Mitglied inaktiv
ich hab mal ne Frage. wenn man Hartz bekommt für sich und das kind (welches zwar eigenes einkommen hat wie unterhalt und kindergeld aber den bedarf nicht deckt) und nun das kind die möglichkeit hat ein paar mal im jahr geld zu verdienen. wird das auf das hartz der mutter angerechnet,sprich muss die mutter von dem geld des kindes dann leben?? wir disskutieren grad drüber und ich kanns mir ned vorstellen das die mutter von dem geld was 2 mal im jahr verdient wird leben muss...sprich dem geld was sich das kind heranspart für später mal, sich bedienen muss. weiss einer ne antwort dadrauf?
Ja ist leider so, alles was an Einkommen innerhalb der Bedarfsgemeinschaft erzielt wird, wird angerechnet und wenn das Kind dann mit seinem Einkommen plus Kindergeld und Unterhalt über seinem Bedarf liegt wird der Überschuss auch bei der Mutter angerechnet. Finde das auch nicht so toll, grade in diesen Familien die so schön in den Medien als Schmarotzer vorgeführt werden, fehlt den Kindern dann doch irgendwo die Motivation, eine Ausbildung oder Arbeit aufzunehmen, wenn sie das Geld zuhause abgeben müssen. Meine Mutter war Alkoholkrank, wenn wir bzw. sie damals Hartz IV bekommen hätte, hätte ich also auch noch mit meinem verdienten Geld Ihre Sucht finanzieren müssen, na danke.
dann lohnt sich das eigetnlich ned das sie das macht. es ginge nur darum das sie ein oder zweimal im jahr was machen kann um sich geld ranzusparen für ihre ausbildung später. und um ehrlich zu sein käme ich mir als mutter mächtig scheisse vor wenn mein kind was ranarbeitet und ich danach die hand aufhalte um davon einkaufen zu gehen. es ist ja nciht so das sie monatlich hier was abgibt sondern nur ne einmalzahlung ein oder zweimal im jahr. warum heisst es man darf pro lebensalter ne bestimmte summe X als sparsumme haben? greift das nicht?
Hallo! Meiner Meinung nach gibt es auch für Kinder einen bestimmten Betrag, der auf dem Konto anrechnungsfrei liegen darf. Aber keine Ahnung, wie hoch der ist. Aber: Auch das Kind in einer Bedarfsgemeinschaft hat das Recht, sich monatlich bis zu 100€ hinzurechnungsfrei zu verdienen. LG, ANnett
ja das weiss ich.. aber wie ist es wenn das kind ein oder zweimal im jahr 500 euro oder 1000 euro verdient. sie würde das amchen um sich später mal ne ausbildung finazieren zu können
Auch wenn es nur ein bis zweimal im Jahr ist, zählt es als Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft. Anders sieht es aus wenn Sie von der Oma z.B. ein Sparbuch mit 1000 Euro Guthaben geschenkt bekommt, dieses muss dann zwar auch der ARGE mitgeteilt werden, zählt dann aber als Erspartes wo ja jeder über eine bestimmte Summe verfügen darf ohne das gleich zum Leben aufbrauchen zu müssen, wie hoch diese Grenze ist weiß ich jetzt nicht.
die grenze weiss ich..
das macht echt null sinn für sie das dann zu machen...es geht ja drum sich was zu ersparen für ihre ausbildung.
und nicht für unsren täglichen einkauf
blöd
ja leider ist das so. Ab nem bestimmten betrag gilt ja sogar geld was zur Kommunion geschenkt wird als einkommen. ich finds furchtbar, denn es ist genau wie du sagst überhaupt keine Motivation für die Kinder da, sich was zu erarbeiten, weil es direkt an die eltern weitergegeben werden muss. Da haben die kids dann auch nichts davon. Und wenns dann sogar 1000€ sind, dann wird für den Monat halt kaum hartz gezahlt. Sparen darf man aber geld verdienen nicht. Vor allem find ich sollten die das gerade bei Kindern die sich was hinzuverdienen anders werten.
ja das beknackte...um zu sparen muss ich mir ja erst was verdienen. ergo wenn ich nix verdienen darf kann sie sich auch nix ansparen...ergo liegt sie dann bei der ausbildung vater staat auffer tasche...wattn stuss. unser fazit dann wird sie eben nix weiter machen im großen stil ...umsonst arbeiten muss sie ned und schon garnicht arbeiten damit wir davon einkaufen gehen können
hast pn lg
...
Hallo, ganz ehrlich: so ein Vorbild wollte ich meinem Kind nicht vorleben! Mein Kind ginge arbeiten und ja im Notfall müßte es dann etwas davon abgeben zum Familieneinkauf, aber mir wäre es wichtig, dem Kind die richtigen Werte zu vermitteln. Arbeit ist wichtig und Arbeit lohnt sich immer und wenn es nur dafür ist, sich selber zu finanzieren und nicht vom Staat abhängig zu sein! Des weiteren fallen ja 100 Euro eh unter den Freibetrag, d.h. die bekommt sie schon man zusätzlich und von dem Rest sind es 20% wenn ich mich recht entsinne. Heißt, wenn sie 400 Euro verdient, dann bekäme sie 160 Euro davon schon mal zusätzlich zum Hartz IV. Des weiteren würde ich als Mutter für diese Monate vorsorgen und noch ein bißchen was extra beiseite legen. Ich weiß dass das von Hartz IV nicht ganz einfach ist, aber es geht! So könnte mein Kind am Ende von den 400 Euro wohl mind. die Hälfte behalten und hätte zusätzlich eine wertvolle Erfahrung gemacht, denn es ist grundsätzlich IMMER erstrebenswert, das man sich selber finanziert und da arbeitet eine Bedarfsgemeinschaft einfach zusammen. LG Kerstin PS: Bevor Du mich zerreißt: Ich habe selber eine ganze Zeit von Hartz IV gelebt und mit meinem ersten Job nach Hartz IV konnte ich gerade so meinen Bedarf selber decken, hatte aber unter dem STrich etwas weniger als Hartz IV, weil etliche Vergünstigungen wegfielen. Trotzdem war es gut, nicht mehr abhängig zu sein --- ich weiß also, wovon ich rede!
