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Hausbesitzer: Frage wg. Rechnung d. Stadt bezügl. Straßenreinigung/Winterdienst

Hausbesitzer: Frage wg. Rechnung d. Stadt bezügl. Straßenreinigung/Winterdienst

Jule9B

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Wer kennt sich damit besser aus? Ich kapier das nicht ... ;) Von unserer Hauptstraße geht eine Stichstraße ab, an der wir wohnen. Die Hauptstraße wird gereinigt und dort findet Winterdienst statt. Unsere Stichstraße ist privat, dort machen wir selbst die Reinigung und den Winterdienst. An der Stichstraße wohnen insgesamt 5 Anlieger, wir ganz hinten und auf jeder Seite zwei. Die vorderen beiden Grundstücke haben also direkten Kontakt zur Hauptstraße, die anderen drei nicht. Nun wird die Gebühr wg. Reinigung /Winterdienst nach Breite der Grundstücke berechnet, die zur Hauptstraße hinzeigt, so dass wir hier ganz hinten, da unser Haus "quer" steht, fast 30 m Breite haben und die anderen vier deutlich schmalere Grundstücke haben. Was ich irgendwie unlogisch finde: Da unsere Häuser ja von der Hauptstraße aus gesehen, hintereinander stehen, wird ja für die gleiche Straßenlänge mehrfach kassiert? Also wir haben durch unsere Breite ja von den sagen wir mal insgesamt 40 m schon 30 bezahlt, alle anderen Anwohner bekommen wohl so ca. knapp 20 m in Rechnung gestellt. Dann kriegt die Stadt ja quasi für die tatsächlichen 40 m 110 m Straßengebühren (4 x 40 von den anderen Anliegern plus 1 x 30 von uns) bezahlt? Weil der Preis sich auf laufenden Meter Straße bezieht. Ich hätte gedacht, die würden die Gebühren für die 40 m anteilig durch 5 teilen, das würde in meinen Augen viel sinniger sein, zumal wir alle ja für unsere eigene Straße schon mit 1/5 aufkommen und zwar von der Hauptstraße vorne profitieren, aber keiner mehr oder weniger als der andere. Schon gar nicht wir ganz hinten am meisten... Es geht mir gar nicht drum, mich um diese Kosten zu drücken, ist jetzt auch nicht total viel oder so (ca. 230 Euro), aber diese Unlogik will mir nicht in den Kopf, vor allem das mehrfache Bezahlen. Würde jetzt z.B. das Grundstück nicht geteilt sein in 5 Parteien, könnte man die Kosten auch nicht mehrfach splitten und würde nur von einem Anwohner für 40 m kassieren können. Da ich da leider auch keine Ahnung davon habe, muss ich dem Typen vom Amt einfach glauben, dass das so richtig ist und das bezahlen. Ich habe oft das Gefühl, da werden sich Gesetze und Vorschriften zurechtgebastelt, mit denen man die Leute schön abzocken kann. Letztes Jahr ging es um Pflaster, das ist noch nicht geklärt, dann das dreifache Einmessen erst des Grundstücks, dann der Baustelle, schließlich des fertig gestellten Hauses nochmal fürs Katasteramt ... was ein Quatsch. Die ziehen einem die Tausender so aus der Tasche ... Viele liebe Grüße Jule


speedy

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Antwort auf Beitrag von Jule9B

Hi, so wie du es beschreibst, klingt das tatsächlich falsch und wäre einen Widerspruch wert (ggf. zusammen mit allen anderen Anliegern). Vorher sollte man aber klären, wie es sich mit den tatsächlichen Flurstücken verhält, d.h sind es tatsächlich eigene Grundstücke oder nur geteiltes Gemeinschaftseigentum? Wenn es sich um eine Privatstrasse handelt (d.h. nicht im Eigentum der Gemeinde), dann sind die Anlieger dieser Privatstrasse eigentlich gemeinsam nur für die Breite der Straßenmündung auf die öfftl. Strasse verantwortlich. Anderes kann aber im Grundbuch oder im Lastenverzeichnis festgelegt/ vereinbart sein. Ich würde einfach mal Widerspruch einlegen, dann muss die Gemeinde schlüssig begründen, warum du zahlen sollst und dann hast du was schriftliches in der Hand... Gruß, Speedy


Pocoyo

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Antwort auf Beitrag von speedy

Hallo, auch - oder gerade weil - ich mich mit der Materie auch nicht auskenne, würde ich das doch mal genau so wie hier beschrieben bei der Gemeinde vortragen und um Aufklärung bitten! Ich finde das ist das gute Recht eines jeden Anliegers. Wenn eine Rechnung ins Haus flattert über deren Hintergrund man sich nicht auskennt, sollte man sich informieren. Die Idee mit dem Widerspruch finde ich nicht schlecht - würde ich persönlich dann angehen, wenn man dir deine Fragen bei der Gemeinde nicht qualifiziert beantworten kann. Man sollte dir zuindest eine Quelle nennen wo du es nachlesen kannst. Für mich hört sich das auch irgendwie nicht richtig an. Aber wie gesagt - da habe ich eben keine Ahnung von. LG, Pocoyo P.S. klär´ uns doch hinterher mal auf ja!?


melimaus

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Antwort auf Beitrag von Pocoyo

Hallo, es kommt auf die jeweilige Straßenreinigungssatzung der Gemeinde/Stadt an, nach welchen Kriterien die Straßenreinigungsgebühren zu erheben sind. Diese kannst Du evtl. auf der Internetseite Deiner Stadtverwaltung einsehen. Du kannst bei dem zuständigen Fachamt einen Überprüfungsantrag stellen, wenn Du meinst, dass es falsch berechnet wird. Ansonsten bleibt aufgrund des Bürokratieabbaugesetzes nur noch der Weg der Klage (innerhalb eines Monats nach Erhalt des Gebührenbescheides), da es das Rechtmittel "Widerspruch" nicht mehr gibt. Viele Grüsse Melli