Mitglied inaktiv
Hi, ich hab mal ne Frage zur Elternzeit. wie ist das kann man die auch verlängern. ich habe einen 2jährigen und einen fast 4jährigen Sohn. Nun geht es drum wenn der kleine 3 wird was ich mache. Es stehen ja einem 3Jahre Elternzeit pro Kind zu. Ich hätte jetzt ja nur 5 gehabt statt 6. Kann ich das irgendwie verlängern. Oder ich hab gehört aber das ist schon Jahre her das ein Bekannt ihre Elternzeit verlängert hatte bis die jüngste damals in die Schule kam. Weis jemand von euch ob das geht bzw. wo ich mich da Schlau machen kann. lg saskia
Als ich damals Elternzeit beantragt hab, hab ich drum gebeten, dass 3.Jahr später nehmen zu können. Mein Arbeitgeber hat aber nur gesagt, dass er das jetzt noch nicht sagen kann. Ich würd mal deinen Arbeitgeber bzw. die Personalabteilung fragen, ob das möglich wär
Dir stehen drei Jahre Elternzeit pro Kind zu, allerdings müssen Verlängerungen und Sonderfälle (wenn sich z.B. Elternzeiten von zwei Kindern überlappen) mit dem Arbeitgeber abgesprochen und genehmigt sein. Ansonsten gibt es die Regelung, dass man das dritte Jahr Elternzeit auch später, bis zum siebten Lebensjahr des Kindes, nehmen darf. Das sollte allerdings auch vorher mit dem Arbeitgeber abgesprochen sein.
Wenn du für deinen ersten Sohn 3 Jahre Elternzeit beantragt hast und in diesem Zeitraum wieder schwanger geworden bist mit Sohn 2 - beginnt die Zählung der drei Jahre von vorne. Die restliche Elternzeit vom ersten Kind verfällt, außer du hast schon vorher vereinbart, dir ein Jahr oder so für später (bis zum Schulanfang) aufzuheben. Hast du dieses nicht gemacht, kannst du nur zu Hause bleiben, bis dein Sohn 3 wird. lg sandra
Man kann die Verlängerung auch beantragen, wenn das zweite Kind schon auf der Welt ist. Joshua war 18 Monate alt, als die kleine Schwester zur Welt kam. Als Lara dann 6 Monate alt war, bekam ich von einer Bekannten gesagt, daß man das "verlorene" Jahr vom ersten Kind anhängen kann, wenn der AG zustimmt- der 19.-24 Monat zählten aber nicht mehr, da dies kein volles Jahr mehr war. Ich hab das dann bei meinem AG beantragt und er hat zugestimmt. Ich darf nun zu Hause bleiben, bis Lara 4 ist. Infos müsste dir eigentlich dein Personalbüro geben können. Wenn dein erstes Kind allerdings schon älter als 24 Monate war, als dein zweites zur Welt kam, entfällt der Anspruch auf Überschreibung der Elternzeit aufs zweite Kind. LG Nicole
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