Elternforum Sparen - Das liebe Geld

Gewerblicher Ebay VK nimmt Ware nicht zurück? Was tun?

Gewerblicher Ebay VK nimmt Ware nicht zurück? Was tun?

passidererste97

Beitrag melden

Ich habe Kindersachen gekauft gewerblicher Händler , ein Teil passte nicht , ich habe es als Übergabeeinschreiben zurück geschickt! Noch am gleichen Tag!!! Dieses Übergabeeinschreiben wird jetzt nicht abgeholt, angeblich Kind krank, keiner kann zur Post! Klar es gibt nicht mehr so viele Poststellen, aber jeder muss mindestens einmal die Woche einkaufen und meist ist es dann nur ein kleiner Umweg! Ich habe ein Übergabeinschreiben gewählt, da es die schnellste Möglichkeit war das der Verkäufer den Artikel zurück erhält und an eine Geschäftsadresse solte problemlos eine Zustellung möglich sein! Wolte nett sein, dass der VK die ware schnell wieder verkaufen kann Ich soll nach Rückerhalt die Ware nochmal und nur mit Hermes senden! Was ich nicht einsehe nochmal Versand zu bezahlen! Meinen Wiederuf habe ich doch eigentlich mit einmaligen Rücksenden erfüllt,oder? Ich habe der Dame jetzt angekündigt ihr die komplette Ware retoure zu senden, über 70€ und die Sachen dann unfrei zu senden? Sie wird mir das Porto dann abziehen........zum Glück habe ich mit Paypal bezahlt! Was würdet ihr machen? Sie verlang die Rücksendung auch an eine ganz andere Adresse, wie im Ebay angegeben!


stella_die_erste

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von passidererste97

Du handelst eigenmächtig, forderst dann, schreibst der VK vor, wann sie wo einkauft, um DEINE Sendung abzuholen, bist pampig und unverschämt und drohst der VK mit Retoure des gesamten Einkaufs und Paypal. Solche Kunden braucht kein Händler. Leute wie Du verursachen unnötige Kosten und Verwaltungsaufwand. Sicher war Dein Kind noch nie krank und Du hattest keine Zeit, wegen einer Doofnuss durch die Gegend zu eiern? Glaubst Du, Du bist die einzige Kundin und die Frau hat sonst nichts zu tun? Das Argument von wegen "schnell wiederverkaufen" nehme ich Dir nicht ab. Du wolltest sicher nur schnell Dein Geld zurück.. Die menschliche und höfliche Art und Weise ist, VORHER zu fragen, wie die Rücksendemodalitäten sind. Das erspart Dir und dem VK Ärger und dem VK Geld. Und unfrei geht gar nicht. Weißt Du eigentlich, was das kostet? Selbst wenn das Recht auf Deiner Seite ist (das ist es im Onlinehandel ja leider immer, die Händler haben mein vollstes Mitgefühl!), ist die VK nicht Dein Lakai. Ach so, und von wegen "schnellste Möglichkeit": ein Päckchen mit Nachweis kostet auch nur 4,90€ und wird über Nacht zugestellt. Zur Not auch beim Nachbarn.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

Ich sehe in dem Vortrag der Posterin weder Pampigkeit noch Unverschämtheiten. Du aber zielst mit Difamierungen wie "Doofnuss" schon arg unter die Gürtellinie. ....... Ich hatte bei Ebay auch mal eine unmögliche Person als Käuferin, welche mit Beschimpfungen nur so um sich warf. Nach Anzeige bei Ebay und Gang zum Anwalt hatte es sich für besagte Person ganz schnell ausgeebayt und wurde sogar noch sehr sehr teuer. Der von uns geführte Schriftverkehr diente nachher in der Anwaltskanzlei sogar noch als Lachnummer, da die Käuferin eine Rechtschreibung vom feinsten an den Tag gelegt hatte und ich mir eine Korrektur ihrer Böswilligkeiten natürlich nicht unterdrücken konnte. ;-) ..... Um nochmal zum Widerrufsrecht zurück zu kommen. Eine Rücksendeadresse muss immer deutlich gemacht werden, falls sie von der Versendeadresse abweicht. Und einmal auf Kosten des Käufers zurück senden reicht. Liebe Grüße aus dem Hessenländle. Zuckerblume1911


