Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Hier mal fragen ihr wist doch immer alles

Hier mal fragen ihr wist doch immer alles

findelkind

Beitrag melden

Hallo So mein Sohn würd in einem Monat seine Lehre beenden hat sie auch bestanden aber würd nicht übernommen . So jetzt hat er sich eine neue Ausbildung gesucht und auch bekommen . Leider bekommt er dort fast 350 euro weniger als bis jetzt . Das Problem er hat schon ne eigene Wohnung die Bezahlt werden muß und in der neuen Ausbildung muß er auch in ein Internat was ja auch bezahlt werden Muß . Also Kindergeld würde er warscheinlich weiterhin bekommen ,Wohngeld und was noch . Bafög und Bab fallen ja weg weil es ja eine 2te Ausbildung ist . Oder Weiß das jemand . LG Ja und er möchte gern die Ausbildung machen als ein Auf Arbeitslos denn das wäre er definitiv.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von findelkind

dass die Arge nicht bezahlt hat weil der Sohn unter 25 ist und er sich keine Erlaubnis zum Ausziehen geholt hatte. Der musste wieder daheim einziehen dagmar


findelkind

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

Echt mein Sohn wohnt seit Dezember da . na das kann ja was werden wir haben ja inzwischen die Wohnung auch verkleinert also nur noch eine 3 Raumwohnung 4 Person sind wir


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von findelkind

bei einer zweitausbildung bekommt er kein kindergeld mehr


Lucylu

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

...auch bei der Zweitausbildung! LG Lucy


safrarja

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lucylu

bei Zweitausbildung aber nur , wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Std nicht überschreitet ! "Eine Neuregelung ab 2012 sorgt für eine weitere Entlastung bei den Familien. Bisher (einschließlich 2011) wurde bei volljährigen Kindern das Einkommen angerechnet und sobald es die Freigrenze von 8.004 Euro im Jahr überschritten hat, entfiel der Anspruch. Diese Einkommensfreigrenze für den Kindergeldbezug wurde ab 2012 aufgehoben, so dass auch volljährige Kinder, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens, Kindergeld beziehen werden können. Hierzu gibt es allerdings zwei Voraussetzungen: die Wochenarbeitszeit überschreitet nicht 20 Stunden die Stundenbegrenzung gilt für eine Zweitausbildung. In der Erstausbildung oder Erststudium spielt die Wochenarbeitszeit keine Rolle " lg


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Wohnung zu bezahlen ? Das werden die Argumente dann sein ! Bei meinem Kollegen hatte der Sohn nach der Ausbildung eine Stelle und zog aus wurde dann gekündigt in der Probezeit Unter 25 hat man kein Recht auf eine eigene Wohnung ausser in ganz seltenen Fällen dagmar


Lucylu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von safrarja

Der Text ist aus dem Zusammenhang gerissen. Bei Zweitausbildung darf die ZUSÄTLICHE Arbeitszeit nicht mehr als 20 St./Woche betragen, also quasi ein Nebenjob zu der eigentlichen Ausbildung!! Die Ausbildung (Schule, Lehre, Studium) darf selbstverständlich VZ sein! LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Lucylu

da bin ich aber anders informiert worden. mein sohn macht jetzt eine erstausbildung und wir bekommen das kindergeld noch. früher war es ja so, daß es einkommensabhängig war. ab einem bestimmten lohn bekam man nix mehr. seit 2012 bekommen ALLE, die eine erstausbildung machen, auch kindergeld weiter. egal wie hoch der verdienst ist. allerdings ist die zahlung beendet, sobald die ausbildung abgeschlossen wurde. würde mein sohn also eine zweitausbildung antreten und ist noch nicht 25. dann bekommt er kein kindergeld mehr.


