Mitglied inaktiv
Hallo, vllt kann mir einer weiter helfen, ich bin jetzt etwas verwirrt weil ich gehört hab das wir Steuer nachzahlen müssen wenn wir verheiratet sind während der Elternzeit. Die Sitation bei uns wäre so: Ich werde in August Mama und beziehe dann nach Mutterschutz Elterngeld für 2 Jahre aufgesprittert. Mein Freund und ich wollen evtl. in November diesen Jahres noch heiraten und rutschen so in die 3/5 Steurklasse. Ist das dann wirklich so das mein zukünftiger Mann bei der Steuererklärung zurück zahlen muss?
Hi, das kommt auf die Höhe von deinem Elterngeld an - EG fällt unter den Progressionsvorbehalt - es ist zwar nicht direkt zu versteuern, bei der Bestimmung des Steuersatzes wird es aber so behandelt, als wäre das Einkommen um die Summe des EG höher gewesen, so dass für das Einkommen u.U. ein höherer Steuersatz angewandt wird. Dadurch kommt es insbes. bei höherem EG und gutem Einkommen des Mannes öfters zu Nachzahlungen. Das lässt sich aber z.B. durch eine getrennte Veranlagung auch ganz vermeiden. Die ideale Konstellation verrät euch dann bei der Steuererklärung der Steuerberater oder ein gutes Steuerprogramm. Gruß, Speedy
Die letzten 10 Beiträge
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....
- Wohngebäude-Versicherung!