Inga73

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von passidererste97

Hallo, bei jedem gewerblichem Verkäufer steht unter der Artikelbeschreibung die Widerrufsbelehrung. Und es wird bei JEDEM Kauf (bei Gewerblich) eine automatische Mail mit der Widerrufsbelehrung / Rücknahme gesendet. Die meisten Verkäufer legen auch noch einmal einen Zettel mit dem Widerruf zu der Ware. Verständlich das du dein Geld möchtest und dich ärgerst... allerdings ist es sehr ärgerlich wenn jeder Käufer die Ware nach eigenem Ermessen (ohne Widerruf zu lesen und sich danach richtet!) zurückschickt! Sorry, aber da würde ich an deiner Stelle noch einmal verschicken, so wie es angegeben ist. Vielleicht könnt ihr das mit den Versandkosten klären und ihr einigt euch. LG Inga


timmili

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von Inga73

Wir hatten letztens den Fall dass die Käuferin die Ware unfrei zurück geschickt hat. Das wären dann Portokosten gewesen von 18 Euro...Päckchen ging zurück, da der Rückversand nur in normalen Versandkosten zu tragen ist (wenn über 40 euro warenwert). das schönste ist, dass dann immer gleich gedroht wird mit ebay einschalten, negativer bewertung usw usf.


kleinemaus2004

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von passidererste97

Also erstmal kein Käufer muss die Ware nicht mehrmals auf seine Kosten zurück schicken um seinen Widerruf auszuüben das ist großer Quatsch! Einmal ist ausreichend, frei gemacht an die richtige Adresse ........was will man mehr ! Die Wahl des Versandunternehmens liegt auch bei ihm, es seih den es gibt Rücksendeunterlagen die das festlegen! Und die Post ist ein ganz normaler Versandunternehmen, ein einschreiben zur Sicherheit zu wählen ist auch o.k. Ich sehe hier auch kein "pampigges" Verhalten des Käufers vielmehr eine gewerbliche Verkäuferin der nicht viel an ihrem Job liegt und für die ihre Kunden nur "dumme Doofnüsse" sind!! Solche pampig aufgeblasenen Verkäufer brauch die Ebaylandschaft auch nicht! Ja und so hart wie es klingt, ein selbständiger muss dafür sorgen das er seine Post auch annehmen kann, krankes Kind ist Privatsache!!! Die normalen Geschäftsabläufe müssen auch weiter gehen, zur Not mit einer Vertrettung!! Bitten und Betteln muss kein Käufer, ob er die Ware zurück senden darf, er muss auch nicht vorher nachfragen wie es den am angenehmsten währe! Die Widederufsadresse und alles nötige muss im ebay angegeben sein! Ich denke das Problem liegt hier in dem Rücksendeprozess allgemein, der ist Unerwünscht! Hauptsache Ich als Verkäufer bin meinen Krams los! Das hat für mich nichts mit einem kundenfreundlichen Handel zu tun! Der Verkäufer möchte Verständnis und bringt selber für den Käufer aber keines auf, das funktioniert nicht ............für mich als auch gewerblicher Händler,(was ich schon seit vielen Jahren erfolgreich bin) währe es selbstverständlich den zweiten Rücksendeversand zu bezahlen! Das der Käufer das kundenfreundliche Handeln mit der kompletter Rücksendung der Ware quittiert ist normal, das die Quittung für einen schlechten Service!!! Damit muss der Verkäufer dann auch leben !!! Aber der Käufer quittiert ein nettes kundenorientiertes Handeln auch mit Folgekäufen und Weiterempfehlungen im sozialen Umfeld....das ist mir als gewerblichen Händler viel mehr wert.........und ich mache mich da noch lange nicht zum Lakaien meiner Kunden!!!


