Mitglied inaktiv
Muss mal dumm fragen. Klamotten-Paket wird bei Ebay für 1 Euro gekauft und in einem anderen Forum werden daraus 2 Teil für 10 Euro inkl. Porto verkauft. Ist das nicht ein "gewinnbringender" Verkauf, der versteuert werden muss. Muss man dafür nicht ein Gewerbe anmelden ? Ist übrigens nicht das 1. Mal, das diese Person so etwas macht.
ich kenne eine person, die hat über den ostblock billige brautkleider gekauft (nicht über ebay) und sie dann bei ebay fürs doppelte verkauft. sie schrieb dann halt immer: kleid passt leider nicht, wurde nur einmal anprobiert. tja, half nix... das ging ein jahr gut, dann wurde die person erwischt und musste über 6000 euro strafe zahlen. und sie durfte über ebay nichts mehr privat verkaufen. die person dachte damals, sie ist schlau und hat sich einfach einen neuen account zugelegt, aber sie wurde wieder erwischt. ich denk mal, es ist schon gefährlich, sowas zu machen. irgendwann erwischt es jeden. mir wäre das zu heikel. am ende zahlt man drauf.
hm, so wirklich versteh ich das Problem nicht, muß man seine ich sag mal megaschnäppchen dann so weitergeben??? Mal ganz davon abgesehen, vielleicht gefallen ihr die zwei teile einfach nicht, sie sind aber doch was wert. Man muß es ja nicht kaufen! Ich habe auch schon Megaschnäppchen gemacht, die später teurer weiter verkauft habe (mir fällt da ein neues Pampolinakleid ein, was ich für 2,60 ersteigert hatte, das hab ich dann nachdem es meiner Tochter nicht mehr paßte glaube für 7 Euro oder so verkauft, das war es auch wert). Ich kaufe ja nicht mit der Absicht was teurer zu verkaufen, sondern es wird halt getragen, oder es gefällt nicht und dann wird es verkauft. Hier oder allgemein gibt es so viele, die kaufen bei H&M, bei Ernstings etc. etc. die radikal reduzierten Sachen und verkaufen sie dann teurer, tja, entweder man kauft es oder man läßt es. Wobei ich es halt mistig finde, wenn man die Sachen dann im großen Stil aufkauft und andere somit nichts mehr ergattern zum Eigengebrauch! Wenn ich da Mamis im Aldi mit 15 Karnevalskostümen sehe oder mamis mit 20 H&M Snoopymützen an der Kasse, dann denk ich mir meinen Teil (bewiesen ist das damit nicht, vielleicht beliefern die damit ja nen Kindergarten.....), und finde es nicht okay.
was jetzt die ed hardy Sachen bei Ebay boomen, wo sie bei BuyVip so günstig waren, oder wie vor Monaten die Agatha Ruiz Sachen plöztlich massig bei Ebay waren, kurz nach der Vente Auktion etc. etc....!
ist gewerblich dagmar
aber leolus anmerkung warum sollte ich mein schnäppchen so an andere weiter geben ist ja auch nicht verkehrt ABER wenn das strukturen annimmt ist das eben nicht mehr so zu werten...ich denke auch hier käme es auf den einzelfall an...
nur weil ich vielleicht einmal ein Teil weiterverkaufe ist es ja nicht direkt gewerblich. Wenn ich die besagten 20 Mützen kaufe ist es was anderes, aber wegen einem Paket wo 2 Teile draus verkauft werden? Aber na gut, Adleraugen sehen hier ja anscheinend alles. Dann muß man es zusammenzählen und fürs Jahr hochrechnen. Wenn sie mehr als, es waren glaub ich über 1000 Euro, Gewinn macht dann wirds gewerblich. Das Finanzamt interessiert sich für so Kleinkram nicht. Wie das im Wettbewerbsrecht aussieht steht auf einem anderen Blatt. Ich hätte eher angst ne Abmahnung zu kriegen das ich keine Agbs oder so habe als das mich das Finanzamt hascht. Da mußte schon ne Menge Gewinn machen wo ich definitiv nicht drankommen würde.
