sechsfachmama
Wie ist das rechtlich? Man gibt etwas zur Reparatur. Es kommt zurück und soll ganz sein, hat der Probelauf ergeben. Kaum möchte man es benutzen, geht nix. Nochmal überprüft, gleiches Ergebnis. Auf der Rechnung steht, gerät wurde überprüft und repariert, aber es ist defekt. ist man in der Pflicht, diese Rechnung zu zahlen, weil arbeitszeit investiert wurde oder nicht, weil Fehler nicht behoben wurde? Bei nachfragen betr. weiterer Rep. kamen Antworten wie: ja ich weiß auch nicht, man könnte mal dieses oder jenes probieren, vielleicht liegts ja auch an Teil x usw. Ersatzteile wurden von uns bereits bezahlt, die aber vermutlich nun doch nichts mit dem Fehler zu tun haben, denn der Fehler besteht nach Einbau der Teile weiter.
schließt du mit einem Handwerker einen Werkvertrag, das heißt, es wird ein bestimmtes Ergebnis vereinbart und gezahlt (zB Autoreparatur), notfalls mit der Möglichkeit der Nachbesserung. m Gegensatz zum Arzt, mit dem du einen Dienstvertrag schließt (das heißt, du bezahlst ihn für eine Dienstleistung - deine Behandlung - ohne, dass er ein bestimmtes Ergebnis zusichert. Wenn das Ding in der Werkstatt funktioniert hat, ist der Handwerker aber fertig mit seinem Auftrag. Vielleicht ist unabhängig davon jetzt ein weiteres Teil kaputt gegangen und das Ding läuft "schon wieder" nicht. Das kann ich so nicht beurteilen, dafür sind deine Angaben zu ungenau. Sprich noch mal mit dem Handwerker, meistens kommt man damit weiter (weil die ja ihre Kunden auch nicht vorsätzlich vergraulen wollen) als mit dem "wie ist das rechtlich ?" I
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