ersten blick erkennen, bis wann das gilt. es war ja kein minischild am regal, was mal fix umgesteckt wird - dann würde ich es noch verstehen - sondern ein großes dickes. klar sind alle nur menschen, aber soweit ich informiert bin: wenn etwas zum falschen preis ausgepreist ist, dann kann ich drauf bestehen, es für den preis zu bekommen (so ist mir eine rechtssprechung in erinnerung) ich hätts auch zurückgebracht und fertig. was mich noch viel mehr ärgert: ich war letztens bei takko einkaufen, hauptsächlich mit/für unseren großen (männergrößen). er sucht sich u. a. kurze hosen aus - wir stellen beim anprobieren fest, dass der metallring am bund, wo das band zum zuziehen rauskommt, vom stoff abgelöst ist. ich weise die verkäuferin darauf hin, dass diese hose kaputt ist, nehme mir eine andere .... und sehe kurz drauf die kaputte hose wieder am ständer! dann war an der, die wir nun kaufen wollten, einiges fleckig. ich sage, ob nicht noch eine andere da ist, denn die ist ja fleckig ... (war aber nicht - bis auf besagte kaputte). antwort: sie bekommen ja schon die 20 % rabatt (e-mail vom geburtstag). öhm, irgendwie geht DAS für mich gar nicht. habe diese hose dann doch nochmal in ne größere umgetauscht, weil er zu hause merkte, die ist am bund doch noch zu eng. andersrum wieder: bei kaufland ist das alasia wasser bei uns diese woche im angebot - 96 cent der kasten (glasflaschen). ich bildete mir ein, der kostet doch 88 cent - nochmal in der zeitung geschaut, nein 96 cent. ja, meinte die dame an der info - mal ist es so, mal so. zu hause sehe ich dann auf dem kassenbon: alle kästen sind mit 88 cent über die kasse gegangen ...
das es einfach ist hat ja keiner Behauptet. Aber wenn am nächsten Tag das Schild noch hängen würde, würde ich denen auch Kundenepp unterstellen. Das ist alles eine Frage der Struckturierung, auch bei Unterbesetzung. Natürlich müssen das die Kleinsten auf der Leiter ausbaden, aber ist leider so. Ist halt die Frage wie angagiert man da noch ist wenn man unterbezhalt ist (ist ja leider oft der Fall) und zu dem hier: "klar sind alle nur menschen, aber soweit ich informiert bin: wenn etwas zum falschen preis ausgepreist ist, dann kann ich drauf bestehen, es für den preis zu bekommen (so ist mir eine rechtssprechung in erinnerung)" Es zählt der Preis an der Kasse, es ist ein entgegenkommen der Verkäufer wenn sie den reduzierten nehmen. Aber kein Muss ;-)
schwierig - wenn der preis an der kasse zählen würde, hätt ich schon bei div. reduzierten sachen zuviel bezahlt, weil die im system noch nicht reduziert waren. z. b. erdbeeren - auf 99 cent, aber in der kasse noch 1,99. also zählt dann der preis an der kasse mit sicherheit nicht. bin mir inzwischen betr. rechtssprechung nicht mehr sicher, was gültig ist
es gibt bis heute keine Rechtssprechung dafür! Es ist lediglich ein entgegenkommen des Händlers, wenn er Dir die Ware zum günstigeren Preis überlässt (Kundenzufriedenheit). Anders geschrieben: Preisauszeichnungen sind keine verbindlichen Verkaufsangebote Es gibt leider einige Kunden, die manchmal recht unverschämt ein Recht durchsetzen wollen, daß es in Wirklichkeit gar nicht gibt. Meine Erfahrung! Einen Paragraphen habe ich noch gefunden: §145 BGB
sollte noch reduziert sein, Schild hing auch, war aber wohl auch nicht mehr gültig. Kasse sagte anstatt der 1,99 dann plötzlich 3,49. Ich mußte mich zwar mit Creme wieder nach hinten begeben und dort ne neue Verkäuferin suchen die mir was dazu sagt. Aber sie hat das Schild entfernt, ist mit nach vorne und hat gesagt es soll 1,99 eingebene werden. Aber wenn sie jetzt auf ihre Langsamkeit verwiesen hätte (also weil sie ja das Schild noch nicht entfernt hatten) hätte ich den Kassenpreis zahlen müssen. Wenn Sachen noch nicht in der Kasse eingebucht wurden aber es ein aktuelles Angebot ist, ist es was anderes. hatte ich bei Family schon ganz oft. Selbst bei Sachen die in anderen Fillialen schon längst reduziert waren, nachgefragt ob sie das auch wie in den anderen nachredzuzieren können, haben sie auch anstandslos gemacht. Weil nicht alle Fillialen gleichschnell sind. Zum Teil hatten einige auch schon Sachen in der Kasse redzuziert aber am Bon noch nicht bemerkbar gemacht. Ich kenne die schnellen und die lahmen Fillialen und manchmal ist das ein Vorteil im Sale ;-) lg, B
das der Kunde keinen Anspruch auf den günstigeren Preis hat. Denn ist etwas falsch Ausgezeichnet und der VK wird darauf aufmerksam gemacht, wird bzw. muss das sofort nach Bekanntwerden angefochten werden. Dabei handelt es sich um ein Erklärungsirrtum.
