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Frage wg. Mahnung und Säumniszuschlag... Wer kennt sich aus??

Frage wg. Mahnung und Säumniszuschlag... Wer kennt sich aus??

silli81

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hi hab mal eine Frage, vielleicht kennt sich ja jemand aus?! Folgender Sachverhalt: Wir bekamen von der Stadt eine Rechnung im Juni, ca. 800 EUR, zahlbar bis 10.7. Die Rechnung ist korrekt, ging aber zur Prüfung zum Sozialamt und somit war das Fälligkeitsdatum nicht mehr aktuell. Dann kam am 7.12. wieder ein Schreiben, dass die Rechnung zum 31.12. fällig ist. Bis dahin ist alles noch ok. Wir haben aber erst am 3.1. überwiesen. Nun kommt heute eine Mahnung (Datum 5.1.) Mahnung: Betrag + Säumniszuschlag (ab 10.7.) 45 EUR + Mahngeb. 4 EUR darunter handschriftlich: Zahlungseingang 5.1. und somit sind nur 49 EUR fällig Die können uns doch kein Säumniszuschlag ab 10.7. berechnen, wenn neue Frist 31.12. war?! Ist es ok, dass die eine Mahnung rausschicken, wenn Geld schon eingegangen ist, nur wg Mahngebühr und Säumniszuschl.(wo eh nicht stimmt). Meiner Meinung nach sind die 45 EUR ja nicht wg. 5 Tage sondern ab 10.7. gerechnet, alles andere wäre ja zuviel oder? Ich wollte einfach mal Fragen, ob es hier jemanden gibt, der sich damit auskennt. Natürlich habe ich vorher gleich bei der Stadt angerufen, aber die Dame hört sich sehr jung an und kennt sich m.E. damit noch garnicht aus. Es geht noch weiter, nun wollen die einen Kontoauszug, wann wir das Geld tatsächlich überwiesen haben, weil sie nicht genau sehen kann, wann das Geld bei ihr einging, wg. Silvester/Jahresabschluss etc. Wenn sie das dann von uns hat, geht sie damit zur Chefin. Ja, das Geld ging erst am 5.1. ein, aber deswegen doch kein Säumniszuschlag für 49 EUR. Hätte sie es nicht einfach "stornieren" können, denn das Geld war ja da. Und der 31.12. war ja ein Freitag und dann gleich am Mittwoch (5.1.) eine Mahnung drucken, wo erst am 12.1. bei uns ankommt? Ist das normal bei den Stadtverwaltungen? sorry lang und kompliziert lg silli PS: Es waren noch zwei andere Rechnungen (2.000 EUR) mit neuer Frist 31.12. und diese haben wir fristgerecht überwiesen, nur die eine nunmal 3 Tage später.


sechsfachmama

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Antwort auf Beitrag von silli81

ich kenn mich soo nicht damit aus, aber ich würde das nicht bezahlen. die spinnen wohl. wenn sie wirklich den mahnzeitraum seit juli nehmen würde - was ja nicht richtig wäre - dann hätten weitere mahnungen mit neuer mahnstufe folgen müssen 3.1. gezahlt - würde ich auch so handhaben, sind 3 tage drüber, na und? die dürfen zwar bei der 1. mahnung gleich MAHNKOSTEN berechnen, aber nicht bei 3 tagen säumniszuschläge und bei 3 tagen zahlungsverzug ne mahnung rauszuschicken, ist ja wohl das allerletzte. dass man selber nachweisen muss, wann gezahlt wurde - auch noch nie gehört. nur beim finanzamt, da muss die ust. eben z. b. zum 15. bei denen sein - da muss man die banklaufzeit mit einrechnen. aber selbst da passiert nix bei 5 oder 10 tagen drüber ... da sich zahlung und mahnung überschnitten haben, ist das schreiben m. e. gegenstandslos (so steht es jedenfalls bei unseren mahnungen immer drauf) und ich würde widerspruch einlegen und es gleich an diese chefin schicken.


deischuhzu

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Antwort auf Beitrag von silli81

Hallo, wenn man von Behörden einen Zahlungsbescheid erhält, ist dieser immer in der genannten Frist erst einmal zu zahlen. Gegen die Höhe kann man immer noch vorgehen und bekommt evtl. die Differenz zzgl. Zinsen zurückerstattet. Als ihr im Juli die Zahlungsaufforderung erhalten habt, warum musste das Sozialamt prüfen? Ich frage mich, warum es eine neue Zahlungsfrist gab? Hat sich was an der Höhe der Forderung geändert? Diese 2. Zahlungsfrist habt ihr jedenfalls nicht eingehalten und damit einen Verwaltungsakt ausgelöst und der Säumniszuschlag in der Höhe ist wohl auch zulässig, näheres findet man in der Gebührensatzung der Stadt. Wir haben mal einen Säumniszuschlag in Höhe von über 300,- € bekommen, weil die Steuererklärung nicht in der genannten Frist einging, da haben wir auch geschluckt.


silli81

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Antwort auf Beitrag von deischuhzu

.. ich werde da jetzt nochmal anrufen und die Chefin verlangen, dann mit der ein normales Gespräch führen. Gruß, silli


speedy

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Antwort auf Beitrag von silli81

Hi, wenn es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt, ist diese idR sofort fällig. ein späteres Zahlungsziel - wie z.b. der 31.12. bedeutet nur einen Aufschub und keine neue Fälligkeit. Geht das Geld bis dahin nicht ein, gilt der Aufschub als nicht erteilt und die säumnisgebühren seit der Fälligkeit sind rechtens. Da hilft wohl nur ein Gespräch und um Gnade betteln :) Gruß, Speedy