Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Hilfe brauch was heißt dieser Satz......

Hilfe brauch was heißt dieser Satz......

findelkind

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"Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden" Geht um Kinderzuschlag sollen über 700€ zurück zahlen


20012006

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Antwort auf Beitrag von findelkind

Hi, ihr habt Kinderzuschlag bekommen und sollt es jetzt zurück zahlen?? Hat sich bei euch was geändert...


findelkind

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Antwort auf Beitrag von 20012006

Hallo Ja schon Mann hat 70€ weniger weil er jetzt Arbeit hat vorher ALG1 und Sohn 18j Hat 150 € mehr weil 2tes Lehrjahr Wohngeld ist gleichgeblieben LG


20012006

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Antwort auf Beitrag von findelkind

dann ist der Antrag abgelehnt worden...Ich denke das ihr jetzt zu wenig Einkommen habt um Kinderzuschlag zu erhalten...Geb mal den Satz bei google ein...


taram

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Antwort auf Beitrag von 20012006

20012006 hat Recht, ihr könnt mit KiZu die Hilfebedürftigkeit nicht vermeiden, sprich ihr könnt H4 Aufstockung beantragen


LittleRoo

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Antwort auf Beitrag von taram

aber wieso dann 700 euro zurückzahlen ???


leaelk

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Antwort auf Beitrag von LittleRoo

Hallo, Dein Sohn hat 150 Euro mehr und ich denke, dass das die Rückzahlung erklärt. Und ansonsten einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und nachfragen. LG K erstin


Ellert

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Antwort auf Beitrag von leaelk

im Zweifel lege Widerspruch ein um die Frist zu wahren... Der Satz heisst für mich dass Ihr trotz dem Zuschlag immer noch hilfsbedürftig seid also Anspruch auf ergänzendes Hartz4 ggf habt ? Ist das nun rückwirkend geändert weil Ihr Dinge nicht gemeldet habt oder wieso zurückzahlen ? Im Zweifel anrufen und vorsorglich wiedersprechen... dagmar


Luni2701

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Antwort auf Beitrag von Ellert

so wie es aussieht habt ihr nun zu wenig für Kiinderzuschlag und müsst Hartz 4 beantragen. Bekommt ihr denn Wohngeld? Wenn ihr zurück zahlen müsst, habt ihr dieses Geld bestimmt schon 1-2 Monate, dann müsstet ihr theoretisch das was ihr dorthin zurück zahlen müsst von der ARGE nachgezahlt bekommen.