Mitglied inaktiv
Hallo, habe gestern eine reduzierte Lederjacke für meinen Mann gekauft. Als er die dann abends anprobieren wollte haben wir gemerkt das der Reißverschluß kaputt ist. Ich muß die heute umtauschen und habe Bedenken das die sagen wir hätten sie kaputt gemacht. Aber meine Eltern waren auch dabei als wir sie aus der Tüte gepackt haben und es bemerkt haben. Die könnten das auch bestätigen. Meint ihr ich bekomme Probleme beim Umtausch? Lg,Meli
Du hast sicher den Bon noch?? Ausserdem ist es kein Umtausch sondern eine Reklamation, das ist was anderes
Wenn du den Bon hast wird das bestimmt kein Problem sein
Hallo, ja, ich habe den Bon noch. Hoffentlich es klappt problemlos. Danke. Lg,Meli
Hoffe mal das reduzierte Sachen nicht vom Umtausch ausgeschlossen sind, so ist es nämlich meist! Hätten sie aber an der Kasse sagen können(Umtauschrecht in dem Sinne gibt es ja nicht, da es immer Kulanz ist). Viel Glück und berichte dann mal!
Da die Jacke defekt ist, muss die Reklamation angenommen werden... was die dir allerdings anbieten ist ne andere Sache. Sie dürfen bis zu 3x reparieren, bevor du das Geld zurück bekommst bzw. andere Ware. In der Regel gibts aber keine Probleme bei sowas.... da sind die Einzelhändler kulant! LG, Andrea
rechtlich ist das eine Reklamation, kein Umtausch. Und da könntest du auch noch in sechs Monaten oder so hingehen, wenn der RV defekt ist - selbst wenn es bei der Benutzung passiert wäre. Darauf hast du Gewährleistung, auch wenn einige Firmen (wie z. B. Quick-Schuh u. a.) RVs aus der Gewährleistung rausnehmen wollen (unverschämt). allg. falls mal der Kassenbon weg ist - ich hab den Gerichtsbeschluss dazu hier schon mehrfach eingestellt, gib mal in die Suche "Umtausch ohne Kassenbon" (oder Reklamation?) ein, da kommt der Artikel. Den sollte man immer im Portemonnaie dabei haben. Und auch diese Klausel: Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen besagt NICHT, dass man keine Garantieansprüche hat. Das besagt nur, dass man den Artikel nicht einfach bei Nichtgefallen zurückgeben kann. Garantie/Gewährleistung besteht trotzdem genauso. Ausnahme: es wird z. B. ausdrücklich auf den Defekt hingewiesen, dann ist das defekte Teil von der Gewährleistung ausgeschlossen, nicht der gesamte Gegenstand. Beispiel: eine Niete am Schuh ist ab - dann gibts auf diese Niete keine Gewährleistung (ich kann dann nicht kommen und sagen: die hätt ich gerne kostenlos repariert), geht aber die Sohle ab oder sonst was, ist das natürlich ein Garantiefall.
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