Mitglied inaktiv
Hallo,
ich habe heute Vormittag Sandalen bei Ebay verkauft...
Habe dann den Käufer angeschrieben, wie er den Versand wünscht... ob Post-Päckchen (unversichert) oder Hermes (versichert)...
Nun bekam ich gerade folgende Antwort:
"Mir ist die € 3,90-Variante recht. Bin aber auch der Käufer und trage daher nicht das Versandrisiko."
HALLO ??? Wieso das nicht ???
Ich biete doch nicht umsonst versicherten und unversicherten Versand an... Natürlich ist das das Risiko des Käufers, wenn er UNVERSICHERTEN Versand wählt...
Oder ??????????????
LG
nee wenn er unversicherten versand wünscht dann auf SEIN risiko... lg
Du hast völlig Recht....ich würde es auch nochmal in einer Mail betonen,daß sie bei einer unversicherten Versandvariante das Risiko selber trägt! Lg mandy
Kostet bei Hermes versichert nicht eigtl auch nur 3,90 wenn man es online druckt?
ja auch 3,90 hab eben geschaut
Ja, ist richtig, ABER ... zu Hermes ist es ein ganzes Stück... das ich bei schlechtem Wetter (Regen) sogar mit dem Bus fahren müßte, deshalb verlange ich da einfach mal mehr (4,50)... LG
Aso ja das ist verständlich.. Dann schreib der das so, also das sie das Risiko trägt...
Hab ich schon... mal gucken ob nochwas kommt...
schreib mir ma ne PN wenn sie geantw hat byebye
das Versandrisiko auf den Käufer über nur wie willst du nachweisen, dass dein Päckchen angekommen ist, wenn du unversichert schickst und der Käufer jetzt schon mit solch komischen Ausagen kommen?! Da würd ich lieber den eien Euro alleine bezahlen....ehe ich eine negative riskiere... LG Yvonne
Was soll man denn noch alles zahlen. Das wären bei 20 Auktionen/Idioten im Jahr 20 Euro wenn man mind. 4 mal im Jahr einstellt 80 Euro. Nur weil die Käufer meinen das ja der lieben Privatverkäufer für alles zu haften hat. Nö!
"Nach dem Gesetz besteht das Recht auf Umtausch und Rückgabe nur, wenn eine Sache bei der Lieferung nachweislich mangelhaft war. Wenn manche Verkäufer ein Rückgabe- und Umtauschrecht auch bei mangelfreien Waren für eine bestimmte Zeit nach Lieferung einräumen, handelt es sich hier um eine freiwillige Leistung. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Rechtseinräumung besteht nicht."
Beim Privatverkauf, gelten die allgemeinen Regeln über den Versendungskauf. Das heißt, die Gefahr geht gemäß § 447 BGB mit der Übergabe an ein Transportunternehmen über, wenn der Erfüllungsort beim Verkäufer ist. Das ist er in der Regel gemäß §269 BGB, wenn die Parteien keine Schickschuld vereinbart haben.
...kannst du, glaub ich, auch über ebay machen, falls ihr das programm nicht habt! aber trotzdem ist es nicht dein problem bei verlust, wenn du das so angibst.... sch... eba. immer diese nervigen käufer...
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