Elternforum Sparen - Das liebe Geld

HILFE weiß nicht ob ihr helfen könnt

HILFE weiß nicht ob ihr helfen könnt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Mein Mann hat noch 16 Tage Resturlaub vom Vorjahr, wird auch auf der Lohnabrechnung ausgewiesen, nun hat er bei dieser Firma gekündigt und möchte seinen Jahresurlaub 21 Tage.(Ist dort nur bis 31.8. angestellt.) Macht dementsprechend 37 Tage . Die Firma ist nun der Meinung das mein Mann den Urlaub bis zum 31.03. hätte nehmen müssen. Dieses ging aber aus Personeller Sicht des AG nicht. Ist das nun rechtens oder wie kann mein Mann sich dagegen wehren. Hoffe das ihr mir helfen könnt. Annadre


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo wenn der Urlaub aus Sicht des AG nicht vor dem 31.03. genommen werden konnte steht er deinem Mann noch zu. Allerdings könnte es schwierig werden wenn die Fa. im März nicht schriftlich festgelegt hat dass der Urlaub auf IHR Bitten hin nicht genommen wird u. somit noch nicht verfallen ist..... viele Grüße


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Genau da liegt das Problem, mein Mann war bis Ende februar in Elternzeit und hat danach wieder gearbeitet. Leider hat er vom AG nichts schriftliches das er ihn wegen der Elternzeit nicht nehmen konnte. In den letzten Jahren war die mitnahme auch nach März überhaupt kein Problem. Ich glaube das sie sich jetzt anstellen weil mein Mann seinen Vertrag mit der Firma nicht verlängert.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

es kan gut sein, das er nicht in den urlaub gehen kann, sondern ihn ausbezahlt bekommt. wie sieht denn die urlaubsplanung der firma generell aus? bekommen die mitarbeiter dann den urlaub wenn sie ihn haben wollen oder wird das zu jahresbeginn festgelegt wer wann urlaub machen soll?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Das geht da nach dem Prinzip wer zuerst kommt mahlt zuerst. Urlaub kann er ja bekommen das ist nicht das Problem nur sie wollen ihm die 16 Tage aus dem letzten Jahr nicht geben. Die 21 von diesem sind kein Problem.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

achso... na das mit dem resturlaub handhabt ja jede firma anders. schau doch mal im arbeitsvertrag, normalerweise ist das da geregelt bis wann er den mitnehmen kann. hab dir mal nen link rausgesucht... http://www.rechtsrat.ws/lexikon/urlaub.htm


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

war der falsche link.... hier der richtige http://www.weigelt-ziegler.de/Der-Resturlaub-verfaellt-Ende-Maerz.135.0.html


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

wenn er durch elternzeit den urlaub nicht nehmen konnte, steht er ihm natürlich noch zu. er hat ja sicher was schriftliches zur dauer der elternzeit in der firma hinterlegt, das sollte genügen. ob nun ausbezahlt wird oder er die tage nimmt - weiß ich nicht, ob man beide möglichkeiten akzeptieren muss. schnelle hilfe bringt aber das arbeitsgericht - erstmal tel. anfragen und wenn die firma sich querstellt, dann eben ein gerichtverfahren anstreben. kost nix, geht schnell und dein mann bekommt das was ihm zusteht


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Auszug aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit: "§ 17 Urlaub (1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet. (2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. (3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten. (4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen." Da müsste doch (2) auf Euch zutreffen, oder? LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, wenn ich das richtig gelesen habe, war dein Mann bis Februar in Elternzeit. Er hätte also seinen Resturlaub im März nehmen können. Wenn der AG ihm gesagt hat, dass er seinen Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht nehmen kann, dann verfällt er nicht, wenn das nicht so ist, verfällt er. Wenn er ihn aus betrieblichen Gründen nicht nehmen konnte, müssten das ja Kollegen oder die Personalabteilung wissen. Ich denke, hier ist das Problem beweisen zu können, dass der AG gesagt hat, er kann seinen Urlaub nicht nehmen. Normalewrweise gilt aber auch eine mündliche Absprache. Wenn es je vor Gericht ginge, dann könnte dein Mann ja sagen, dass das auch mit ein Grund ist, warum er den Vertrag in der Firma nicht verlängert hat, weil er seinen Urlaub nicht nehmen konnte. Ich gehe aber davon aus, dass es einfach schon reicht, wenn er sagt, dass sein Ag gesagt hat, er kann aus betrieblichen Gründen seinen Urlaub nicht nehmen. Liebe Grüße Sabine


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Mal schauen was jetzt passiert haben morgen einen Termin beim Anwalt.