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Fragen wegen aufhängen eines Schildes

Fragen wegen aufhängen eines Schildes

Phil04

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Darf ich an meine Garage ein Schild hänge mit der Aufschrift " Ein-und Ausfahrt freihalten auch gegenüber" Ist eine schmale Straße, auf unserer Seite gibt es eigentlich keinen Gehweg und auf der anderen auch nur einen schmalen. Bekomme ich Probleme wenn ich das an die Garage hänge?


Itta

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Antwort auf Beitrag von Phil04

Huhu, hm... keine Ahnung... aber obs was bringt?! Grüße Britta


Itzy

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Antwort auf Beitrag von Itta

hab dir mal was kopiert, mir die paragr. aber nicht angeschaut.. kannst ja mal schauen. lg christine 10.02.2006 20:26 Uhr Falsch, Jungs ! Auch ohne das Schild ist ein Parken vor oder direkt gegenüber einer Grundstückseinfahrt nicht erlaubt ! §12, Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 54 BKat ! Dies gilt bei den allgemeinen Wohnstrassen ohne Fahrbahnmarkierung zum Trennen zweier Fahrstreifen ! Wenn er will, kann er dich dort auf deine Kosten abschleppen lassen.


Phil04

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Antwort auf Beitrag von Itta

ich hab schon mal mit demjenigen gesprochen der uns immer zuparkt, er selbst hat eine Doppelgarage, und 4 Stellplätze. Parkt aber absichtlich dorthin. Wir ham ihm nie was gemacht. Als ich ihn gebeten habe, dies doch bitte in Zukunft nicht mehr zu machen sagte er warum, wir soll uns doch einfach ein kleiners Auto kaufen, das wäre schließlich öffentliche Stellfläche. Oder wir hätten falsch gebaut und so weiter. Hab dann bloß gesagt ich will keinen Streit aber wenn doch überall alles frei wäre könne er doch wo anders hinstehen. Er meinte nö. Ich finde so was ziemlich frech. Er gemeint es hängt ja auch kein Schild da und niemand weiß wie groß unser Auto ist. Wir ham einen C8. lg Saskia


Phil04

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lg saskia


Ellert

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huhu gegenüber unseres Carports steht auch immer einer und ich breche mir fast einen ab da morgends rauszukommen - ich wusste nicht dass das verboten ist aber ich stand da auch den ganzen Winter als unser Carport voller Holz war ( klar, da hats mich auch nicht gestört weil ich da nicht rausmusste, das Holz wollte nie ausparken) Abschleppen musst Du erstmal zahlen und dann einklagen hol doch das Ordnungsamt aber wenn die doof sind heisst es dann auch nur Du sollst ausparken lernen... Männer halten da gerne zusammen ! Vor Deine Ausfahrt stehen ist definitiv verboten, gegenüber hab ich keine Ahnung, da würde ich wirklich das Ordnungsamt anrufen ! dagmar


dani_j_j

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Antwort auf Beitrag von Phil04

ich würds eher freundlich abfassen, oder gar humorvoll, also was selbst schreiben, laminieren und anbringen: "Habs meist eilig - mich stört Ihr Auto vor meiner Einfahrt" "Kann schlecht ausparken, bitte halten sie ihr Auto hier fern" "Vorsicht schlechter Autofahrer rammt ausversehen fremde Autos" Sicher gehts das noch besser, aber sowas in der Art... diese üblichen Zettel find ich immer doof, zumal meist der Parkplatz vor der Garage nur blockiert wird, obwohl dort eh nur angehäufte Habseeligkeiten drin sind, aber kein Auto, und man sieht, dass dort seit 10 Jahren keins mehr rausgefahren ist


Mitglied inaktiv

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Antwort auf Beitrag von dani_j_j

Wir haben auch ein Schild an die garage gemacht. "Einfahrt Tag und Nacht freihalten!" Nachdem dieses Schild hang haben wir 2 mal jemanden abschleppen lassen. Vor dem Schild war unsere garage dauernt zugeparkt.


