findelkind
"Hilfebedürftigkeit wird nicht vermieden"
Geht um Kinderzuschlag sollen über 700€ zurück zahlen ![]()
Hi, ihr habt Kinderzuschlag bekommen und sollt es jetzt zurück zahlen?? Hat sich bei euch was geändert...
Hallo Ja schon Mann hat 70€ weniger weil er jetzt Arbeit hat vorher ALG1 und Sohn 18j Hat 150 € mehr weil 2tes Lehrjahr Wohngeld ist gleichgeblieben LG
dann ist der Antrag abgelehnt worden...Ich denke das ihr jetzt zu wenig Einkommen habt um Kinderzuschlag zu erhalten...Geb mal den Satz bei google ein...
20012006 hat Recht, ihr könnt mit KiZu die Hilfebedürftigkeit nicht vermeiden, sprich ihr könnt H4 Aufstockung beantragen
aber wieso dann 700 euro zurückzahlen ???
Hallo, Dein Sohn hat 150 Euro mehr und ich denke, dass das die Rückzahlung erklärt. Und ansonsten einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter anrufen und nachfragen. LG K erstin
im Zweifel lege Widerspruch ein um die Frist zu wahren... Der Satz heisst für mich dass Ihr trotz dem Zuschlag immer noch hilfsbedürftig seid also Anspruch auf ergänzendes Hartz4 ggf habt ? Ist das nun rückwirkend geändert weil Ihr Dinge nicht gemeldet habt oder wieso zurückzahlen ? Im Zweifel anrufen und vorsorglich wiedersprechen... dagmar
so wie es aussieht habt ihr nun zu wenig für Kiinderzuschlag und müsst Hartz 4 beantragen. Bekommt ihr denn Wohngeld? Wenn ihr zurück zahlen müsst, habt ihr dieses Geld bestimmt schon 1-2 Monate, dann müsstet ihr theoretisch das was ihr dorthin zurück zahlen müsst von der ARGE nachgezahlt bekommen.
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