Mitglied inaktiv
Hallo zusammen, habe im März 2009 einen iPod online gekauft. Im November 2009 wegen Defekt eingeschickt, zurück kam ein Ersatzgerät (gebraucht). Nun wieder defekt. Der Händler möchte nicht reparieren, da der Defekt später als 6 Monate nach Erhalt aufgetreten ist. Soll angeblich die Kosten für den Hin- und Rückversand selbst zahlen. Ist das so richtig?
Geht die Garantie nicht direkt über Apple? Auf deren Homepage kannst Du das Gerät registrieren und da siehst Du, was Du da noch an Gewährleistung hast. Hast Du das Gerät da mal reklamiert? Ich habe leider keine guten Erfahrungen mit Apple in Bezug auf IPod´s gemacht und werde mir auch NIE mehr irgendwas von Apple kaufen. Ansonsten ist es leider in Ordnung, daß die Dir die Versandkosten in Rechnung stellen, wenn es nicht mehr in der Gewährleistung ist.
Hi, GWL bis März 2011 - also´noch drin. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt der Fehler automatisch als beim Kauf vorhanden, der Verkäufer müsste das Gegenteil beweisen. Danach musst du als Käufer beweisen, dass der Fehler bereits beim Kauf vorhanden bzw. verursacht war (z. B Kabelbruch...), dann ist es ein Fall für die Gewährleistung. Wenn der Händler/Hersteller es dir schwer machen will, dann kann er das. Versandkosten muss er nur bei einem berechtigten GWL-Fall übernehmen. Wenn es also nicht ein typischer Fehler ist, dann hast du u.U. schlechte KArten. Gruß, Speedy
Die letzten 10 Beiträge
- Jugendbegegnungen
- Für RR … oder wer meint dass die Leute sparen müssen
- haben alle noch zu viel Geld?? Warum ist hier nix los?
- Blumensamen von einjährigen Blumen jetzt sammeln für nächstes Jahr
- Wieviel legt ihr monatlich fürs Kind zur Seite?
- Vorläufige kleine Erbschaft - was damit tun?
- ALG I endet 2 Wochen nach Beginn Mutterschutz
- Spartipps bei BIO Lebensmittel?
- Hörspiele für Kinder
- Umfrage zum Elterngeld Basis Berechnungsmodell