Mitglied inaktiv
Ich versuchs mal. Ich habe einen Schmerzensgeldanspruch gegen eine Firma XY. Diese Firma ist versichert bei der Versicherung XX. Genau bei dieser Versicherung XX habe ich eine Unfallversicherung. Der Unfallversicherung habe ich meinen Anspruch nicht gemeldet, weil ich davon ausgehe, dass das abgeheilt ist und ich somit aus der Versicherung eh nichts bekomme. Meint ihr ich soll denen das trotzdem melden? Ist ja irgendwie kompliziert. hat das für mich einen Vor-oder Nachteil wenn ich es melde, oder wenn ich es nicht melde? LG und Danke S.
Würde das der Versicherung XX melden, denn wenn Du Schmerzenzgeld ansprüche geltend machts und es deiner Unfallversicherung nicht gemeldet hast können sie dir evtl einen Strick draus drehen. Kannst das ja melden und auch gleich sagen das Du Schmerzensgeld gegenüber XY geltend gemacht hast
die fragen sowieso nach, ob jemand zu schadensersatzansprüchen verpflichtet sein könnte und dass das zufällig die selbe versicherung ist, ist dabei zweitrangig lg daggi
Die letzten 10 Beiträge
- Geld anlegen
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder