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Gartenzaun, Abgrenzungen etc ...

Gartenzaun, Abgrenzungen etc ...

Anne67

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Hätte gerne mal eure Meinung ... Neubaugebiet Nachbar zur rechten Seite macht gerade einen Zaun abgesprochen mit uns wurde vorher nichts - keine Frage ob okay, keine Päne vorher mitgeteilt etc. Zaun sieht auf unserer Seite auch doof aus, weil dieser auf so Betonsteinen gesetzt wurde und unser Grundstück 15 cm tiefer liegt als seines. Wir schauen also auf Beton, und sehen auch noch den Zement wo diese verlegt wurde Eigentlich wollte ich es kommentarlos hinnehmen und auf unserer Seite halt ne Hütte stellen und den Rest mit Flieder etc "verschönern" - ist halt so. Heut kam aber Nachbar zu mir und meinte, wir sollen uns an den Kosten beteiligen. Deshalb meine Frage: geht das so einfach? Vor allem dann hinterher? Irgendwie bin ich auch etwas stinkig - kann man nicht vorher darüber reden. Mit Nachbar links haben wir auch geredet und wir wollen beide keinen Zaun. Zumindest in den nächsten Jahren nicht - gerade wen man neu gebaut hat, hat man erst einmal andere Anschaffungen zu tätigen. Wir diskutieren hier schon den ganzen Abend rum, mein Mann hat keine Lust auf Ärger und will zahlen, weil unsere Hütte ja auch an die Grenze gestellt werden soll. Ärgern tut er sich aber selbst tierisch, weil so etwas einfach vorher besprochen werden sollte ... Deshalb einfach mal in die Runde gefragt ... Was würdet ihr machen? Anne


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Anne67

zur rechten Seite muss man den Zaun stellen und zahlen, links dann automatisch der Nachbar, bei uns auch wir da da ein Weg ist, Den hinteren zahlt man zusammen oder der , der ihn aufstellt weil er zuerst drinw ohnt - auch wir ... Wir haben den zaun rundherum gemacht und bezahlt und auch keinen Nachbarn gefragt ob er ihm gefällt, auch mit Betonkanzensteinen, sonst wächst auch das Unkraut rüber. Zahlen würde ich es nicht, denn Ihr habt ihn nichtmal ausgesucht, vielleicht hättet Ihr ja nur Maschendraht gewollt und das wäre viel billiger gewesen ??? Unser Zaun lag weit über 2000 Euro, aber dennoch hätte ich nie die Idee gehabt die Nachbarn zu fragen dagmar dagmar


Anne67

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Das mit der rechten Seite habe ich auch gelesen ... Ich rege mich halt nur auf, weil vorher nix gesagt wurde. Kam quasi von der Arbeit und da standen diese Umrandungen. Wir müssen hier jetzt halt auch noch tätig werden, weil es von unserer Seite blöd ausschaut. Der Zement sitzt auf unserer Seite und überdeckt das Gras. Und die Frage hinterher wegen Beteiligung find ich einfach zu spät. Aber ich will quasi auch keinen Streit, welche Summe weiß ich auch noch. Darf man eigentlich ne Gartenhütte an die Grenze stellen oder muss man 3 Meter Abstand halten. Gefragt haben wir - ordentlich wie wir sind - da hat er vor Wochen zugestimmt. Deshalb will Mann halt auch zahlen ....


Jule9B

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Antwort auf Beitrag von Anne67

Würde ich nicht. Und man kann auch nicht einfach (ohne sich mit dem Nachbarn zu einigen) einen Zaun genau auf die Grenze stellen, sondern ggf. mit einem gewissen Abstand zur Grenze auf seinem eigenen Grundstück. Das ist im Bebauungsplan festgelegt, den findet ihr für euer Baugebiet wahrschienlich online, vielleicht auf der Seite eurer Gemeinde. Meine Schwieigs hatten mal son Fall, da hat deren Nachbar eine 4 m hohe Betonmauer auf die Grenze gestellt (sein Grundstück liegt deutlich höher als das meiner Schwieigs, bei ihm war es nur 1 m oder so und bei ihnen dann 4 m) und das durfte er natürlich auch nicht. Man dachte ja, man säße an der Berliner Mauer und sah die Sonne nicht mehr. ;) Höhe und Beschaffenheit und Abstand zur Grenze sind festgelegt. der Nachbar musste seine Mauer wieder abreißen lassen, was natürlich eine unheimlich teure Angelegenheit war. Ich würde mich an eurer Stelle erstmal nach dem Bebauungsplan erkundigen, dann seinen Zaun nicht bezahlen (es sei denn der Plan regelt das anders, aber dann hätte er euch sicher auch bei der Auswahl berücksichtigen müssen) und diesen Betonsockel mit etwas hübschem bepflanzen. ;) Jule Lies doch mal hier: http://www.rechtstipps.de/haus-wohnung-grundstueck/nachbarn/gartenzaun?mime-type=application/pdf


