Mitglied inaktiv
Hallo,
da hier immer was los ist,stelle ich meine Frage einfach mal hier - ich hoffe,dass mir jemand helfen kann !
Was ist eine geringfügige Beschäftigung, bzw. liege ich mit meinem Job darüber ??
Ich arbeite zur Zeit sozusagen auf 410 €, dass heißt netto bekomme ich jeden Monat 366,06 € raus...............
Zählt das dann auch noch als geringfügige Beschäftigung, oder sind das nur diese sogenannten 400€-Jobs !?!??!
Vielen Dank für eure Hilfe,denn irgendwie blicke ich dabei echt nicht durch
Hallo, ja, geringfügige Beschäftigung (Minijob, 400-Euro-Job) geht bis maximal 400 Euro/Monat, du liegst darüber. Lieben Gruß Incor
darf man im Jahr 13 x 400 Euro verdienen. Deshalb arbeite ich nämlich auf Lohnsteuerkarte. Nicole
Ich weiß, dass es maaaal geduldet wird, wenn man anhand seiner Stundenzahl auf 410 Euro kommt. Aber 13 mal 400 geht bestimmt nicht. Habe mir sagen lassen, obs stimmt? Es würde den Arbeitgeber weniger kosten, wenn man auf 410 Euro angemeldet ist. Das machen aber die wenigsten, weil dann die Menschen nicht so schnell kündigen kann. Gruß Taram
Es geht mir einfach darum: ich möchte für meine Tochter eine Reha beantragen und laut Rentenversicherung kann die nur beantragt (genehmigt) werden,wenn ich als Mutter (da Alleinerziehend) mehr als geringfügig beschäftigt bin............und da bin ich mir bei meinem Job auf 410 € -Gleitzone mit netto 366 € (mit Steuerkarte)nicht so sicher !?!? Denn ich mag auch ungerne den ganzen Papierkram schreiben, bzw. den Arzt damit beschäftigen,wenn der Antrag dann wegen der fehlenden Vorraussetzung erst gar nicht wirklich bearbeitet werden kann !!! Dann würde ich mich gleich schlau machen,ob es so ne Reha oder Kur nicht auch über die Krankenkasse gibt oder was man eben machen kann !?!??! LG und nochmals DANKE
Man darf z. B. nicht als 13. Gehalt noch einmal 400 Euro bekommen, da das vorhersehbar ist und dann voll auf das Einkommen angerechnet wird. Anders ist es, wenn es sich um nicht vorhersehbares Überschreiten der 400-Euro-Grenze handelt, z. B. wenn ein anderer Arbeitnehmer erkrankt ist. Dann darf man in zwei Monaten pro Jahr über der Grenze liegen, Lieben Gruß Incor
Ich weiß jetzt nicht, was du mit Gleitzone meinst, aber wenn du immer über der 400-Euro-Grenze liegst, denke ich schon, dass das klappen müsste. Viel Glück! Lieben Gruß Incor
Was Du hast, ist KEINE geringfügige Beschäftigung. max. 400,00 Euro brutto ==> geringfügige Beschäftigung / Minijob 400,01 - 800,00 Euro brutto ==> sv-pflichtige Beschäftigung in der Gleitzone
genau wie herbstsonne es schreibt ist es richtig. Da du auf steuerkarte beschäftigt bist, bezahlst du selbst deinen Anteil zur Rentenversicherung, was bei ner geringfügigen beschäftigung nicht der fall wäre, da zahlt nur der AG für dich etwas ein. Von daher müsstest du den antrag durch bekommen.
genauso wie Herbstsonne es schreibt, ist es :) LG, Andrea
Das wäre ja echt klasse........... Nochmals Danke LG
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