nike25
wir wohnen in einen 2 familienhaus, die andere wohnung steht seit ein paar monaten frei seit heute stehen zu verkaufen schilder draußen auf der wiese im internet haben wir unsere verkaufsanzeige nun gefunden das steht wird vermietet zur Kapitalanlage angeboten also eigenbedarf brauchen wir dann nicht befüchten weil wir ja mitgekauft werden müssen, versteh ich das richtig? aber wenn das dann jemand kauft und der neue vermieter einfach die miete erhöht? können wir uns dann wehren? darf er das ?
kauf bricht miete nicht. im gesetzlichen rahmen darf der neue eigentümer erhöhen. ich meine, maximal 20%, je nachdem wann die letzte erhöhung war. sonst nur 10%.
warum braucht man dann keinen Eigenbedarf befürchten?!?! Ich verstehe das so, das vermietet ist, aber damit muß man sich doch als Käufer nicht abfinden, oder? Ich denke die werden sich dann nur mit einer "recht langen" Kündigungsfrist abfinden müssen, falls sie Eigenbedarf geltend machen wollen?!?!
in der regel kaufen käufer ein haus mit mietern zur kapitalanlage. findige käufer wissen, daß es ziemlich lange braucht, jemanden auf eigenbedarf rauszuklagen, v.a. wenn es sich um eine familie handelt. entweder wird dann der kaufpreis gedrückt oder die vorbesitzer machen den mietern den auszug schmackhaft..... 2x been there and done that.
Kauf bricht nicht Miete, es gelten die gleichen Regeln wie jetzt.
Hallo! Wie in den Beiträgen vorher bereits richtig gesagt wurde bricht Kauf nicht Miete (das steht so sogar wörtlich im BGB). Das heißt, alleine durch den Verkauf seid Ihr nicht Eure Wohnung los. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs steht aber natürlich jedem Käufer frei. Wenn Ihr aber nicht freiwillig geht müsste er Euch ggf. 'rausklagen', was sehr zeit- und kostenintensiv ist und außerdem auch mit bestimmten Beweis- und sonstigen Risiken verbunden ist. Die Miete kann grundsätzlich jeder Vermieter jederzeit wie er lustig ist erhöhen. Zumindest kann er ein derartiges Verlangen an Euch richten, ABER Ihr könnt einer Mieterhöhung widersprechen. Dann wird sie zunächst auch einmal nicht wirksam und der Vermieter muss auch hierzu ggf. Euer Einverständnis erklagen. Dann kommt's auf Vergleichsmieten und vorgenommene Modernisierungen etc. an, ob und wie viel eine Miete angemessen erhöht werden darf. Im Übrigen erwächst Euch auch ein Sonderkündigungsrecht aus einer Mieterhöhung, falls das interessant für Euch wäre. Macht Euch mal keine Sorgen, in der heutigen Zeit werden Immobilien gerne als Kapitalanlage gekauft und genutzt und Mieter, die brav zahlen sind da viel mehr Wert als eine Klage wegen Eigenbedarfs.
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