stimmt genau aber wenn der Händler den Artikel nicht günstiger an den Kunden verkauft, verstößt er gegen die Preisauszeichnungsverordnung und muss eine Mindeststrafe in Höhe von 1600 € für jeden Verstoß zahlen, sofern der Kunde ihn anzeigt. Also gibt der Verkaufer garantiert den Artikel für günstiger weg.
So lange der Kunde die Ware nicht bezahlt hat, ist die Ware des Händlers Eigentum. Ein Händler ist nicht zum verkauf verpflichtet und muß demnach auch nichts günstiger abgeben. Deshalb wird auch immer darauf hingewiesen auf keine Haftung bei Irrtümer usw. Mit Preisauszeichnungsverordnung meinst Du, daß der Händler verpflichtet ist, einen Verkaufspreis anzugegeben inkl. MwSt.
ein Kaufvertrag kommt zu Stande, wenn beide Seiten eine Willenserklärung abgeben. In diesem Fall gibt der Kunde keine Willenserklärung ab, also kein gültiger Kaufvertrag. In dem oben genannten Fall, ist der Kaufvertrag zu Stande gekommen, dieser wurde aber vom Kunden widerrufen, da falsche Preisauszeichnung - VK reagiert und beruft sich auf Erklärungsirrtum. Zum Preisauszeichnungsgesetz: Wer seine Pflicht zur Preisauszeichnung gemäß den §.... nicht erfüllt oder einen höheren als ausgezeichneten Preis verlangt, annimmt oder sich versprechen lässt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hierfür mit einer Geldstrafe bis 1.450.-- € zu bestrafen. Da aber hier nicht von Absicht ausgegangen werden kann, denn das Werbeschild hing noch dran - greift hier das Preisauszeichnungsgesetz nicht. Übrigens schon mal gesehen wer alles gegen das Preisauszeichnungsgesetz verstößt? ich sag nur H&M, C&A und und und, aber keinen juckts, aber bei einem Irrtum wird gleich ne Welle gemacht.
Ich wollte damit eigentlich nur verdeutlichen, dass ich ein durchaus freundlicher Kunde bin und gerne höflich auf gewisse Umstände hindeute (z.B. eben falsche Beschilderung, abgelaufene Ware etc.)
Ich wollte damit eigentlich nur verdeutlichen, dass ich ein durchaus freundlicher Kunde bin und gerne höflich auf gewisse Umstände hindeute mit anderen Worten, du suchst was............... das Recht sieht so aus, Fehler sind menschlich, wie ich schon geschrieben habe. ABER du hast kein Recht auf einen niedrigeren Preis, wenn sie darauf eingehen, ist das Kulanz so sieht die Rechtsprechung in Deutschland aus. Bein nächsten mal ein bisschen höflicher auf den falschen Preis hinweisen, dann ist schon viel gewonnen. Mal eine Frage, wenn was billiger ist als auf dem Preisschild, sagte dann auch was ? Ich glaube nicht, dann freuste dich über dem Fehler. Ich arbeite in dem Beruf, wer bei uns Theater macht, weil ein Fehler passiert ist, hat eben Pech gehabt, mit freindlichkeit kommt man weiter. Gott sei Dank sind unsrere Kunden nette Menschen
ihr könnt gerne mal bei rewe, real und wie sie alle heißen, die werbungsschilder abnehmen, nebenbei noch kunden bedienen und noch regale auffüllen... dann würet ihr anders reden....es ist nämlich leicht zu , das man mal ein schild vergisst, und es auch mal tagelang übersieht... und ich spreche aus erfahrung manche leute laufen echt nur durch die geschäfte, und suchen nach fehlern
Die letzten 10 Beiträge
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell