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Hauskauf mal anders auch ein paar Fragen

Hauskauf mal anders auch ein paar Fragen

momoundlea.

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Meine Shcwiegereltern haben 1993 noch mal neu gebaut, recht gross. 2000 haben mein Mann und ich uns dann in dem Haus das Dachgeschoss um und angebaut. Diese bewohnen wir jetzt mit unseren drei Kindern. Mein Schwiegereltern haben ihren Wohnbrereich (Küche/Wohnzimmer/Bad/Bügelzimmer) im Erdgeschoss und im Keller noch mal ein Gästezimmer, Schlafzimmer und Badezimmer. Zusätzlich ist im Keller ein Raum mit Waschmaschine/Trockner, Heizungskeller und ein zusätzlicher Kellerraum - diese Räume werden ja von uns auch mit genutzt. Jetzt steht an das meine Schwiegereltern ( sie sind 67&64 Jahre alt) uns das Haus überschreiben wollen und wir dann die beiden Geschwister meines Mannes ausbezahlen sollen. Wie geht man das denn an? Wie berechnet sich da der Wert des Hauses? Da werden ja so Kosten in abzug gebracht wie lebenslanges WOhnrecht meiner Schwiegis usw..... Hat jemand hier sowas auch schon durch und kann da aus Erfahrung berichten. Liebe Grüße Monique


momoundlea.

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Meine Schwiegereltern haben 1993 noch mal neu gebaut, recht gross. 2000 haben mein Mann und ich uns dann in dem Haus das Dachgeschoss um und angebaut. Dieses bewohnen wir jetzt mit unseren drei Kindern. Mein Schwiegereltern haben ihren Wohnbrereich (Küche/Wohnzimmer/Bad/Bügelzimmer) im Erdgeschoss und im Keller noch mal ein Gästezimmer, Schlafzimmer und Badezimmer. Zusätzlich ist im Keller ein Raum mit Waschmaschine/Trockner, Heizungskeller und ein zusätzlicher Kellerraum - diese Räume werden ja von uns auch mit genutzt. Jetzt steht an das meine Schwiegereltern ( sie sind 67&64 Jahre alt) uns das Haus überschreiben wollen und wir dann die beiden Geschwister meines Mannes ausbezahlen sollen/wollen. Wie geht man das denn an? Wie berechnet sich da der Wert des Hauses? Da werden ja so Kosten in abzug gebracht wie lebenslanges Wohnrecht meiner Schwiegis usw..... Hat jemand hier sowas auch schon durch und kann da aus Erfahrung berichten. Liebe Grüße Monique


Mitglied inaktiv

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Der Wert des Hauses wird von einem Gutachter ermittelt. Soweit ich das weiss, wird das dann durch die Geschwister geteilt und ihr müsstest dann den festgelegten Betrag auszahlen. Ob ihr das dann monatlich an die Geschwister macht, oder einen Kredit aufnehmen müsst, weil die Geschwister das Geld gleich haben wollen, müsstet ihr dann noch klären. Was das lebenslange Wohnrecht betrifft, währe ich sehr vorsichtig. Das kann, im Falle eines Pflegefalls zu Problemen führen. Klärt das auf jeden Fall vorher mit einem Anwalt. lg ebby


Ellert

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ich kann mich erinnern als meine Oma damals ein Pflegefall wurde alle Schenkungen 10 jahre rückverfolgt wurden und da auch ein "Vorerbe" geld an meine Eltern dabei war, das leider in die 10 Jahre gefallen ist. Auch wenn es heute die Pflegeversicherung gibt und die sicher Rente bekommen, für eine Heimunterbringung reicht es selten... dagmar


Ellert

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

frag mich nicht, da war ich noch jung Oma kam ins Pflegeheim und dann war das so teuer, dass Opa das nicht alleine zahlen konnte, dann wurde das Sozialamt ( damals) eingeschaltet die Differenz zuzuschiessen. Mein Papa musste jeden Monat was zahlen und vorher wurde das Vermögen geprüft ( ehe Ämter zahlen wird das erstmal aufgebraucht) und die Schenkung vor unten 10 Jahren wurde da irgendwie reingerechnet. Vielleicht kennt sich hier ja einer aus mit sowas ? dagmar


Mitglied inaktiv

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Ja, falls einer der beiden ins Heim muss, dann wird ALLES genau geprüft. WER hat Vermögen, warum, woher, für was. Wenn z.b. die Person 800 € Rente bekommt und der Heimplatz kostet 3000€, dann übernimmt das Sozialamt die Differenz. ABER, die wollen das Geld natürlich zurück und dann wird geschaut, wem wurde was geschenkt, und wann. Und, es wird auch nachgeschaut, was die Kinder verdienen, ob sie vermögend sind und und und. Wenn da ein Wohnrecht vorliegt, dann wird berechnet, wie viel Miete ihr für diese Wochnung bekommen würdet, wenn ihr sie vermieten würdet und dann wird das Geld von euch verlangt. So währe es bei meiner Oma gewesen, wenn sie nicht auf ihr Wohnrecht verzichtet HÄTTE, solange sie noch "klar im Kopf" war. Und auch nach dem Tot meiner Oma versucht das Amt mit allen Mitteln irgendwo her noch Geld zu bekommen. lg ebby


Ellert

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aber der Fall ist ja anders, wir hatten nichts bekommen dagmar


momoundlea.

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Ich hatte auch schon mal die Idee das wir meinen Schwiegereltern das Dachgeschoss abkaufen quasi als Eigentumswohnung und dann eben irgendwann wenn es dann wirklich soweit ist das meine Schwiegereltern nicht mehr leben, das man dann schaut zahlt man die Geschwister noch aus oder verkauft man das ganze haus und teilt durch drei und wir bauen oder kaufen dann noch mal kleiner neu, weil bis es soweit ist sind wir wahrscheinlich auch nur noch zu zweit dann brauchen wir den riesenkasten hier auch nicht mehr :-(


laranina

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Ich denke beim Notar kann man sich gut beraten lassen oder einen Anwalt der sich gut in erbrecht auskennt. Wir waren damit beim Notar. LG Anke


Mehtab

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Hallo, ich schreibe jetzt mal, was ich weiß, aber bringt mich nicht um, wenn irgendetwas dann doch anders ist. Das Vermögen der Eltern ist erst einmal dazu da, die Kosten, die für die Eltern (z. B. im Pflegeheim) anfallen, zu decken. Damit nicht das Vermögen an die späteren Erben übertragen wird und der Staat dann die Kosten fürs Pflegeheim tragen muss, wird das Vermögen zehn Jahre lang noch herangezogen und zwar so: Wenn dir die Eltern z. B. 100.000,-- Euro überschreiben, dann gehören die nach zehn Jahren unwiderruflich dir. Niemand kann sie dir mehr nehmen. Wenn das verbleibende Vermögen der Eltern jedoch schon nach fünf Jahren nicht mehr ausreicht, dann musst du im schlimmsten Fall 50.000,-- Euro zurückgeben, damit die Kosten, die für die Eltern anfallen, gedeckt werden können. Wenn das Vermögen der Eltern acht Jahren ausreicht, dann musst du höchstens 20.000,00 Euro wieder zurückgeben. Ob dieser Fall überhaupt eintritt, das kann dir heute keiner sagen und du kannst es nicht in die Berechnung einkalkulieren. Ich würde mich nur durch Klauseln im notariellen Vertrag absichern, damit ihr, wenn dieser Fall tatsächlich eintreten sollte, nicht zuviel an die Geschwister deines Mannes ausbezahlen müsst. Viele Grüße Mehtab


Lieblingchen

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Hallo, jetzt schreib ich mal meine/unsere Erfahrung. Also in erster Linie haben das bei uns die Eltern festgelegt, wieviel wir meinen Geschwistern auszahlen müssen. Die Geschwister waren einverstanden und es wurde notariell festgelegt. Genauso wie die Tatsache (das war auch unser Wille) das meine Eltern lebenslang Wohnrecht haben und ich sie versorgen und pflegen werde. Was kommt, das weiß sowieso niemand. Und wenn meine Eltern das Haus an den Tierschutzverein überschrieben hätten, so wäre es ihr Wunsch gewesen. Die 10 Jahre sind fast um, und ich bin stolze Hausbesitzerin. Also in jedem Fall vom Notar beraten lassen, aber das kostet natürlich auch einiges!!! LG


Aprilbaby

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Antwort auf Beitrag von Lieblingchen

Leider ist diese 10-Jahres-Frist veraltet, es gibt keine Frist mehr, der Staat kann auf ein vorzeitig übertragenes Erbe unbegrenzt zurückgreifen (die 10-Jahres-Frist dient nur noch dazu, Schenkungs- bzs. Erbschaftssteuer zu sparen).


momoundlea.

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Antwort auf Beitrag von Aprilbaby

was heißt das im Klartext? wenn wir das Haus übernehmen können wir unbegrenzt davor rangezogen werden vom Staat, weil es ja eigentlich das "vermögen" meiner Schwiegereltern wäre?


Aprilbaby

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Ja, ihr könntet mit dem Haus zur Finanzierung bspw. im Pflegeheim immer herangezogen werden, genauso wie die Geschwister mit dem Geldanteil. Die Frage ist auch, was ist, wenn das Geld ausgegeben ist, das Haus steht aber in jedem Fall.....es ist (meiner Meinung nach) ein Risiko für euch.


