Mitglied inaktiv
Unsere ist meiner bekannten runtergefallen und nun haben wir 1000 schwerben :-( Und die versicherung möchte die rechnung - wir haben sie natürlich nicht mehr *schnief*
huhu wir hatten auch schon Haftpflichtschäden aber eine Rechnung mussten wir nie einreichen nur eben die kaputten Sachen beutachten lassen. dagmar
.. wir mussten auch noch nie eine Rechnung vorlegen.
Sachen die unter 500€ sind akzeptiert unsere Vers. ohne grosses Aufheben und ohne Gutachten------man darf es natürlcih nicht übertreiben.
LG CArmen ![]()
wir hatten auch schon haftpflichtschaden, dann heißt es besorgen sie die gleiche nochmal oder so eine ähnliche und reichen von der neuen die sie gekauft haben die rechnung ein...
Das kenne ich auch so: für die Ersatzwaage die dann neu gekauft wird, diese Rechnung wird benötigt bzw eingereicht. Ansonsten: weißt du noch, wo du die Waage gekauft hast? Frag dort doch mal nach wg. Rechnungskopie. Falls du die Waage im Internet gekauft hast, durchforste doch mal deine mailbox. Vielleicht hast du die Rechnung bzw die Bestellung noch in der mailbox?!?!
das ist ja gut zu wissen, ich danke euch - ich habs extra fotografiert - da bin ich ja dann mal gespannt....
Sie has kaputtgemacht und muss das klären. War das die aus den realsammelpunkten ? Nicht dass du dann nur das wenige Geld bekommst das reicht ja keine neue dagmar
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