Itta

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Antwort auf Beitrag von Phil04

aber kannst dich nicht mal so "doof" vor sein Tor/Garage stellen? Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, mich genau gegenüber einer Ein- / Ausfahrt zu stellen... denn das sagt ja der Menschenverstand, dass der/die da schier nicht raus kommt. Grüße Britta, die egoistische, nichtmitdenkende Menschen *gr* findet


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Itta

das problem habe wir hier auch, unsere strasse ist 3-4 m breit gegenüber unserer einfahrt parken auch oft fremdparker. einer bin ich im mai leider ins auto gefahren. habs echt übersehen. polizei verständigt, weil kein mensch hier wußte wo das auto hingehört. polizei kam, das parken gegenüber einfahrten sind keine ordnungswidrigkeiten, lt dem Polizisten. Der freund unserer Nachbarin ist gerade in der ausbildung zum polizisten und der sagt es ist verboten. Was soll man nun glauben?? ich durfte dann 35 euro löhnen und die steckten sie dann mal eben das geld von der versicherung in die Tasche und mußten kein ordnungsgeld bezahlen


Phil04

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Antwort auf Beitrag von Itta

Er wohnt in einem Wendehammer da kann ich nicht gegenüber parken. Ich will ja keinen Streit. Aber wir ham auch immer auf den gesunden Menschenverstand gehoft und gedacht wir würden nie gegenüber einer Einfahrt / Garage parken. Naja, werd vielleicht mal den Polizisten der eine Straße weiter wohnt fragen. Trotzdem Danke lg Saskia


niki0909

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Antwort auf Beitrag von Itta

eingeschaltet. Wir wohnen in einer schmalen Seitenstraße und ständig parken Autos gegenüber unserer Garage (trotz Schild-- darfst du ohne Erlaubnis aufhängen). Irgenwann hat es uns gereicht, da trotz ansprechen der Personen (sind verschiedene), habe ich mich beim Ordnungsamt erkundigt. Die kamen auch zu uns und haben sich alles angeschaut. Nur ausparken aus der Garage wollte der mann nicht war im zu "gefährlich". Daraufhin wurde die Straße vermessen, denn ab einer gewissen Breite (? weiß ich aber nicht mehr) ist das Parken erlaubt. Unsere Straße ist aber zu schmal, daher sind wir im Recht und wenn es uns zu bunt wird, rufen wir das Ordnungsamt an und dann gibt es einen Strafzettel. Dumme Sprüche musste ich mir von den Falschparkern auch schon anhören, von wegen kleineres Auto und so. Bei uns kommt noch hinzu, dass in den ersten Jahre seit wir hier wohnen, das Auto wirklich etwas kleiner bzw kürzer war. Aber da mein Mann einen Firmenwagen hat, haben wir auf die Länge des Autos keinen Einfluss und die Autos werden wohl immer größer und länger. Also ruf beim Ordnungsamt an und beschwere dich!!!!! LG Sabine


Ani_k

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Antwort auf Beitrag von Phil04

Gemäß §12 Abs. 3 StVO ist das Parken ist unzulässig - vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, - wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert, - vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, - über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 laufende Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist, - vor Bordsteinabsenkungen.


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Ani_k

das hätte ich da mal wissen müssen


Ellert

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Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

das ist relativ... solange da die Feuerwehr noch durchkommt denke ich darf er das sicher LEIDER dagmar


bea+Michelle

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Antwort auf Beitrag von Ellert

das wäre bei uns dann schwieirg denn vor dem nachbargrundstück ist eine "strassenverengung"(3oer zone) Mir fehltjetzt das passende wort dafür, wenn einer dann bei uns gegenüber parkt kommt aufgrund der verengung kein großes auto da mehr vorbei


speedy

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Antwort auf Beitrag von Ellert

Schmal ist eine Fahrbahnbreite von 2m - diese darf nicht unterschritten werden, zumindest nicht, solange nicht für LKW gesperrt ist. Gruß, Speedy