Mitglied inaktiv
hab eben meine betriebskostenabrechnung von 2009 bekommen als ich mit dem vater meiner Tochter noch in Cottbus wohnte! Wir sind am 29.02.2009 dorta usgezogen und sollen jetzt 206,12€ nachzahlen! Da kann doch aber was nicht stimmen denn die Betriebskostenabrechnung die ich letztes jahr bekommen hatte betrug nur knapp 102€ und die ging von märz 08-dez.08 da kann doch für 2 monate nicht so viel anfallen oder etwa doch??? wie kann ich denn prüfen lassen ob das stimmt denn ich muss sie ja zum amt bringen und die zahlen ja wieder nur meinen anteil und nicht den von meinem ex und der zahlt ja nicht! Musste auch die letzten 51€ von ihm übernehmen weil er nicht in der lage war das beim amt abgegeben zu haben bzw er hat sich es selbst eingesteckt keine ahnung! Er stand auch nicht im mietvertrag mit drin heißt die wohnung lief auf mich! LG Bine
Doch das kann schon sein, da ihr vom Abrechnungsjahr 2009 in den Monaten dort gewohnt habt, wo mit am meisten geheizt wird. Normalerweise gleich sich das sonst zwischen Sommer und Winter aus, wenn man ganzjährig drin wohnt und ganzjährig Nebenkosten vorauszahlt.
Aber sag mir doch mal noch, wann der 29.02.2009 war. In meinem Kalender gibt es den nicht. ![]()
Hallo, das ist ja echt doof. Ich hatte das aber auch mal und liess es mir dann erklären. Bei der Abrechnung, wo du das ganze Jahr in der Wohnung gewohnt hattest, hast du auch das ganze Jahr Nebenkosten bezahlt. Diesmal hast du nur 2 Monate gehabt und die aber in der Heizperiode. Will heißen, du hast 2 Monate bezahlt, aber auch geheizt und im Jahr zuvor hast du ja den Sommer bezahlt, aber nicht geheizt. Das mit deinem Ex würde ich evtl. mal mit dem Amt reden und fragen, was du da für eine Möglichkeit hast. Es kann ja nicht sein, dass der das Geld für Heizkosten bekommt und es gar nicht dafür nutzt und du die vollen Kosten hast. Wenn er nicht im Mietvertrag stand, warum bekommt er dann Geld vom Amt. Er hatte ja dann offiziell gar keine Wohnung, oder verstehe ich da etwas nicht richtig? Liebe Grüße Sabine
ok den 29.02 gabs nicht! mein ex hat damals mit in der wohnung gewohnt, und bezeiht hartz 4 wie ich leider auch bin in elternzeit! Habe ihm letztes jahr noch ein schreiben fertig gemacht was er zum amt bei ihm wars damals jessen (sachen anhalt) mitnehmen solle samt betriebskostenabrechnung! Ob er je dort war oder ob er das geld bekommen hat weiß ich nicht, jedenfalls musste ich seinen teil selbr zahlen da das amt bei mir sagte er hat auch mit drin gewohnt und die übernehmen seinen teil nicht! der ist auch so stur bekomme ja jetzt noch geld von ihm was bald zu ner anzeige führen wird meinerseits da er eben nicht zahlt!
Gib ihn doch beim Amt diesmal gar nicht an. Sag einfach, ihr habt euch getrennt und du hast alleine in der Wohnung gewohnt. Ist zwar eigentlich nicht meine Art, aber wenn du jetzt so viel Geld alleine bezahlen musst, würde ich einfach an dich und dein Kind denken.
ja aber steht ja in meiner akte das er mit bei mir gewohnt hat, die wissen das ja! hab ihn ja damals auch nicht angegeben aber weils halt drin steht!
aber wenn er auch hartz 4 bezieht, ist es eigentlich eh egal, denn betriebskosten übernimmt das Amt in voller höhe.
ja die übernimmt das amt schon nur muss er es bei seinem amt einreichen und das tut er nicht und ich weiß nicht welches amt dafür zuständig ist bei ihm der wohnt jetzt in kiel!
bei uns in potsdam (Land Brandenburg) übernimmt das amt nicht die vollen betriebskosten.es gibt da ein limit,was die heizkosten und warmwasser betragen.ich muste auch über 200euro zurückzahlen und hab nur ein anteil vom amt bekommen,den rest muste ich selber zahlen.
normalerweise zahlt man das ganze Jahr gleichbleibende Nebenkostenvorauszahlungen. Im Winter sind die Nebenkosten weitaus höher, durch den hohen Heizbedarf. Da kann das schon hinkommen mit der Nachzahlung, da ihr ja nur für die 2 Monate Nebenkosten eingezahlt habt. Ich würde trotzdem mal nachprüfen lassen. Die Wohnung läuft auf dich, die Nachzahlung muss an den ausgekehrt werden, der diese beantragt. Also beantrage die Erstattung selbst. Sollte dein Ex Gelder vereinnahmt haben, die Zweckbestimmt waren, diese nicht weitergegeben hat, hat er sich strafbar gemacht.
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