Isideria
Hab eben diese Mail in meinem Spamfach gehabt mit folgender Betreffzeile : " Abmahnung Urheberrechtsverletzung D..... C...... 10.12.2013 " Und folgendem Text: Sehr geehrte/r D...... C......., Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Dream Trip. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt. Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren: Datum/Uhrzeit: 08.12.2013 21:55:15 IP-Adresse: 62.236.11.119 D...... C........ Produktname: Dream Trip Benutzerkennung: 17731023 Anbieter: Redtube Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet. Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf, die gegebenenfalls noch vorhandene illegale Kopie sofort von Ihrem Computer zu löschen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis spätestens 15.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht akzeptiert wird. Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 83,58 Euro beziffern. Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind 60,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und werden wie folgt beziffert: Gegenstandswert: 4779,00 Euro Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 158,32 Euro Pauschale für Post und Telekommunikation: 28,92 Euro Schadensersatz: 83,58 Euro Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 60,00 Euro Die gespeicherten Daten sowie die Kontodaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der beigefügten Datei. Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwälte Urmann und Collegen Spam=löschen oder ernst nehmen?
Die beigefügte Datei habe ich nicht geöffnet! Und ich bin zur Zeit nur mobil online..
Das ist Spam. Eine Urheberverletzung würde IMMER per Post zugestellt. Im Auskunftsverfahren über Gericht erhält der Anfragende Deine postalische Adresse, nicht Deine E-Mail. Du sollst am 8.12. gestreamt haben. Die E-Mail hast Du gestern oder heute erhalten. So schnell ist kein Auskunftsverfahren. Außerdem wird streamen nicht verfolgt. Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig. Die angegebene IP-Adresse ist in Helsinki beheimatet. Löschen und grinsen ob der schlechten Spam.
Ah danke shinead!! Du hast mich beruhigt!! Wird gelöscht LG Isideria
schau mal da war gestern auch schon ne diskusion http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Abmahnung-bzgl-Urheberrechtsverletzung_590709.htm ist anscheind ne neue betrugsmasche lg kathi
Ahhh Danke. .bin ja wohl nicht die Einzige!!
http://www.n-tv.de/technik/Sind-die-Abmahn-E-Mails-echt-article11890341.html lg
die mahnungen kamen teilweise mit vergehensdatum in der zukunft...
löschen.
hat mir die gar nicht im Postfach gelassen sondern entfernt,da Virus enthalten
Am 14.12.2013 um 21.11 Uhr wird mein Mann diese Straftat begehen
Nicht sehr originell.
nicht aufmachen... soll man an den vermeintlichen Absender ( googeln) weiterleiten dagmar
Spam, Geldabzocker! Solche Sachen werden nicht per Email gesendet und schon gar nicht mit ,, Urmann und Collegen"
google mal !
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