naja so GANZ stimmt das nicht.... es gibt total unterschiedliche Gerichtsurteile zu diesem thema! Und es muss nicht unbedingt das finanzamt kommen! Es gibt soviele die auf Abmahntour sind und manchen dann den anwalt auf den hals hetzen wegen wettbewerbsverzerrung oder wie das heißt. Da hast du rucki zucki mal ne nette abmahnsumme an der backe. ja klar ist das kleinkariert MIR persönlich wäre das auch zu doof...ich meine wenn ich ein kleiderpaket kaufe ist es doch vööllig normal dass mir das ein oder andere Teil davon nicht zusagt. man muss halt sehen ob das echt stil und struktur hat und wirklich ein *Geschäft* betrieben wird... klar ist es dem finanzamt wurst also ich habe ein kleingewerbe angemeldet allerding im bereich handarbeiten nicht das einer denkt ich handle hier auch mit gebrauchtwaren *lach* und ich zahle an das FA gar nichts da ich eben in diese kleingewerbe regelung reinfall da ich unter 75000€ im Jahr verdiene alles was drüber liegt zählt dann als normales gewerbe da gelten dann andere Dinge das ginge jetzt zu sehr ins detail. eigentlich wollte ich damit nur sagen das man MELDEPFLICHTIG ist ob man nun viel oder wenig verdient ist wurst man muss am ende des jahres die erklärung abgeben .... ob ich nun 100 oder 9000 verdiene ist denen piepegal ich MUSS meine ausgaben belegen können , ich muss Buch führen. Auch wenn das FA von mir keinen ct bekommt (wie oben erklärt) muss ich das trotzdem machen! Also das dem FA das egal ist kannst du sooo also nun auch nicht behaupten
Schließe mich 3 mal mami an. Genauso ist es. Die, die sowas "harmlos" finden oder gutheißen, möchte ich mal sehen, wenn sie gewerblicher Händler wären und die Hausfrau von nebenan macht ihnen das Geschäft kaputt, weil sie -weniger Gebühren bei ebay zahlt -kein Paypal anbieten MUSS (kostet dem VK auch wieder Geld, wenn der Kunde damit bezahlt) -keine Rechungen schreiben muß (Papier, Toner, Arbeitszeit) -kein Rückgaberecht, Gewährleistung etc. einräumen muß (Kosten für Rücksendungen, Verwaltungsaufwand, Abschriften) -ordentliches Verpackungsmaterial besorgen muß (Kartons, Lupo, Papier-je nachdem, welche Waren man anbietet) -Entsorgungspauschale zahlen muß (Landbell & Co.) -Buchhaltung (Zeitfaktor enorm!) -evtl. Kosten für Steuerberater -und sich allgemein an sämtliche Gesetze (die sich dauernd ändern, bzw. zum Teil nicht einmal klar definiert sind) halten muß, um nicht abgemahnt zu werden -ständige Anrufe von Kunden (denn die Telefonnummer muß im Impressum stehen!) ..die Liste läßt sich problemlos fortführen.. Oft wiegt der Gewinn die Arbeit, die bei gewerblichen Verkäufern dahintersteckt, gar nicht auf. Da kann es einfach nicht sein, daß irgendwelche Muttis aus dem Wohnzimmer einen privaten Gebrauchtwarenhandel betreiben, indem sie irgendwelche Sachen bewußt zum Wiederverkauf erwerben, weil sie wissen, daß bei ebay damit Geld zu machen ist. Dagegen muß man schon vorgehen. Eine Freundin von mir hat einen (nicht gerade kleinen) Onlineshop, u.a. auch bei ebay. Darum weiß ich, was damit verbunden ist und kann nicht nachvollziehen, daß manche Leute immer noch denken, es wäre i.O., irgendwelche Sachen mit Gewinnerzielungsabsicht anzubieten (ich spreche nicht von der Kleidung des eigenen Kindes!), um ihr Haushaltsgeld aufzubessern. Solche Personen gibt es hier ja auch massenweise..H&M, Ernstings, Glitzerschnuller, selbst bemalte T-Shirts usw. Ich will gar nicht wissen, was die Obersparfüchse hier noch alles verticken. Meist haben diese Leute ÜBERHAUPT keine Ahnung, was passiert, wenn sie an den Falschen geraten (Abmahnanwälte sind wie die Geier, ich kenne etliche und die machen ständig Testkäufe auf solchen Plattformen wie ebay, hood usw.). Ich behaupte, das das für manche Familien hier den wirtschaftlichen Ruin bedeutet, wenn sie erwischt werden. Ob die paar Euro nebenbei das wert sind? Übrigens interessieren sich die Finanzbehörden durchaus auch für "kleine Fische". Da genügt schon ein Anruf. Und tatsächlich gibt es sehr viele unterschiedliche Urteile dazu, wann jemand als "gewerblicher Verkäufer" einzustufen ist. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Stella
allg.: Verdienste (jeglicher Art) pro Jahr bis 400 Euro sind nicht meldepflichtig. Und bei 1000 ebay-Bewertungen schaut das FA dann schon hin. Die haben da gewisse Suchmasken ... Und wenn man pro Monat ne gewisse Menge immer verkauft usw. normalerweise müsste man für jeden kauf und verkauf - auch auf börsen usw - sämtliche belege haben (grad auf börsen gibts da nie was und ich selber schreib auch niemanden eine quittung, wenn der paar pullover kauft), denn man weiß ja nicht, ob man über die 400 euro EINNAHMEN kommt. es spielt dabei absolut keine rolle, ob man vielleicht die sachen vorher für 1000 oder 5000 euro eingekauft hat, ob man eigentlich verlust gemacht hat (was ja meist der fall ist: man kauft ne jeans für 10 euro und verkauft sie weiter für 2 oder 3). das FA sagt: gekaufte ware ist mit 0 Euro anzusetzen und sobald man etwas verkauft, ist das Gewinn. Auch wenn man eigentlich Verlust gemacht hat - beim Beispiel Jeanshose 7 Euro minus.
Das eine ist Umsatz und das andere ist Gewinn! Und das wird das Finanzamt bestimmt differenzieren. So ein Schmarrn.
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