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Handwerkerrechnung: wieviel teuer als angebot?

Handwerkerrechnung: wieviel teuer als angebot?

silkana

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Hallo, wir wollen/müssen unser Dach samt Gebälk neu machen lassen. Nun haben wir schon einige Angebote von verschiedenen Firmen. Nun warten wir nochauf eines und dann wollen wir uns entscheiden, wer den Zuschlag bekommt. Allerdings brennt uns eine wichtige Frage: Wieviel teurer darf der Dachdecker später werden. Also wenn das Angebot komplett unseren Wünschen entspricht und keine Änderungen vorgenommen werden. Die bauarbeiten auch so ausgeführt werden. darf er dann später anstatt 20.000 evtl 22.000 in rechnung stellen???? wo kann ich das rausfinden??? Lieben dank Silkana


mama von Joshua

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Antwort auf Beitrag von silkana

Wenn das Angebot ein Komplettangebot ist, dann muss der Preis mit dem auf dem Angebot übereinstimmen. Wenn allerdings irgendwas im Angebot steht "nach Aufwand", dann kostet das nochmal extra.


maxxi

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Antwort auf Beitrag von mama von Joshua

Lasst euch einen Festpreis machen dann kann es auch nicht mehr werden. Nicht auf Stundenbasis machen wir sind damit arg reingefallen.


speedy

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Antwort auf Beitrag von silkana

Hi, schau mal genau ins Angebot: Wenn irgend etwas nach Aufmaß berechnet wird, sind meist im Angebot nur ca. Angaben zu den benötigten Mengen angegeben - da musst du dann später das zahlen, was tatsächlich an Material verbraucht wurde. Auch wenn z.B. Stunden nach Aufwand angegeben sind, musst du alle Stunden zahlen, die tatsächlich gearbeitet wurden. Das sind so die wichtigsten 2 Knackpunkte - hier kannst du aber auf ein Festpreis-Angebot bestehen, da darf dann nichts drüber gehen. Fast alle Angebote werden auf der VOB beruhen, da ist es auch immer möglich, nachträglich geäußerte Wünsche des Bauherren noch ergänzend zu berechnen (ohne neues Angebot) und auch außerplanmäßige Mehraufwendungen können berechnet werden. Insgesamt solltest du auf jeden Fall mind. 10% Puffer einplanen. Hilfreich ist eine schriftliche Auftragsbestätigung durch euch mit genauem Bezug auf das Angebot, Beginn- und Enddatum der Arbeiten und einem Verweis darauf, dass der Angebotspreis nicht überschritten werden darf ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber. Gruß, Speedy


J+L

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Antwort auf Beitrag von speedy

meine mal gelesen zu haben 10 prozent spielraum! da man so sachen nie 100 prozent abschätzen kann!