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Hartz 4 Rechner...vielleicht kann mir jemand helfen

Hartz 4 Rechner...vielleicht kann mir jemand helfen

paule2012

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Meine Freundin lebt zur Zeit mit 2 Kindern alleine. Nun zieht Ihr Partner zu Ihr. Sie wollte sich mal schlau machen ob Sie vielleicht weiterhin etwas Hartz 4 bekommt. Ich kenn mich mit dem Hartz 4 Rechner nicht aus. Hier mal die Daten der beiden: Er: 1600 Euro brutto, 1200 Euro netto (ca.), 450 Euro Unterhalt für seine Kinder (weiß ja nicht ob man sowas auch angeben muss), fährt täglich 100 km hin zur Arbeit und 100 km wieder zurück Sie: 368 Euro Kindergeld, 180 Euro Unterhaltsvorschuß, 250 Euro Unterhalt Miete wären 450 Euro warm, 400 kalt Lohnt es sich das Sie einen Antrag stellt?? Oder Wohngeld? Kinderzuschlag?


mama.frosch

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Antwort auf Beitrag von paule2012

es gibt da doch dieses erste jahr, wo sie noch nicht als bedarfsgemeinschaft gelten? und liegt der selbstbehalt nicht bei 900 euro? das käme dann mit 1200-450 unterhalt = 750 euro garnicht hin.


paule2012

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Antwort auf Beitrag von mama.frosch

keine ahnung ob man im ersten jahr nicht als gemeinschaft gilt. er liegt im ewigen klinsch mit dem jugendamt weil die es immer falsch ausrechnen und er eigentlich nicht soviel zahlen kann. da weiß ich aber nicht wirklich was drüber


Mami-Franzi19

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Antwort auf Beitrag von paule2012

Ich glaube wegen dem Unterhalt gibts da nix "extra". das mit dem 1. jahr von wegen keiner bedarfsgemeinschaft, da muss man sagen das man KEIN paar ist, erst nach einem jahr muss man BEWEISEN das man kein paar ist, wenn mans doch ist wirds ne bedarfsgemeinschaft. Soweit ich weiß müssen dann aber im 1.jahr auch getrennte betten u.s.w. vorliegen. Habe auch mal was gelesen von wegen das die kontrollieren kommen können obs nach ner beziehung aussieht. Wir haben fast ähnliche Situation. Ich habe zwei Kinder, allerdings eins von ihm. 2 mal Kindergeld, Unterhaltsvorschuss 133€, ca 178€ Elterngeld, sein gehalt wird mit 1200€ netto angerechnet (er verdient allerdings jedesmal weniger, kriegen wir dann nachgezahlt). Kriegen vom Amt dann noch ca 200€. Bei uns liegt die Warmmiete allerdings bei 619€. Kommt ja auch drauf an in welchem Bundesland man lebt bzgl der Miete. Antrag stellen kann man ja, dann sieht man doch was bei rauskommt. Mehr als ablehnen können sie ja nicht.


hubbabubba

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Antwort auf Beitrag von paule2012

Das erste Jahr gilt noch nicht als Bedarfsgemeinschaft. Heißt, er muss noch nicht für sie "sorgen". Wie das dann aber mit dem Ansatz der tatsächlichen Miete ist (da ja nur noch 1/2 tatschliche Kosten), weiß ich nicht. Selbstbehalt bei Unterhaltspflicht = 950! Der Betrag MUSS ihm bleiben zzgl. Fahrten Wohnung/Arbeit (30cent pro KM), wenn er nicht mit Bus+Bahn fahren kann/könnte zzgl. evtl Altersvorsorge, wenn er den Regelunterhalt decken kann (wenn nicht, wird Altersvorsorge nicht mit angerechnet). Was aber auch noch mit angerechnet wird, sind zB Verdi/Gewerkschaften.


Aprilscherz2000

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Antwort auf Beitrag von paule2012

Es gibt diese 1 Jahr - frag mal Madleen74. Dann hat er nen Selbstbedaft von 950€ (kommt schon mal mit 450€) Unterhalt nicht hin.) Wenn er dann noch jede Woche 1000km fährt sind es gut 100€ Tankfüllung mal 4 Wochen.Dann müßte er ja von 350€ zur Zeit leben - wohnt der unter ner Brücke??? Gruss Chrissie


hubbabubba

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Antwort auf Beitrag von Aprilscherz2000

Was das Amt natürlich sagen KÖNNTE, wenn durch den Umzug die Kilometer mehr werden, dass nur die bisherigen angesetzt werden. Ansonsten sofort Brief zum Jugendamt, mit der Bitte, den Titel anzupassen! Denn so lange der Titel da ist, muss er weiterhin in der Höhe zahlen, unabhängig von seinem Einkommen. Ersatzweise nur die Höhe anpassen lassen (so war es bei uns). In dem Brief auf den Selbstbehalt und den Rest hinweisen, Zahlen nennen, und was übrig bleibt. Dann darauf hinweisen, dass man ab nächsten Ersten die eigentlich korrekte Höhe nur zahlen wird. Denn darauf hat er ja ein Recht. Und dann reagiert das Amt auch schneller. Bei uns hat das Amt sofort reagiert und ist unseren Ausführungen gefolgt.