Mitglied inaktiv
Tochterkind hat Nebenkostenabrechnung erhalten ---2??€---
Davon sind 180€ Ungezieferbekämpfung.
(gesamt ist es 540€ für ein 3 Parteienhaus)
Sie war eben bei der Genossenschaft und hat sich eine Kopie der Rechnung geben lassen und hat den Hinweis erhalten das dies eine einmalige, abgeschlossene Sache war.
Jetzt brauchen wir Hilfe..
Meine Freundin meinte das einmalige Schädlingsbekämpfung Sache des Vermieters ist
Wie kann man(Frau) den Widerspruch aufsetzen und sich auf welchen § berufen?
Ich habe gerade mal gegooglet und das gefunden:
b) Ungezieferbeseitigung
Zunächst gehören auch dazu nur Kosten, die laufend entstehen. Einmalige Kosten können nicht auf die Mieter umgelegt werden (z.B. Reinigung einer verseuchten Wohnung oder eines mit Schaben verseuchten Hauses; AG Oberhausen WuM 96, 715).
Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtNebenkosten/KalteBetriebskosten/kbvab-huu.htm
Vielleicht kann euch der Mieterschutzbund bei der Sache helfen.
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Denke auch, das es am besten ist, wenn ihr den Mieterschutzbund dazu befragt. Dann habt ihr auch jemanden an eurer Seite, der den Schriftverkehr mit der Verwaltung regelt.
genau, zu den betriebskosten gehören wiederkehrende kosten, dass heisst, wenn regelmäßig dieses durchgeführt wird. dann kommt es auch immer drauf was im mietvertrag vereinbart worden ist. wenn die position ungezieferbekämpfung nicht aufgeführt ist, dann darf der vermieter es generell nicht auf die mieter umlegen! und dann solltest du erfragen oder auf der rechnung nachlesen, was genau durchgeführt wurde...und wichtig ist, dass einspruch eingelegt wird, damit die frist nicht verstreicht! lg jasmine
Gruß
Betriebskosten sind doch nur regelmäßig wiederkehrende Kosten. Einmalige Ungezieferbekämpfung kann meiner Meinung nach nicht umgelegt werden.
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