moonlightsd610
Ich habe am 23.02. zwei Umstandssachen bei ein und den selben Verkäufer erworben. Habe am 26.02. online überwiesen... da die Ware nicht ankam (bin aber sehr großzügig und warte lang) habe ich den Verkäufer 2x angeschrieben. Es kam keine Antwort, so habe ich bei Ebay einen "Fall geöffnet" der Verkäufer hat sich nun nach vielen Tagen endlich gemeldet und gemeint ich soll doch erst mal bezahlen. Habe alle Daten von ihm und meiner Überweisung verglichen - es stimmt alles... und es ihm auch mitgeteilt. Frage: Ebay schreibt ich habe kein Käuferschutz da kein Paypal etc. Ist es damit dann abgetan wenn sich jetzt nichts weiter tut ??? Ich kann ja beweisen das ich bezahlt habe... wie gehe ich weiter vor wenn die Ware nicht ankommt ??? Gruß Steffi
huhu ebay macht ausser mit Paypal nichts da bleibt ggf nur der zivilrechtliche Weg oder ne Anzeige ( die aber auch keine Ware bringt) dagmar
1. Verkäufer anschreiben. Unter Fritsetzung auffordern, die Ware zu übergeben. Für denn Fall, das er das nicht kann/will: Fristsetzung zur Rückzahlung. 2. Bei fruchtlosem Fristablauf hast Du die Möglichkeit des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid) oder Du klagst auf Herausgabe oder Rückzahlung. 3. Anzeige ist möglich, bringt aber weder Ware, noch Rückzahlung. Allerdings gelangst Du so an die Adresse des Verkäufers, wenn Du die nicht kennst: Anzeige, dann über eine Rechtsanwältin Akteneinsicht nehmen. Schon hast Du die Adresse. Dannw eiter wie bei 1./2.
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