Sabine mit Amelie

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Antwort auf Beitrag von Jule9B

Hallo, das ist im Nachbarschaftsrecht ganz klar geregelt. Die haben definitiv nicht das Recht, einen Zaun auf die Grundstücksgrenze zu stellen und schon gar nicht musst du bezahlen, wenn du weder gefragt wurdest, noch auswählen durftest. Ich würde den Zaun definitiv nicht bezahlen. Da würde ich es auch auf einen Krach ankommen lassen. Wir haben uns hier auch abgestimmt. Die Zäune sind auf der Grundstücksgrenze, aber das wurde abgestimmt und wir haben sie miteinander ausgesucht. Was deine Hütte an geht, so musst du dich nicht mit deinem Nachbarn absprechen, solange du dich an die Grenzen hältst. Es gibt glaube ich die Regelung, dass man bis zu 1,80m 50 cm Abstand halten musst und für jede 10 cm wo du höher bist, noch mal 10 cm rundreum, also nicht nur von der Nachbarsgrenze. Uns hat der Nachbar einen Holzverschlag ungefragt an den Zaun gesetzt. Wir haben uns überlegt, ob wir etwas dagegen unternehmen. Wir haben hier aber das Thema, dass wir wohl ein Haus haben, aber das läuft als Eigentumswohnung, weil wir alle das Grundstück gemeinsam gekauft haben, was für diesen Fall auch das Problem ist. In dem Fall, wäre es im Härtefall darauf angekommen, was wir für einen Richter gehabt hätten. Wir haben es bleiben lassen, aber sicher ist auch, wenn die mal wieder etwas wollen, wird eben abgelehnt. Mit denen war es von Anfang an etwas schwierig, von daher, lassen wir uns einfach in Ruhe. Wir laufen aneinander vorbei, wie wenn wir uns nicht kennen würden. Ist zwar bei der Enge nicht wirklich angenehm, aber wir wissen, dass wir unsere Ruhe haben. Die lassen uns in Ruhe und wir sie. Wir wollen eh die "Hockerei'" nicht. Das geht selten gut aus. Bei uns ist es übrigens auch der rechte Nachbar. Meine Freundin hat auch mit den Rechten Schwierigkeiten. Unsere Linken haben vermutlich auch Schwierigkeiten mit ihren Rechten , weil die einfach bei der Hockerei nicht mitmachen . Liebe Grüße Sabine


Ellert

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Antwort auf Beitrag von Anne67

Hier zB darf der Zaun nur ne bestimmte Höhe haben 1,20 zum Nachbarn, 80 cm zur Strasse unserer zum Weg ist höher, den mussten wir beantragen und das kostete ! Unser Zaun steht aug etwas neben der Grenze - Hütte darf bei uns bis knapp an die Grenze wenn sie nicht mehr als 10 qm hat darf man sie einfach so bauen Deutsche regeln alles Pflicht zur Obstbaumpflanzung und Kletterpflanzen incl bei uns Ich würde mich ohne Spass beraten lassen, und definitiv nicht einfach so zahlen ! dagmar


Samsine

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Antwort auf Beitrag von Anne67

Ruft morgen bei dem für Euch zuständigen Amt an. Die Vorschriften sind nicht überall einheitlich. Die können Euch dann auch gleich sagen, wie das mit dem Gartenhaus gemacht werden darf. Prinzipiell braucht man für einen Grenzzaun (also wirklich genau AUF der Grenze) das Einverständnis des Nachbarn. Dann kann man sich natürlich auch wegen der Kosten und der Machart absprechen. Ohne Nachbarschaftszustimmung darf er zwar einen Zaun ziehen, dieser muss sich aber nicht nur a) ebenfalls an die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Höhe) halten sondern auch b) KOMPLETT auf seinem Grundstück stehen. Prüfe mal, ob das bei Dir der Fall ist. Ansonsten bitte ihn freundlich, den Beton von Deinem Grundstück zu entfernen ... Zuzahlung? NEVER! Ich finde das Verhalten Eures Nachbarn mehr als unverschämt. Selbst wenn er sich dabei nicht allzu viel gedacht hat: Ohne zumindest Bescheid zu geben (die Arbeiter sind sicher auch beim Errichten über Euer Grundstück gestalpt) geht das GAR NICHT! Wenn Ihr die gesetzliche Lage kennt ladet ihn auf ein Bier ein und legt ihm Eure Sicht der Dinge dar. U.U. darf er froh sein, wenn er das Teil nicht abreißen muss. Vielleicht lässt sich dann auch noch über eine Verblendung von Eurer Seite aus reden. LG