stella_die_erste

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von kleinemaus2004

"Also erstmal kein Käufer muss die Ware nicht mehrmals auf seine Kosten zurück schicken um seinen Widerruf auszuüben das ist großer Quatsch!" --> Hat irgendwer Gegenteiliges behauptet? Ich kann nichts finden. "Ja und so hart wie es klingt, ein selbständiger muss dafür sorgen das er seine Post auch annehmen kann, krankes Kind ist Privatsache!!! Die normalen Geschäftsabläufe müssen auch weiter gehen, zur Not mit einer Vertrettung!!" --> Bitte erkläre mir, wo der Unterschied zwischen den von Dir erwähnten "Selbständigen" und "normalen Geschäftsleuten" liegt. Besten Dank! "Bitten und Betteln muss kein Käufer, ob er die Ware zurück senden darf, er muss auch nicht vorher nachfragen wie es den am angenehmsten währe! Die Widederufsadresse und alles nötige muss im ebay angegeben sein!" --> Auch das hat niemand behauptet. Über die rechtliche Seite ist jeder, der hier geantwortet hat, im Bilde. Darum ging es nicht. Du hast ein ganz großes Verständnisproblem. "Ich denke das Problem liegt hier in dem Rücksendeprozess allgemein, der ist Unerwünscht! " --> Zeig mir den VK, der einen Freudentanz macht, wenn eine Retoure eintrudelt, die Kosten (Rückporto, Wiedereinstellen) und Verwaltungsaufwand (ausbuchen, stornieren usw.) verursacht. So eine blödsinnige Aussage von Dir! ".für mich als auch gewerblicher Händler,(was ich schon seit vielen Jahren erfolgreich bin) währe es selbstverständlich den zweiten Rücksendeversand zu bezahlen! " --> Auch hier: hat jemand Gegenteiliges gesagt? Wo war die Rede davon, daß die VK das Rückporto NICHT übernimmt? Ich kann nichts finden. "Das der Käufer das kundenfreundliche Handeln mit der kompletter Rücksendung der Ware quittiert ist normal, das die Quittung für einen schlechten Service!!! " --> Wow. In meiner Welt ist das das Zeichen für mangelndes Denkvermögen. Schließlich hat man die Ware bestellt, weil man sie haben wollte. Diese Art der "Rache" halte ich für reichlich infantil. Normale Menschen sind in der Lage, das anders zu regeln. Wenn man als Kunde wie ein König behandelt werden will, muß man sich auch so verhalten. Das setzt voraus, daß man DENKT, bevor man handelt und seine Mitmenschen so behandelt, wie man selbst auch behandelt werden möchte. Im Klartext bedeutet das, daß zwar jeder Kunde auf seinem GESETZLICHEN RECHT bestehen kann, aber nicht vergessen sollte, daß er mit einem MENSCHEN handelt sowie kommuniziert und nicht mit einer niederen Daseinsform, deren Belange völlig unerheblich sind! Nur weil die Gesetze so sind, wie sie sind in Deutschland, heißt das noch lange nicht, daß man es auf Kosten anderer ausnutzen, indem man einfach Ware zurückschickt, wie es einem gerade paßt (nochmal: eine Mail zu schreiben, dauert 1 Min. und dann bekommt man meist einen Rücksendeschein. Das der nicht immer beigefügt ist, hat etwas mit Logistik und Kosten zu tun). Wie man sich in so einem Fall als Kunde verhält, ist hauptsächlich vom Charakter abhängig. Und auch von einem gewissen Maß an Intelligenz, aber die ist ja nicht jedem in die Wiege gelegt, wie man an Dir deutlich sieht! So, meine Beste, jetzt sage ich Dir noch etwas: Du bist nicht mehr, als eine gefrustete Käuferin, die den Onlinehandel auch nicht begriffen hat und jetzt meint, sie müßte hier ihren Unmut über die bösen Händler ablassen. Und daß jemand, der so einen Senf abläßt wie Du, "erfolgreich handelt", kannst Du Deiner Kaffeemaschine erzählen. Du hast von Tuten und Blasen nicht die geringste Ahnung. Verwechsle mal nicht professionelle Onlinehändler mit Muttis, die selbstgebastelte Schultüten oder Schnullerketten auf ebay verhökern. Wenn ich etwas partout nicht ausstehen kann, sind es Leute, die so einen Müll von sich geben wie Du. Das hat wirklich Bildzeitungs-Niveau. Deine Rechtschreibung ist übrigens auch ein Graus. Wenn Du Rückgrat hast, dann schicke mir mal den Link zu Deinem erfolgreichen Unternehmen per PN. Ich freue mich darauf!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

Sorry, jetzt reicht es ja wohl ..... Ich zitiere: "Du hast ein ganz großes Verständnisproblem." "Wow. In meiner Welt ist das das Zeichen für mangelndes Denkvermögen." "Wie man sich in so einem Fall als Kunde verhält, ist hauptsächlich vom Charakter abhängig. Und auch von einem gewissen Maß an Intelligenz, aber die ist ja nicht jedem in die Wiege gelegt, wie man an Dir deutlich sieht!" NUN FRAGT MAN SICH WER HIER DAS WAHRE BILDZEITUBNGS-NIVEAU AN DEN TAG GELEGT HAT? ;-) Liebe Grüße aus dem Hessenländle Zuckerblume1911


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

NACHTRAG ZUM VORPOSTING: Ich wundere mich inzwischen sehr, wie das Ganze hier von stella auf unterstem Niveau abgehandelt wird. Man könnte glatt denken sie wäre die Verkäuferin.


stella_die_erste

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Nein, bin ich nicht. Ich verdiene mein Geld glücklicherweise weniger streßfrei, den Job würde ich nämlich keine 3 Tage machen wollen bei der gegenwärtigen Gesetzeslage. Meine Freundin hat einen großen Onlineshop und einen ebay-Shop. Das habe ich schon mehrmals in dem Zusammenhang erwähnt.


stella_die_erste

Beitrag melden

Antwort auf diesen Beitrag

Du hast neben dem Verständnisproblem auch ein Kreativitätsproblem.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Antwort auf Beitrag von stella_die_erste

Nur so zur Info oder liegt hier ein Verständnisproblem vor..... ....wenn man zwei Personen /User anschreibt, heißt es nicht "Du hast neben ...." sondern " Ihr habt....". . @An alle anderen User im Forum. Stella ist hier als Motzerin und Nörglerin bekannt. Gebt mal ihren Namen in die Suchmaske ein und ihr werdet ihr Niveau/ Problem erkennen. Liebe Grüße aus dem Hessenländle.