Ellert
schreibt mir gerade eine sie erklärt Rücktritt wegen Irrtums: "innerhalb einer bestimmten Frist muss der Rücktritt vom Kauf vom Käufer noch nicht einmal begründet werden. Ich bin mit freundlichen Worten sofort vom Kauf zurückgetreten. Das übliche weitere Vorgehen in diesen Fällen ist Abbruch der Transaktion. " dagmar
http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html Ich habe so eine Klausel nicht gefunden,vielleicht magst du ja selber nochmal drüber lesen?
http://www.ebay.de/gds/Ruecktritt-von-einem-Kaufvertrag-/10000000012868216/g.html
wenn ich auf KAUFEN gehe kommt immer dass der kauf bindend sei und ich mir das quasi vorher gut überlegen muss. Ich habe keine Lust, das ist das zweite mal in einer Woche leute kaufen, man storniert und die haben keine verwarnung und nichts. Wenn ich bieter Sperre kann ich aber nur verwarnungen sperren... so machen die immer und immer weiter dagmar
Ein Widerrufsrecht gilt doch nur bei gewerblichen Verkäufern - da kann man grundlos vom Kauf zurücktreten. Was sagt denn ebay dazu?
die Möglichkeit ich könne anklicken dass ich zurücktreten willaber ICH will doch garnicht SIE will. Ich trete auch zurück aber nur wenn sie auch ne Mahnung bekommt dagmar
Hi, es gab bis letztes Jahr für gewerbliche. VK alt. Z. Widerrufsrecht ein Rücktrittsrecht. Ist aber inzwischen überholt. Rücktritt nach BGB kann Schadensersatz nach sich ziehen...
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