moonlightsd610

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Antwort auf Beitrag von Samsine

Es gibt genaue Bestimmungen dazu. So wie ich es raushöre wollt ihr kein Streit da ihr selber eine Hütte viel zu "nah" an der Nachbarschaftsgrenze stellen wollt und somit denkt wenn ihr kein Ärger mit dem Zaun macht, dann macht er kein Ärger mit der Hütte... ich würde beim Amt nachfragen. Wir hatten uns damals mit dem Nachbar "geeinigt" und nach ein paar Jahren ist er aus privaten Gründen ausgezogen und die neuen Nachbarn wollen die Hütte nicht. Da hast du dann nicht wirklich eine Wahl da sie ja nicht "legal" an dieser Stelle steht und das ist auch ärgerlich nach so langer Zeit... Gruß Steffi


Mehtab

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Antwort auf Beitrag von Anne67

Hallo Anne, es gibt öffentlich-rechtliche Vorschriften, die regeln, was vom öffentlich-rechtlichen Baurecht aus zulässig ist. Wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist, so sind die Bestimmungen, die er enthält, natürlich zu beachten. Darüber kannst du dich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erkundigen. Von diesen Vorschriften kann dich dein Nachbar auch durch Zustimmung nicht befreien. Anders ist es im privaten Baurecht. Da kannst du mit deinem Nachbarn alles Mögliche vereinbaren, auch dass du seinen Zaun mitbezahlen willst. Viele Grüße Mehtab


speedy

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Antwort auf Beitrag von Anne67

Hi, die rechtliche Seite ist überall anders geregelt. Zunächst gilt die LBO deines Bundeslandes, dann die kommunalen Satzungen und ggf. die Vorschriften im Bebauungsplan. Da gibt es tatsächlich die verrücktesten Vorschriften bzgl. Position, Kostentragung etc. Von daher wirst du mit einer Auskunft hier aus dem Forum nicht weit kommen. Eine gute Anlaufstelle, um sich zu informieren ist immer das lokale Bauamt, da sitzt meist ein Baurechtler, der sich auskennt und auch gut beraten kann. Nachträglich und ohne Mitspracherecht mitzuzahlen würde mir auch auf den Senkel gehen... Gruß, Speedy


Sternspinne

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Antwort auf Beitrag von Anne67

Wenn du einen diplomatischen Kompromiß haben willst, könntest du ihm einen 100-Euro-Schein in die Hand drücken und sagen, dass du den Zaun soweit in Ordnung findest, eigentlich nichts dazuzahlen musst, aber aus Freundlichkeit (Fairness etc.......) ihm etwas dazugibst. Dann kann er es kaum zum Streit kommen lassen, du kannst ihm alle genannten Punkte sagen (vorher absprechen, seine Seite des Zauns, etc.) und bist ja trotzdem "willig".


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von Anne67

da mußt du dich wirklich erkundigen, das ist von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich. bei uns ist es so, daß unser zaun runherum uns gehört, wir ihn auch streichen müssen, wenns nötig wird. da zahlt keiner was dazu. ein gartenhaus dürfen wir auch aufstellen ohne baugenehmigung, allerdings nur 3 m von nachbargrund entfernt. wollen wir genau an die grenze, brauchen wir die unterschrift des nachbarn. egal wie groß die hütte wird. bei uns ist es im neubaugebiet meiner freundin sogar so, daß sie nur eine bestimmte art zaun aufstellen dürfen, maschendrahtzaun ist verboten! es muß ein holzzaun sein, oder ein metallzaun in holzoptik. und er muss brauch sein, nicht schwarz oder weiß. außerdem müssen sie innerhalb von 5 jahren nach einzug mindestens 3 bäume pflanzen, die aber nicht höher als 3 m werden dürfen tja.. es lebe das neubaugebiet ^^