Lucylu

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Dann hast du eine falsche Auskunft bekommen, das stimmt 100pro nicht! Es machen soooviele Kinder zwei Ausbildungen (oft Ausbildung und danach noch Studium). Bis Vollendung 25.LJ geht das! Guck mal bei www.familiekasse.de kannst du das aktuelle Merkblatt runterladen, da ist es auch noch mal beschrieben. LG


Bernsteinelfe

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von findelkind

Wozu braucht er eine Wohnung, wenn er einen Internatsplatz hat?


shinead

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von findelkind

Willkommen im Leben. Wer auf 350 Euro Einkommen "freiwillig" verzichtet, der muss ggf. mit einem 400 Euro Job aufstocken, wenn er die Wohnung halten will.


findelkind

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von shinead

Hallo Er wohnt doch schon alleine und die Jetzige Lehre hat ja gut gezahlt für ein Lehrling aber die Übernehmen ihn nicht das hat er im Feb. erfahren hat sich Beworben alles absagen bzw. wollte er ein Jahr dranhängen um Einzelhandels Kaufmann werden nix . So mit hat er jetzt eine Neue Ausbildung bekommen was ganz anderes (als Boden leger). Und die Praktischen sachen sind hier im Ort Aber der Block Unterricht ist wo ganz anders und da müßte er ins Internat . Mit dem Zug während das Hinund Zurück jedesmal 14h die er unterwegs währe. Und er verzichtet nicht freiwillig auf das Geld er könnt ja auch ein auf Arbeitslos machen das will er ja aber nicht und 400€ job ich glaub nach der Arbeit (Bodenleger) würd er froh sein wenn er ins Bett kommt . Kindergeld bekommt er das wissen wir schon


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von findelkind

denn unter 25 darf er nicht ausziehen und über 25 bekommt er kein Kindergeld - wie alt ist er denn ? Man könnte nun versuchen eine massiv zerrüttete Familie darzustellen die nicht zusammen leben kann weil sie sich sonst gegenseitig zerfleischt aber wenn das mal aktenkundig ist - ich weiss nicht ob ich das wollte.... ER SOLL SICH DRINGEND BERATEN LASSEN Arbeitslos würde er ja kaum was bekommen, da stünde er finanziell auch nicht besser da LG dagmar


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Ellert

im dümmsten Fall seid Ihr als Eltern auch noch unterhaltspflichtig... Allerdings weiss ich nicht ob das auch bei einer 2. Lehre noch gilt


Lucylu

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von findelkind

Huhu, muss er das Internet wirklich selber bezahlen? Ich hatte auch Berufsschule mit Blockunterricht 150km entfernt. Wir haben entweder die Zugfahrkarte bezahlt bekommen oder (ohne Zuzahlung!) eine Unterbringung! LG Lucy Ps: Hast du dich wegen BAB oder Bafög schon mal erkundigt?


Rübe 3210

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von findelkind

Hallo, wir haben auch das gleiche Problem. Haben eine Abzweigung vom Kindergeld ( heißt er bekommt es auf sein Konto, nicht mehr ich, aber Antrag stellen!!)beantragt, dann wird das Kindergeld nicht aufs Wohngeld angerechnet. BAB gibt es nicht für die 2. Ausbildung. Muß man wohl wieder erst beantragen, weil man diese Ablehnung für die Beantragung des Wohngeldes braucht. Kind wird 20 und bekommt auch für diese 2. Ausbildung Kindergeld. LG


fsw

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Rübe 3210

Dein Sohn muss nicht wieder zu euch ziehen,wenn er schon eine eigene Wohnung hat(te).Das stimmt so nicht.Er kann auch unter 25 Jahren in seiner Wohnung bleiben.


Ellert

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von fsw

man sie nicht selbst finanzieren kann Vor drei Jahren hat mein Kollege das leider durch Ausnahmen sind unzumutbares Zusammenleben oder auch dass die Arge das vorher genehmigt hatte ehe der Anspruchsgrund eintrat. Dann wird erstmal die Unterhaltsmöglichkeit der Eltern geprüft. Andersrum gedacht was wäre wenn alle Kinder mit 18 ausziehen und Hartz4 beantragen würden wer sollte das zahlen ? Ich rede nun nicht von Ausbildungen weiter weg sondern an sich dagmar