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Frage zu Unterhaltszahlungen!

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mache mir gedanken wegen den unterhaltszahlungen meines mannes an seine andere tochter. also sie wird jetzt 15 jahre alt macht hauptschule noch 1 jahr. sucht jetzt eine ausbildungsstelle, falls sie keine findet, geht sie nochmal ein jahr weiter zur schule! ( hat aber keine so ganz gute noten ) wie läuft es wenn sie 18 jahre alt ist, kann er dann aufhören zu bezahlen, oder muss er bezahlen bis sie zb. ihre ausbildung fertig hat? wie ist das geregelt, kann ich das irgendwo im netzt nachlesen ( finde nichts) ? Danke


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Soweit ich weiß, muss bis einschließlich der ersten Ausbildung gezahlt werden. Wo das steht, weiß ich nicht, aber mein Vater musste sogar für mein Studium (nach der Ausbildung!) aufkommen (anteilig). Also mit 18 ist definitiv noch nicht Schluss.


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er muss weiter zahlen, bis sie wirtschaftlich selbstständig ist, glaub ich


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die Mutter ja auch dagmar


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das kann doch nciht sein, irgendwann muss doch schluss sein! denke dass das so ein fall von arbeitslos wird!


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halt beide, wo ein kind wohnt und wer nur zahlt auch. Ich bin mir garnicht sicher ob nicht eltern auch vorrangig zahlen müssen bevor Kinder später hartz4 bekommen dagmar


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Hallo, ich meine, es gab mal eine Regelung, dass wenn die "Kids" die 3. Ausbildung geschmissen haben, der Vater nicht mehr unterhaltspflichtig ist. Die Grenze für den Unterhalt ist glaube ich die selbe, wie die beim Kindergeld. Wie es bei Hartz 4 ist weiß ich nicht, aber ich meine, bei der Sozialhilfe war es so, dass die Eltern zugezogen werden. Sie müssen einen bestimmten Satz bezahlen. Das war, meine ich auf jeden Fall, abhängig vom Einkommen, was übrigens auch im umgekehrten Fall gilt. Wenn Eltern Sozialhilfe bekommen, müssen Kinder auch für sie aufkommen. Ich habe allerdings keine Ahnung, ob das so richtig ist, wie ich es geschrieben habe. Ich meine das aber mal gehört oder gelesen zu haben. Toi, toi, toi, ich klopfe auf Holz. Ich war noch nicht in dieser Situation. Liebe Grüße Sabine


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Ja genau, wenn sie die 3. Ausbildung schmeißt, wo auch 1 weiteres Jahr schule zugehört (also wenn sie das nicht durchziehen würde) bekommt nichts mehr, da kann sich dann auch das Amt nichts holen. Und wenn sie dann einen auf Hartz 4 macht und sich nicht drum kümmert siehts genauso aus, dann muss er nicht mehr zahlen. Ansonten muss er solange zahlen, bis sie Ihre 1. Ausbildung gemacht hat. Allerdings haben meine Schwiegereltern sich da auch fein aus der affaire gezogen. Aber ich weiß das so sicher, weil meine Stiefschwester das gleiche gemacht hat. SIe und Ihre mutter leben von Hartz 4 und gehen schwarz putzen. Und sie hat erst ne schulische ausbildung zur Erzieherin geschmissen, hat dann ne Lehre als Arzthelferin angefangen, diese auch geschmissen und hat nichts mehr gemacht. Dann hat sie Handelsschule angefangen, die auch nicht beendet und wollte anschließend ne Lehre als Tierarzthelferin anfangen. Nachdem sie die Schule aber wieder geschmissen hat hat mein Stiefvater gesagt, er bezahlt nichts mehr und ist damit vor Gericht gezogen, bzw. sie weil sie ja weiter geld haben wollte. Dann sind die mit denen bis vors Oberlandesgericht gegangen und die haben dann endlich zugestimmt das er nicht mehr zahlen muss, eben weil sie ständig was neues anfängt und nichts zu ende macht und sich auf seinem Geld ausruhen will.


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mit 18 ist nicht schluß, aber es erfolgt dann die berechnung über beide elternteile!!! auch das ek der mutter wird herangezogen. das kind darf auch nicht einfach nichts tun, dann ist der vater nicht mehr zur zahlung verpflichtet. soweit ich weiß, muß es mind. nachweisen, sich um arbeit/ausb. zu bemühen. auch bei einer ausb. zählt evtl. nachher ihre ausb. vergütung mit zu. google doch mal das gibt es genug seiten über unterhalt, ist wen. eine ungefähre richtung.