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»Garagenflohmarkt« - gibts dafür gesetzliche Grundlagen?

»Garagenflohmarkt« - gibts dafür gesetzliche Grundlagen?

sechsfachmama

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habe im Urlaub immer wieder Schilder gesehen: Garagenflohmarkt, bitte klingeln .... ich meine, mal hier gelesen zu haben, dass man sowas nicht zu oft (wie oft, wie lange ...) machen darf? weiß das jemand? ist das von gemeinde zu gemeinde unterschiedlich? usw.


speedy

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Hi, eigentlich geht das gar nicht bzw. bedarf einer Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt. Die kann pauschal z.B. für Stadtfeste o.ä. erteilt werden, sonst ist jede einzelne Veranstaltung genehmigungspflichtig. Zudem ist ein Gewerbe erforderlich, da ab dem ersten Euro Gewinnerzielungsabsicht unterstellt wird (wenn es nicht gerade eine Haushaltsauflösung ist oder für wohltätige Zwecke). Vielerorts wird es aber einfach geduldet, kann aber Ärger geben! Gruß, Speedy


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von speedy

ja das mit der gewinnerzielungsabsicht kenn ich - hab einige freunde beim finanzamt ... letztlich ist es natürlich schwachsinn und irgendwie krümelkackerei. wie soll ich für meine kinderkleidung, die ich verkaufe, jahre später nachweisen können, was ich da mal bezahlt hab? um nachzuweisen, dass ich natürlich keinen gewinn damit mache? denn irgendwann hab ichs ja mal eingekauft. teilweise privat, teilweise im geschäft - und die bons entsorge ich nach zwei jahren. von privat hat man gar keine nachweise. kein verkäufer schreibt auf ner babybörse ne quittung aus und kein mensch hebt 10, 15 ... jahre lang alles auf, nur um im fall vom weiterverkauf nachweisen zu können (müssen), was er mal dafür bezahlt hat. (ist ja auch das gleiche "problem" bei babybörsen usw.) dazu kommen meine vielen arbeitsstunden, die ich für sortieren, auspreisen, nochmal waschen (benzingeld fürs fahren auf märkte, standgebühr) etc. verbraucht habe - das muss ich dann alles gegenrechnen und auflisten (vom finanzamt her gesehen) - da fängt man ja schon von vorn herhein irgendwo mit verlust an.


Phil04

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Antwort auf Beitrag von sechsfachmama

Garagenflohmarkt gemacht, hab auf der Gemeinde nachgefragt was ich für eine Genehmigung ich bräuchte und so. Mir wurde nur die Frage gestellt wo ich den Flohmarkt mache, denn wenn ich ihn nur in der Garage mache und keine Zufahrt / oder Parkflächen blockiere oder andere durch zustellen mit Ware belästige. Bräuchte ich keine Genehmigung. So war es auch und es war kein Problem. lg