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Händler weigert sich, mir eine Rechnung zu schicken ...

Händler weigert sich, mir eine Rechnung zu schicken ...

sechsfachmama

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habe eine festplatte gekauft. sachverhalt: bei ebay gesehen und angefragt betr. sofortkauf und abholung, weil ein verwandter von mir dort um die ecke wohnt und sie mitbringen konnte, weil ich glaube, die post hätte das nicht mehr geschafft bis 24. er antwortete mir - machen wir ohne ebay, er soll einfach vorbeikommen (ist ein händler, der eig. mit autoteilen handelt lt. seiner seite - er hat nicht nur bei ebay einen shop) mein verwandter nicht drauf geachtet, keine quittung, nix. nun schreibe ich den über ebay an, dass ich bitte eine rechnung als pdf möchte, bekomme ich als antwort tut mir leid, wurde nicht über ebay gekauft, also gibt es auch keine rechnung. spinn ich? es war ein gewerblicher kauf, also hat er auch ne rechnung zu schicken, auszuhändigen. was kann ich machen? das finanzamt zur prüfung hinschicken? grummel. es geht schließlich um meine garantie/gewährleistung.


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hallo, ich würde dem ankündigen, dass du es ebay melden wirst, dass er dich dazu gebracht hat, ohne ebay zu kaufen. Außerdem würde ich ihn darauf aufmerksam machen, dass er dir etwas über deinen Verwandten verkauft hat und das dann am Finanzamt vorbei und das als Gewerblicher. Das mit deinem Verwandten ist wichtig, weil der im Zweifel Zeuge ist. Ich denke, jeder gewerbliche Geschäftspartner sollte hellhörig werden, wenn es ums Finanzamt geht. Vielleicht hast du ja noch von der Auktion Unterlagen oder kannst recherchieren, was in der Auktion stand. Ich würde das nicht auf sich beruhen lassen. Liebe Grüße Sabine


speedy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hi, rein formal hast du Anspruch auf eine Quittung, nicht auf eine Rechnung, da der Betrag ja direkt beglichen und die Waren mitgenommen wurde. Den Anspruch hast du auch noch im Nachhinein, allerdings muss der Händler dir diese nicht schicken, sondern auf dem gleichen Weg bereitstellen wie die Ware. Ich würde ihn anrufen und freundlich um eine Quittung bitten (wg. der GWL). Ggf. kann ja der Abholer noch mal dort vorbeigehen mit einer vorbereiteten Quittung a la "Hiermit bestätige ich den Empfang von Eur xy für die Festplatte Typ xy, Seriennummer ... am (Datum). Die Ware wurde übergeben. Unterschrift, Stempel (oder komplette Geschäftsdaten). Gruß, Speedy


Seansmama

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Antwort auf Beitrag von speedy

Schreib ihm einen netten Brief bzw. Mail. Du hast hoffentlich noch die mit " ... abholen vom Verwandten ... ", Frist setzen und drohst ihm an, dass dieses Schreiben mit den Mails an das Finanzamt geht und was die drauß´machen ist dir dann egal. Findige Finanzamtler wissen schon Rat! Du gehst da zu Betriebsprüfern!


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Seansmama

das mit der abholung - das hat er nur am tel. gesagt. leider. die zeit war sehr kurzfristig, so hab ich dem ne mail geschickt und vorher versucht anzurufen, da rief er dann zurück. meinen verwandten brauche ich dort nicht mehr hinschicken - aus zwischenmenschlichen gründen, die sich im nachhinein ergeben haben. wenn, kann ich nur selber da auftauchen und das macht 90 km fahrt. beim finanzamt hab ich div. freunde - das wäre von der seite her überhaupt kein problem und wenn er nicht reagiert, werde ich ihm das auch mitteilen, dass ich mich weiter wende. blöd, dass mein abholer nicht sofort drauf geachtet/bestanden hat. natürlich reicht ne quittung aus - völlig egal, wie der beleg aussieht, aber ein beleg muss es sein. und ein pdf ist die kostengünstigste variante - kost nämlich kein material. mein mann meinte schon - ganz einfach, dann bestellst du die gleiche nochmal bei ebay, schickst sie zurück und behältst dir die rechnung. weiß aber nicht, ob er dann im schadensfall sagen kann: das ist nicht DER artikel von DEM tag ... denn dieser wurde ja zurückgeschickt.


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Na das mit deinen Verwandetn muß er ja nicht wissen *zwinker* Ich würde ihm auch eine Frist setzen, er hätte eigentlich von sich aus direkt eine Quittung mitgeben müssen. Fakt ist, er hat an ebay vorbeiverkauft, die sehen sowas gar nicht gerne. Und das Finanzamt noch weniger.