yasminundsarah
Hallo, also ich hätte mal eine steuertechnische Frage. Also ich bin zur Zeit Hausfrau. Ich fange jetzt demnächst einen Mini-Job an (100 €). Hab Steuerklasse 5. Muss ich davon noch Lohnsteuer zahlen? Hoffe, dass das vielleicht jemand weiß, hab nichts richtiges dazu gefunden. Susi
bis 400 € ist steuerfrei
Nein. Bis 400 Euro ist steuerfrei. Mini-Job. Hast allerdings auch kein Recht auf Arbeitslosengeld.
Das kommt auf den Vertrag an! Will der Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte oder nicht? Will er eine, fällt bei Steuerklasse 5 auch Lohnsteuer an. Will er keine, versteuert er pauschal. Viele Grüße
alles bis 15Stunden pro Woche ist ein Nebenjob erst wenn man darüber liegt ist man nicht mehr arbeitslos. da sie ja nur 100 € bekommt glaube ich nicht das sie mehr als 15 Stunden pro Woche arbeitet
Wenn der AG "lieb" ist, zahlt er es. Meiner ist es nicht. Also bekomme ich die 8,00 Euro bei 400,00 Euro Verdienst abgezogen.
Da werd ich wohl nochmal nachfragen. Susi
Mini-Job auf 400,- Basis wird ohne Lohnsteuerkarte gemacht. Der AG zahlt pauschale Abgaben. So erhält die Hausfrau brutto für Netto, wenn sie nebenher bis 400,- € monatlich hinzuverdient.
das ist nicht legal! Die 8€ darf er dir nicht aufs auge drücken, die muss er zahlen. Ob auf lohnsteuerkarte oder nicht. ALLES bis 400€ ist steuerfrei! Auch Nachtschichtzulagen dürfen nicht besteuert werden (selbst wenn du damit über 400€ kommst. Kommst du aber über die 400€, wirds bei lohnsteuerklasse 5 richtig teuer!
ich schätze mal die 8 Euro sind keine Lohnsteuer sondern die Kosten für die Berufsgenossenschaft (da sind alle Minijobber versichert) und das kann er abziehen
Einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent Verzichtet der Arbeitgeber auf die Vorlage einer Lohnsteuerkarte, ist die Lohnsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für einen 400-Euro-Minijob mit einem einheitlichen Pauschsteuersatz von insgesamt 2 Prozent des Arbeitsentgelts zu erheben. Voraussetzung ist allerdings, dass er für diese Beschäftigung Rentenversicherungsbeiträge (Pauschalbeitrag mit oder ohne Aufstockungsbetrag des Arbeitnehmers) zahlt. In dieser einheitlichen Pauschsteuer ist neben der Lohnsteuer auch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer enthalten. Der einheitliche Pauschsteuersatz beträgt auch 2 Prozent, wenn der Arbeitnehmer keiner erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft angehört. Die einheitliche Pauschsteuer wird zusammen mit den sonstigen Abgaben für Minijobs ausschließlich an die Minijob-Zentrale gezahlt. http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/4__steuerrecht/1__besteuerung__gering/InhaltsNav.html?__nnn=true
das ist das was ich meinte
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