Mitglied inaktiv
Hallo, da wir meine Schwiegermutter immer mehr betreuen müssen, stellt sich natürlich auch immer wieder die Frage nach ner Pflegestufe. Da werden wir sie aber wohl noch immer nicht reinbekommen, da ja hauptsächlich die Zeit für Körperpflege berechnet wird, sie kann aber nur nicht allein in die Badewanne, also braucht nur hilfe beim einsteigen und aussteigen, das waschen selber macht sie noch allein und täglich baden ist ja auch nicht. Aber kochen müssen wir für sie, die Wohnung sauber halten, Einkaufen, Arztbesuche mit ihr zusammen durchführen, Medikamente geben, spazieren gehen usw. Nun bin ich auf die sogenannte Pflegebeihilfe vom Sozialamt gestoßen, die würde wohl geleistet werden, wenn Pflegestufe 1 nicht erreicht wird, sogenannte Pflegestufe 0. Ich kenne mich aber mit dem ganzen Kram null aus und mich würde daher mal interessieren, ob diese Tätigkeiten dann auch zur Pflege gehören? Hätte wir da überhaupt einen Anspruch auf finanzielle Hilfe, da ich aus dem Text den ich dazu gefunden habe nicht ganz schlau werde, bekommt man nur was wenn keine Angehörigen sich kümmern können, also wenn ein Pflegedienst oder eine Haushaltshilfe genommen werden muss? Wir selber wollen soweit gar kein Geld von ihr haben, da sie aber selber nur nach abzug von Kosten für Miete, Strom, Telefon, Versicherung usw. knappe 200 euro im monat zur Verfügung hat, zahlen wir schon die meisten Einkäufe für sie mit und das können wir uns zur Zeit auch kaum leisten und müssen dadurch auf vieles verzichten, was man ja auch irgendwo gerne macht, aber Rücklagen für z.B. Autoreparatur oder sonstige unerwartete kosten sind nicht mehr drin. Wäre schön wenn hier jemand was weiß und mir ein paar Infos per PN zukommen lassen könnte. LG Anja
huhu neben dem Waschen etc zählen schon Arztbesuche und kochen mit die Pflege muss ja in verschiedenen Bereichen sein und vermutlich will das Sozialamt auch einen ablehnenden Bescheid haben.. dagmar
Hi, ich würde auch erstmal ein Antrag auf Einstufung bei der Krankenkasse stellen, es gibt doch jetzt auch Betreuungsleistungen, wenn sie nicht eingestuft wird, hat sie da vielleicht Anspruch drauf. LG Sandra
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