Stöppel

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Wer hat den Ausbau des Dachgeschoss bezahlt? Ihr? Die Schwiegereltern? Wenn ihr das finanziert habt, habt ihr doch sicherlich damals schon eine Regelung getroffen, zumindest für diesen Teil des Hauses, oder? LG Stöppel


momoundlea.

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Antwort auf Beitrag von Stöppel

Ausgebaut war das Dachgeschoss shcon komplett, dort hatten meine Schwiegereltern ursprünglich ihr schlafzimmer und mein Mann seine zwei "Kinderzimmer" wir haben das quasi nur noch mal bissel umgebaut. Aber nicht mehr so aufwendig


speedy

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

Hi, es ibt durchaus Möglichkeiten, wenn ihr euch mit den Schwiegis und den Geschwistern einig seid - doch um das wasserdicht zu bekommen, braucht ihr einen guten Anwalt, der sich mit Erbrecht wie auch mit Verwaltungsrecht sehr gut auskennt und euch die Verträge vorbereitet. Pauschale Tipps dazu gibt es leider nicht. Gruß, Speedy


Julie

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Antwort auf Beitrag von momoundlea.

der bislang geschrieben wurde. Natürlich besteht die zehn-jahres-frist zur rückforderung noch, §§ 528, 529 BGB. Deswegen sollte man vermögen möglichst früh übertragen. Von einer "quotelung" je nach Zeitablauf ist mir übrigens nichts bekannt - und ich habe den Bereich mal ein paar Jahre bearbeitet im Rahmen der sozialhilfegewährung für pflegeheimbewohner- und ja, wir reden von Sozialhilfe. Der wert des wohnrechtes, der vom wert des Hauses abzuziehen wäre, richtet sich nach dem alter und der Lebenserwartung deiner Schwiegereltern- dazu gibt es entsprechende Tabellen. Am sinnvollsten ist es in der tat, sich von einem kompetenten (!!!!) Anwalt beraten zu lassen. Ein Tipp zum schluss. Unterschreibe NIEMALS einen Vertrag, in dem du dich zur pflege deiner Schwiegereltern verpflichtest - das ist der Killer....


DecafLofat

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Antwort auf Beitrag von Julie

dann lassen sie lebenslanges nießbrauchsrecht mit einschließen und dann wirds für dich schon nicht mehr so attraktiv, denn dann sind die 10 jahre null und nichtig. und sofern sie sich wirklich für den worst case absichern wollen, machen sie das, zumindest wird ihnen jeder anständige fachanwalt für erbrecht in diesem fall dazu raten. und dann? habt ihr womöglich die geschwister ausgezahlt und deren hände sind sauber, und ihr habt den stress an der backe. nie nie niemals würde ich sowas machen. nie zu eltern/schwiegereltern ins haus ziehen, mit ihnen bauen, nie deren haus übernehmen, nie. mit warmen händen sein erbe verteilen soll zwar einfacher sein, aber bei so hochwertigen dingen da würde ich dann ganz klassisch erben wollen wenn die hände der erblassers kalt sind. geht einfach zum anwalt für erbrecht - sprecht ängste, sorgen, wünsche offen an (und am besten bevor ihr dort seit, auch mal untereinander durch, denn wenn man dort sitzt und das diskutieren vor ihm anfängt, freut er sich: seine uhr tickt, er wird dafür bezahlt dass er euren unstimmigkeiten zuhören darf. DAS problem hatten wir beim hauskauf mit den alten eigentümern, da war noch was unklar wg lassen sie den kaminofen da oder nicht, stellen sie ersatz, wenn ja welchen, wer kümmert sich um anschluß etc... -da ging fast ne halbe, dreiviertel stunde dafür drauf, das war total überflüssig... ärgert mich bis heute.)


Julie

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Antwort auf Beitrag von DecafLofat

ist im Falle der Pflegebedürftigkeit bzw. Sozialhilfebedürftigkeit schon wieder gefährlich.... Und auch das WOhnrecht oder der Nießbrauch haben mit der Rückforderung der Schenkung nix zu tun. Hier tummelt sich viel zu viel ungesundes Halb- bis gar-nicht-wissen, daher nochmal mein Rat: Ab zu einem kompetenten (!!!) Fachanwalt - optimal wäre einer mit Kenntnissen im Sozhialhilfe- und Verwaltungsrecht (BGB, Schenkung und Verträge können die meisten). Wo wohnst du ??? In NRW hätte ich einen Tipp für einen Anwalt - per PN, versteht sich....


Aprilbaby

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Antwort auf Beitrag von Julie

Ich schließe mich Julie an, ein fähiger Fachanwalt ist hier sehr wichtig. Und ich gebe zu, ich würde mich auf diese Konstellation nie einlassen, auch nicht mit einem noch so tollen Anwalt. Das kann nach hinten losgehen. Das Sozialamt greift leider mittlerweile länger als 10 Jahre zurück, ich bin mir sicher.