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Hat schon mal jemand beim Hersteller reklamiert? Wasserkocher defekt

Hat schon mal jemand beim Hersteller reklamiert? Wasserkocher defekt

ichou

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Hallo, hat das mal jemand gemacht? Hab bei Netto einen Wasserkocher gekauft vor ca. 4 Monaten (war ein Restposten). Nun ist er defekt. Ich Dussel hab natürlich den Kassenzettel nicht mehr. Nun meinten die bei Netto bei ihnen kann man sowieso nur 4 Wochen reklamieren, danach liefe es über den Hersteller. Also den Karton, Gebrauchsanweisung etc. hab ich noch... nur macht das Sinn weil ich ja den Kauf vor 4 Monaten ohne Kassenzettle nicht nachweisen kann??? Wer weiß Rat? Gruß von I. der das nicht noch mal passieren wird daß sie den Kassenzettel verschlampt


Samsine

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Antwort auf Beitrag von ichou

Was Netto Dir da erzählt, ist Quatsch! Die GESETZLICHE Gewährleistung läuft bei einem Wasserkocher über 2 Jahre und dafür ist der VERKÄUFER zuständig. Ob der das kaputte Teil dann an den Hersteller einschickt, ist seine Sache, aber nicht Dein Problem. Du musst nur nachweisen, dass Du die Ware in dem betreffenden Zeitraum erworben hast. Das muss aber nicht via Kassenbon sein; es reichen auch Zeugenaussagen. Bei den Discountern kann man meist nachvollziehen, in welcher Kalenderwoche die Angebotsware in den Regalen lag. Sollte die Ware aber später reduziert worden sein, bekommt man ohne Kassenbon meist nur diesen Betrag erstattet. Ich würde mit diesen Hintergrundinformationen einfach mal in einer anderen Filiale anrücken ... LG


AndreaWDU

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Antwort auf Beitrag von Samsine

hallo, ich kenn da zwar nicht die genaue gesetzeslage, aber auch penny oder aldi nehmen reklamationen nur in gewissen zeitraum an. ich hatte mal ne digikam von aldi, die in der garantie kaputt ging. hab mir dann die internetseite des herstellers angeguckt (name etc findest du sicher auf dem karton oder in der beschreibung). meistens haben die so reklamationsbögen, die man ausfüllen muss. das ganze schickt man dann dahin. blöd ist nur, die vk wirst du bezahlen müssen. Ich weiss ehrlich gesagt, nicht ob man bei Discountern auch 2 Jahre zum Geschäft gehen kann. Meine Chefin sagt immer ,wir machen das nicht (und ich arbeite im Discounter). würde mich aber mal interessieren, denn auch ich kann daraus lernen. andreawdu


Hugo..

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Antwort auf Beitrag von AndreaWDU

das das Teil reduziert war, brauchst du den Kassenbon, ist eben so, man muss nachvollziehen können, was du bezahlt hast. Würde aber auf jeden Fall beim Hersteller anrufen, Problem erzählen, vielleicht hast du da so viel Glück, wie ich mal mit einem Laminiertgerärt. Da hatte ich den Bon auch nicht mehr, sollte das Teil einschicken, aber Porto bezahlen, hab ich gemacht, bekam ein ganz neues Gerät zugeschickt.


Hugo..

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Antwort auf Beitrag von AndreaWDU

das das Teil reduziert war, brauchst du den Kassenbon, ist eben so, man muss nachvollziehen können, was du bezahlt hast. Die wissen schon, wann welche Sachen so ungefähr im Angebot waren, nur, das wiederholt sich alle paar Monate. Wenn ihr nachdenkt, mehrkt ihr das auch. Deswegen ist der Kaufzeitraum nicht nachvollziehbar. Würde aber auf jeden Fall beim Hersteller anrufen, Problem erzählen, vielleicht hast du da so viel Glück, wie ich mal mit einem Laminiertgerärt. Da hatte ich den Bon auch nicht mehr, sollte das Teil einschicken, aber Porto bezahlen, hab ich gemacht, bekam ein ganz neues Gerät zugeschickt.


Hugo..

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Antwort auf Beitrag von Hugo..

sollte eingentlich nur der zweite geänderte Bericht rein sorry


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von ichou

(auch wenn sich die Geschäfte dagegen sträuben) Umtausch ohne Kassenbon nicht möglich ... So oder ähnlich lautet sehr oft die Antwort eines Verkäufers, wenn der Käufer wegen einer mangelhaften Sache seine Rechte geltend machen will, aber keinen Kaufbeleg mehr besitzt. Was viele nicht wissen: Um als Käufer erfolgreich Rechte geltend zu machen, benötigt man weder einen Kassenbon, noch die Originalverpackung oder eine Garantiekarte des Kaufgegenstandes. Voraussetzung ist lediglich, dass der eine Käufer und der andere Verkäufer ist. Ein Kassenbon erleichtert es zwar dem Käufer, dass er beweisen kann, die Sache auch von dem Verkäufer gekauft zu haben, dieser Nachweis kann aber auch durch Zeugenaussagen geführt werden. Auch wenn die Zahlung mit ec-Karte durchgeführt wurde, kann leicht dargelegt werden, dass man an einem bestimmten Tag und an einer bestimmten Stelle genau diesen Betrag gezahlt hat. Die Weigerung vieler Verkäufer, die Rechte des Käufers zu erfüllen, hat neben Unwissenheit und „Abwimmeln“ des Käufers aber oft noch einen anderen Grund: Wenn der Kaufgegenstand mangelhaft ist und der Käufer deshalb Rechte geltend machen kann, hat auch der Verkäufer gegenüber seinem eigenen Lieferanten Gewährleistungsrechte. Schließlich wurde ja auch er im Normalfall von diesem mit einer mangelhaften Sache beliefert. Dieser Fall ist in § 478 BGB geregelt, der bestimmt, dass grundsätzlich der Verkäufer einer mangelhaften Sache die ihm aufgrund der mangelhaften Lieferung der Kaufsache entstandenen Nachteile an seinen Lieferanten weitergeben kann. Doch wie so oft unterscheidet sich die Realität vom geltenden Recht. Viele Hersteller oder Lieferanten verlangen vom Verkäufer, dass dieser alle Unterlagen zum Kaufgegenstand beibringt, wozu der Kaufbeleg des Kunden, Garantiekarten des Herstellers etc. zählen. Trotzdem darf nicht übersehen werden, dass diese Auseinandersetzungen zwischen Groß- und Einzelhandel nicht zu Lasten des Endkunden geführt werden dürfen. http://www.123recht.net/%C2%B4Ohne-Kassenbon-kein-Umtausch%C2%B4__a9413.html Das sollte sich wohl jeder am besten ausdrucken und beim Einkaufen mit dabei haben ... Leider habe ich auch den Fall: bei Aldi ein Handy gekauft - jetzt zum zweiten Mal kaputt innerhalb der Garantiezeit und Aldi interessiert das nicht die Bohne. Da muss ich mich an den Hersteller wenden, das geht Aldi nix an! Aber bei Aldi schickt man alles unfrei weg. Trotzdem nervt mich das tierisch und ich werde in Zukunft solche Käufe bei Discountern vermeiden. Dann lieber Kaufland, Medimax usw. - da bring ich das defekte zurück und bekomm ohne Diskussion mein Geld wieder, ohne 3 x reparieren zu lassen usw.