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Gesetzliche Vorgabe bei Verlosungen (z.b.Kiga oder ähnl)

Gesetzliche Vorgabe bei Verlosungen (z.b.Kiga oder ähnl)

Methos

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Hallo, wir machen bei einer Veranstaltung unter kirchlichem Dach zugunsten der Jugendarbeit jedes Jahr eine Verlosung. Je nach Anzahl und Wertigkeit der Preise haben wir schon mit unterschiedlichen Nieten-Verhältnissen gearbeitet, z.B. 1:1 oder auch ganz ohne Nieten und statt dessen halt viele kleine Trostpreise. Nun haben wir neue hauptberufliche Mitarbeiter und diese meinten, das wäre nicht rechtens, da gäbe es gesetzliche Vorgaben? Kennt sich jemand von Euch da aus? Wir sprechen von einem Lospreis von 50 Cent und ca. 500 Preisen, überwiegend Kleinpreise (90 %). Danke und viele Grüße Marion


Luni2701

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http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/steuern/rechtliche-vorschriften-bei-einer-tombola-beachten.html


Methos

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Danke und lg Marion


Methos

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Lg Marion


Luni2701

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wir haben bei fußball beim turnier immer ne tombola, ob die angemeldet ist weiß ich nicht, aber ich denke nicht.


Ellert

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huhu bei uns musste ich es auch der Gemeinde melden auf dem feuerwehrfest ( Tombola) kostete aber nichts da für den guten Zweck dagmar


liha

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Ja, wir mache einmal im Jahr eine Verlosung beim sommerfest vom fußball. die Tombola wird immer angemeldet und die Gewinne werden ordentlich versteuert. Hab keine Lust wegen meinem Hobby ärger zu bekommen. Ne, ohne Genehmigung würde ich das nicht wagen.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von Methos

also bei uns (kirche) gibts auch immer eine tombola bei ner öffentlichen veranstaltung am 24.12. wir haben keine nieten wir haben div. leute bei ämtern sitzen ... und haben noch nie eine tombola angemeldet. auch bei kiga, schule .. wurde noch nie ne tombola angemeldet. wichtig ist, dass das los nicht xy KOSTET, sondern dass lose, kuchen, kaffee, bratwurst gegen eine SPENDE abgegeben werden. sprich, wenn man zettel schreibt, steht dann drauf: Sie können den Kuchen gegen eine Spende von xy cent erwerben usw. da gibts keine prob.