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Frage zum Wohngeld

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Hallo, habe eine Frage zum Wohngeld, werden da irgendwie bezahlte KiGa-Gebühren berücksichtigt, also einkommensmindernd? Danke maus07


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Nein, ich glaube nicht...


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HALLO Also Angeben und eine Kopie von den Kiga Gebühren haben wir mit angeben müßen .LG


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ja werden sie musst sie auch mit angeben


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Ja, werden berücksichtigt, die Höhe weiß ich jetzt aber nicht. Ich glaube es ist nicht der komplette Betrag sonder ein gewisser Prozentsatz


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"Zusätzlich zu den "normalen" Werbungskosten können Sie seit 2006 erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren steuerlich absetzen. Was bei der Steuer anerkannt wird, zählt auch fürs Wohngeld. Berücksichtigt werden können Kosten bis 6.000 Euro pro Kind. Hiervon werden maximal 4.000 Euro (also zwei Drittel) wie Werbungskosten anerkannt. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Eltern (bzw. bei Alleinerziehenden: der erziehende Elternteil) erwerbstätig sind. Die Absetzungsmöglichkeit gilt auch für Familien, in denen ein Elternteil Vollzeit und der andere Teilzeit arbeitet. Ist bei zusammenlebenden Elternteilen nur ein Elternteil erwerbstätig, ist ein Abzug als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben hingegen nicht möglich. Als Ausgaben für Kinderbetreuung werden neben Kindergarten- und Hortgebühren die Kosten für eine Krabbelgruppe, eine Tagesmutter oder die Kinderbetreuung im eigenen Haushalt (etwa durch eine Mini-Jobberin) anerkannt. Auch die Aufwendungen für ein Au-pair-Mädchen oder -Jungen können (zumindest anteilig) – soweit sie auf die Kindererziehung entfallen – geltend gemacht werden" So stehts im Beiblatt


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Zuständig ist da die Stadtverwaltung, man muss hier also nicht Hartz IV Empfänger sein um keine KIGA Gebühren zu zahlen, auch wer nur geringes Einkommen hat wird von den Gebühren befreit. Und bei unserem KIGA wäre das durchaus mehr gewesen an Beitrag zu sparen statt ein paar Euronen Wohngeld zu bekommen. Frag doch da mal im Kindergarten bzw. in der Stadtverwaltung nach ob es das bei euch auch so gibt.