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Heirat, Geburt, Steuerklassenwechsel, Elterngeld - wie richtig?

Heirat, Geburt, Steuerklassenwechsel, Elterngeld - wie richtig?

Smarty4077

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Hallo, ich habe folgende Situation: Mein Freund und ich erwarten im Januar 2014 unser erstes Kind, heiraten werden wir dieses Jahr (2013) im August. Zur Zeit haben wir beide die SK 1. Jetzt die Frage zwecks dem Wechsel um mehr Elterngeld rauszuholen: Soweit ich mich schlau gemacht habe, könnten wir in der 1/1 bleiben, oder in die 4/4 gehen, dann wäre mein Netto gleichhoch und ich hätte mehr vom Elterngeld (was in der 3/5 ja nicht so wäre). Er verdient ca. 1000 Euro mehr im Netto. Und dann nach der Geburt (Mitte Januar) in 3/5? Geht das denn, wenn wir im August die SK in 4/4 wechseln, dass man gleich im Januar wieder wechselt? Ich würde kein Geld dazu verdienen. Unser Steuerberater meinte, wir sollten in 4/4 und nach einem Jahr in die 3/5 aber mich hat die Aussage mit dem "einem Jahr" stutzig gemacht, weil die Abzüge für ihn schon hoch wären und wir das Geld schon benötigen würden. Ich bin ziemlich verwirrt, vielleicht steckt jemand in einer ähnlichen Situation bzw. weiß Rat. Ich würde mich wirklich über Hilfe freuen. Gruß Smarty


shinead

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Antwort auf Beitrag von Smarty4077

Wichtig ist für euch die Steuer für das Elterngeldjahr (bzw. die Elternzeitjahre) vorzuberechnen! Das Elterngeld steht unter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, es ist zwar steuerfrei, erhöht aber trotz allem den Prozentwert der zu zahlenden Steuern. Wenn ihr also in 3/5 wechseln wollt (was natürlich geht), solltet ihr vorher berechnen wann um keine Steuern nach zahlen zu müssen. Wenn das Kind im Januar kommt, würdest Du ja das komplette Jahr 2014 Elterngeld beziehen. Das kann tatsächlich zu einer Steuernachzahlung führen.


speedy

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Antwort auf Beitrag von Smarty4077

Hi, für dieses Jahr braucht ihr keine Änderung mehr vorzunehmen, da lasst ihr es einfach bei 1/1. Wenn möglich, sofort alles an möglichen Freibeträgen auf deiner "Karte" eintragen lassen (erhöht dein Netto). Für 2014 geht 1/1 nicht mehr, denn als Verheiratete hat man ab dem nächsten beginnenden Kalenderjahr entweder 3/5 oder 4/4 als Wahlmöglichkeiten. Innerhalb des Kalenderjahres kann man dann 2x die Steuerklasse ändern lassen. Da der MuSchu bereits im Dez beginnt, der AG-Zuschuss sich aber ebenfalls nach dem letzten Netto richtet, würde ich für Januar und bis zum Ende des MuSchu sogar 3 für dich und 5 für deinen Mann (in spe) oder 4/4 wählen und ab dem Ende des MuSchu dann 3 für deinen Mann und 5 für dich. Sofern du dann ein Jahr oder mehr zu Hause bleibst, solltest du dir aber vorab schon mal ausrechnen lassen, ob es dann 2015 zu einer Nachzahlung kommt, oder ob ihr genügend abzusetzen habt... Gruß, Speedy


Smarty4077

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Antwort auf Beitrag von speedy

Hallo, danke schonmal für die Antworten. Das mit dem Progressionsvorbehalt hab ich noch gar nicht gekannt. Jetzt lichtete sich das Ganze etwas. Also kann es tatsächlich besser sein in 4/4 im ganzen Jahr zu bleiben, statt in 3/5 - ich hab mal grob gerechnet, der Nettounterschied wären 400 Euro, er bekommt das selbe Netto wie jetzt - aber dafür würde wohl bei 4/4 keine Nachzahlung auf einen zukommen, was bei 3/5 dann die größere "Gefahr" wäre. Sehe ich das so richtig? Gruß Smarty


lilaluna

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Antwort auf Beitrag von Smarty4077

Ein Wechsel vor der Geburt würde sich sowieso nicht mehr lohnen, da für die Berechung des Elterngeldes immer das Netto-Gehalt zählt, dass die längste Zeit des Berechnungszeitraumes erhalten wurde.


Smarty4077

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Antwort auf Beitrag von lilaluna

Danke für die Antwort, dann brauchen wir uns da keinen Stress machen. Dieser ganze Steuerkram ist wirklich nicht einfach. *hmpf* Gruß und Danke