Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, ich hoffe, dass ihr mir weiter helfen könnt. Ich war letztes Jahr im September bei einer Ärztin in der Schweiz ( komme aber aus Deutschland). Der erste Termin ist gut verlaufen, washalb ich noch einen zweiten für meinen Sohn (4 Jahre) ausgemacht habe. Ein Tag vor dem Termin habe ich bei dieser Ärztin angerufen und gesagt das ich und mein Sohn erkältet sind und wir den Termin gerne absagen wollen. Sie meinte wenn ich den Termin schon einmal habe soll ich auch kommen. gesagt getan. also sind wir gekommen. da meint die ärztin wir hätten heute aber garkeinen termin und hat dann ihren ganzen terminkalender in meiner gegenwart durchsucht und gemeint das sie mich oder meinen sohn nicht finden könnte; ich aber in einer stunde nochmal kommen könnte und sie ihn dann behandeln könnte. ich habe abgelehnt und gemeint das es uns eben nicht gut geht wie am vortag mit ihr besprochen. und ich mich wieder melden würde wenn ich einen neuen termin ausmachen will. und so sind wir dann verblieben. nach etwa zwei wochen habe ich dann eine Rechnung von 150 CHf.- erhalten, wegen nicht eingehaltenen / nicht wahrgenommenen Termin. da stand aber plötzlich ein ganz anderes datum darauf, für dieses datum habe ich garnicht mit ihr abgemacht. (sie macht die termin alle selbst aus da sie keine sprechstundenhilfe hat)! Habe also die ärztin angerufen und gefragt was das denn soll sie hat mich daraufhin nur abgwimmelt und gemeint ich soll ihr ein brief schreiben und meinen sacherverhalt schriftlich darlegen und sie schreibt mir dann ihre darstellung. habe ich dann auch gemacht und sie hat mir dann das gleiche was ich ihr schon geschrieben habe zurückgeschickt nur ihn ihren worten und mich als lügner dargestellt. daraufhin habe ich mich dann an die ärztekasse gewannt wo ihn ihrem namen die rechnungen an die patienten verschickt. auch brief geschickt, ist nichts passiert ausser das ich inzwischen 2 mahnungen erhalten habe und inzwischen von einem ikassounternehmen namens intrum justizia einen brief bekommen habe mit der zahlungsaufvorderung von 277 Chf.- und wenn ich das geld in den nächsten 5 tagen mit erhalt von diesem brief nicht überweise, wird der name von meinem erst 4 jahre altem sohn in irgendwelchen daten und gläubigerbanken eingetragen und dort vermerkt. ich habe keine ahnung was ich jetzt noch tun kann.? ich bin im recht das weiss ich zu 100%. kann mir jemand helfen?!
Rein theoretisch gesehen kann die Ärztin dir für den Zeitverlust eines Termines, welcher nicht wahrgenommen wurde, einen Betrag x berechnen. Allerdings muß sie auch beweisen, das ihr ein Verlust entstanden ist. Hier steht aber Aussage gegen Aussage. Sie sagt, du hattest am tag x einen Termin, du sagst, er war am tag y und ich war ja da. Solange hier nichts schriftlich gemacht wurde, und die Ärztin ihren Termin x beweisen kann, kann sie dir garnichts. Zu deiner Entlastung kommen noch der Besuch und kein Termin eingetragen sowie das sie euch nicht im kalender gefunden hat. Das Inkassounternehmen rasselt hier nur mit stumpfen Säbeln. Wenn sie deinen 4!!! jährigen Sohn wo eintragen kann dir das 1. egal sein, ehe er geschäftsfähig ist, ist er dort schon lange wieder raus, 2. Inkassokosten sind gerichtlich fast nicht durchsetzbar. Schreibe dem Inkasso den Sachverhalt nochmals und verweigere die Zahlung. Weitere Briefe vom Inkasso würde ich dann nichtmehr annehmen, sondern ungeöffnet zurückschicken.Annahme verweigert. Inkasso drohen gern, schlagen riesen Kosten auf die Rechnungen auf, aber sind im Grunde nicht wirklich ernst zu nehmen. Falls die Ärztin nicht aufgibt kann sie es maximal gerichtlich holen. Und bei der geschilderten Situation würde ich es darauf ankommen lassen.
Nachtrag falls du die Muse hast kannst du auch mehr auf Konfrontation gehen, schreibe dem Inkasso, das du 1. einen beweis für den Termin forderst, und hier zum Ausdruck bringen, das keine Kopie des Terminkalenders reicht, sondern ein rechtsgültiger Beweis, 2. forderst du eine Aufschlüsselung, wie diese Kosten der Ärztin zustande kommen, incl rechtsgültiger Beweise. Sie muß dann zb darlegen, das sie Frau Hampelmann wegen dir abgesagt hat, und deshalb von Frau Hampelmann keine 150Chf einnehmen konnte. Bist du selbst etwas frech, drohst du dem Inkasso eigene entstandene Kosten von der Ärztin zu fordern. Schliesslich bist auch du umsonst dorthin gefahren. Oder schreibe eine eigene Rechnung an die Ärztin mit exakt denselben Kosten und verrechne es mit deren Rechnung. Je nachdem, wie du magst. Falls du noch mehr Muse auf Briefwechsel hast, schreibe denen einen formlosen Satz zb: ich lehne die Forderung mangels Vorlage der Vollmacht gem. §§ 174,410 BGB ab ! Dieses Gesetz besagt, das sie dir eine Vollmacht schicken müßen, das sie berechtigt sind, die Forderung für die Ärztin eintreiben zu dürfen.
versuch Dich mal in einem schweizer Rechtsforum zu erkundigen denn da nutzen Deutsche Rechtslagen eher wenig dagmar
Das Inkassobüro hat seinen Sitz in Deutschland. Und ist lt Google ein eher zwielichtiges Inkassounternehmen.
Frage ich, wen würde dann den Mahnbescheid erlassen ? In D würde ich sagen, wiedersprechen und gut ist ohne Beweise wird die kaum klagen. Aber ist das in der Schweiz auch so ??? dagmar
Hi, du hast 2 Möglichkeiten: 1. du schreibst der Ärztin (und in Kopie dem Inkasso-Unt.) kurz und knapp, dass du wegen des bereits dargestellten Sachverhalts keinen Anlass siehst, die Re zu bezahlen. Ende. Dann sitzt du den Rest aus und lässt ein Klageverfahren auf dich zukommen. Dann spätestens solltest du dir einen Anwalt nehmen. Dass es aber soweit kommt, ist unwahrscheinlich aber nicht unmöglich. 2. du nimmst dir jetzt einen Anwalt, der wird das Ganze schnell abschließen. Aber selbst mit einer Rechtsschutzversicherung wirst du ca. 100 Eur Eigenanteil zahlen müssen, da idR eine Einigung zustande kommt und dann jede Partei ihre Anwaltskosten selbst zahlt. Gruß, Speedy
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall (es ging auch um eine ungerechtfertigte Forderung); da haben wir nach mehreren Mahnungen einmal den Anwalt einen Schrieb aufsetzen lassen und dann war Ruhe. Hat die Rechtsschutz voll übernommen (hatten wir vorher angefragt, ob der Versicherungsschutz hier greift). Falls ihr eine Rechtsschutz habt, einfach mal anrufen und nachfragen. LG
Die letzten 10 Beiträge
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell