Lieblingchen
Ich hab bei Ebay eine Gerät für 19,39 + Versand verkauft. Es war neu, aber ich habe es ausprobiert und es funktionierte einwandfrei. Der Käufer wollte erst nicht zahlen, mußte Fall eröffnen. Dann bezahlte er, behauptet aber nun, das Grät wäre defekt. Er hat einen Fall eröffnet und mich sofort negativ bewertet. Was mache ich jetzt ? Muß ich zurücküberweisen obwohl ich Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen habe ? Was ist wenn ich das Gerät nicht zurücknehme? Was macht Ebay dann ? Hatte so was noch nie. Danke und LG
huhu negativ hast Du schon, was soll noch Schlimmeres passieren ? Ich habe gerade auch zwei Nichtzahler bei Beträgen mit 30 und 40.- Mahnverfahren läuft und deren Ausreden werden immer besser klar hoffe ich sie zahlen aber wenn sie es tun wette ich kommt auch ne erfundene Reklamation mit Negativ dagmar
huhu negativ hast Du schon, was soll noch Schlimmeres passieren ? Ich habe gerade auch zwei Nichtzahler bei Beträgen mit 30 und 40.- Mahnverfahren läuft und deren Ausreden werden immer besser klar hoffe ich sie zahlen aber wenn sie es tun wette ich kommt auch ne erfundene Reklamation mit Negativ dagmar
Die negative Bewertung hast Du schon kassiert. Kann ja nicht mehr schlimmer kommen. LG Sibs
Ich danke Euch. Ja so dachte ich auch. Mal schauen was noch passiert. So ein Blö..... Dazu kam mein Sohn eben vom Freund nach Hause. Hat den teuren Swoppster Stuhl von seinem Freund geknöchelt und heult jetzt wie verrückt. Versicherung hab ich schon angerufen...Wenn' s kommt dann dicke...:-( LG
Was passiert denn, wenn ich mich bis zu dem von Ebay genannten Datum nicht melde?
dagmar
Das hab ich ihm doch schon mehrmals mitgeteilt. Er sagt das Teil wäre defekt und er will die volle Rückerstattung. Aber das stimmt nicht, es war 100 % in Ordnung, sonst hätte ich es ja nicht bei Ebay eingestellt. Genauso hab ich es ihm auch schon mitgeteilt. Was unternimmt Ebay denn? Die miese Bewertung hab ich ja schon. Danke und LG
wenn Du in kürzester Zeit mehrere negative Bewertungen erhälst, wirst Du evtl. gesperrt oder hast schwerere Einstellkonditionen. Bleib jetzt gelassen. Direkt mit Falleröffnung negativ zu bewerten, zeigt, wie aggressiv solche Leute sind. Erkläre Denen Standpunkt nochmal im Fall und lass es auslaufen. Du hast Rücknahme und Gewährleistung ausgeschlossen als Privatperson, Dir kann nichts passieren.
Danke, ich hab es jetzt in dem Fall noch mal geschildert und warte jetzt mal ab. Hatte schon fast 1000 positive Bewertungen, das war mein 1. negative. :-( LG
Auf jeden Fall Ebay melden! Solche Leute legen es ganz hartnäckig drauf an. Von Ebayselber wird nichts mehr kommen, die kümmern sich nicht. Falls der Typ weiter mosert, findest Du evtl. noch Rat hier: www.recht.de und da im Forum.
Halt, die Aussage, zahl nichts zurück, da kann nichts mehr weiter passieren ist definitiv falsch. Auch durch den Ausschluss der GWL als privater Verkäufer sind §§ 433 ff BGB nicht ausgehebelt, d.h. natürlich muss man für eine von der Beschreibung abweichende Sache haften. Das Problem ist die Beweislast - und die ist hier beim VK, der beweisen muss, dass das Gerät heile beim Kunden angekommen ist (bzw sicher verpackt an den Transporteur übergeben wurde). Um diesen Beweis überhaupt erbringen zu können, muss der VK das Gerät erstmal auf seine Kosten zurückholen und dann den Beweis erbringen, dass er das Gerät in dem zugesicherten Zustand übergeben hat. Natürlich muss auch der Käufer das Gerät nur Zug-um-Zug gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgeben, d.h. du musst zurückerstatten und dann ggf. nach Prüfung und Abweisung des Anspruchs erneut Zahlung verlangen... eBay ist nicht das Problem, aber rechtlich ist es eines. Daher würde ich bei der Formulierung der Antworten sehr gut aufpassen, damit es da kein Nachspiel gibt. Gruß, Speedy
Hmmm...ich überlege, ob ich es zurück erstatte...es geht mir echt gegen den Strich weil ich glaube, das der Käufer nur keine Lust mehr auf diesen Kauf hatte. Aber kann er mich wegen 20 Euro anzeigen? Oder nur damit drohen? Meine Nerven sind eh schon nicht gut, das regt mich echt auf... LG
Hi, ich würde ihm freundlich anbieten, ihm die Kosten für die Rücksendung zu erstatten und seine Reklamation zu prüfen. Sollte sie berechtigt sein, wirst du natürlich den Kaufpreis und seine Auslagen erstatten. Damit nimmst du ihm den ganzen Wind aus den Segeln - jetzt muss er handeln oder die Klappe halten :) Anzeigen od. verklagen kann er dich auf der Grundlage nicht, da du ja die richtige Handlung angeboten hast (na, zumindest fast). Ob du ihn anzeigst, wenn du das Gerät z.B. defekt wiederbekommst, kannst du dir ja immer noch überlegen... Gruß, Speedy
Die letzten 10 Beiträge
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell
- Wie viel arbeiten? Ausgaben für Grossfamilie?
- Lotterielos zu Weihnachten für Kinder...
- Krankenkassen Betragserhöhung....