Der genau an diesem Thema interessierte Mensch hätte sich am Mittwoch mal "hart aber fair" (Das Erste, 21.45) ansehen sollen. Da ging es auch genau darum. Vllt. kann man das ja noch irgendwo im www ansehen.
Arbeit lohnt sich immer!!! So ist es! Das KInd soll ja nicht nur Geld verdienen, sondern auch lernen, dass es zuverlässig, pünktlich, ehrlich, gewissenhaft etc. in einem Arbeitsverhältnis sein muss. Warum sollten andere bezahlen (HartzIV heißt "ja andere bezahlen für mich mit", mal abgesehen ob gerechtfertigt oder wegen anderen Gründen), wenn man sich selber was erarbeiten kann??? Emmy PS.: Oh, ich riech den Ärger schon (-: PPS Ich war auch mal arbeitslos
es geht hier um ein kind...sie ist 14 und es geht hier um einmalzahlungen wenn ein oder zweimal im jahr ein auftrag kommen würde. sie hat nix zum haushalt beizusteuern weil sie nich zur schule geht..ganz einfach. und ich lebe meinem kind das gut vor..ich gehe nämlich arbeiten. also immer erstmal lesen gelle
ja immer schön erstmal um euch hauen bevor ihr kapiert worum es geht oder. es geht hier nicht um eine ausbildung oder sonstwas. meine tochter ist 14 und geht zur schule..könnte nur eben mal was dazu verdienen. ich glaube kaum das sie mit 14 dafür zuständig ist zu arbeiten damit muttern einkaufen gehen kann. sie macht den job so oder so weil es ihr darum geht weiterzukommen und zu lernen...aber sie ist sicher nicht mit 14 dazu da die familie durchzubringen gelle
Hallo, ich habe dich schon richtig verstanden! Ich habe verstanden, das es um einmalige Zahlungen geht und nicht um die Ausbildung. Ich kann lesen! Dennoch ist es einfach fakt, das alles, was an Einkommen rein kommt (und das gilt im Grunde auch für Geschenke über 50 Euro) eben als Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft zählt. Klar wäre es schön, wenn Dein Kind sich Geld ansparen könnte. Wünsche ich mir für meine Kinder auch. Dennoch ist es einfach fakt, das auch Dein Kind Leistungen vom Staat bekommt, weil ihr aus eigener Kraft das Familieneinkommen nicht decken könnt. Warum sollte der Staat Euch Geld zahlen, wenn es in einzelnen Monaten auch selber erwirtschaftet werden kann und da ist es egal, ob es um einmalige Dinge geht oder nicht. Mal davon ab frage ich mich eh, wo eine 14jährige arbeiten darf, aber letztlich tut das ja auch nichts zur Sache. Ich finde die Anspruchshaltung einfach falsch! Und dazu stehe ich auch weiterhin! LG Kerstin
ich habe in erster linie hier eine frage gestellt ob es angerechnet wird oder ned...und mich nicht beschwert DAS es so ist. es hat also hier nix mit anspruchsverhalten zu tun. desweiteren stimmt deine aussage eben nciht...wie kann ich was in einzelnen monaten erwirtschaften wenn sie nur einmal im jahr was bekommt...macht ned viel sinn oder. und ich habe in meinem 30 jährigen arbeitsleben wahrlich viel geackert und tu das heute noch weil ich eben so gut es geht nicht vater staat auf der tasche liegen will.ich lebe meinem kind sehr wohl solche werte vor und kann mich nicht beschweren.sie ein kind das sehr gerne zur schule geht nie fehlt und mit eins komma nochwas aufs gym geht...kann ich also so falsch ned liegen. es war lediglich eine frage ob sie sich was für ihre ausbildung ranarbeiten kann oder ned (es gibt schliesslich die reglung pro lebensjahr was angespart zu haben...auch wenns dich vielleicht masslos zwiebelt das ein hartzler tatsächlich was ansparen darf) um ehrlich zu sein gehen mir diese ständigen anfeindungen hier tierisch auf den sack..ich bin 45 jahre alt und habe 30 jahre meines lebens geackert bis zu 60 h die woche auch bei beschissener bezahlung oder mal auch ganz ohne bezahlung nur um einfach ned faul runzuhängen. aber kaum erwähnt mann das man auf zusätzliche hilfen angewisen ist weil es sonst ned reicht ist man gleich faul und ein schlechtes vorbild und gibt seinem kind ganz böse werte weiter. es ist schlicht zum kotzen hier. ich wer hier in zukunft keine fragen mehr stellen.die meisten machen sich ja ned mal die mühe die frage wirklich durchzulesen oder auch mal ein paar antworten der andren. vielen dank an diejenigen die hilfreiche tips und hinweise hatte...der rest...naja ich halt lieber die klappe.
Hallo, ich habe sehr wohl richtig gelesen! Was soll diese Unterstellung? Nur weil ich nicht das geantwortet habe, was Du gerne lesen wolltest? Das was Deine Tochter in einem Monat verdient wird ja auch nur in DEM Monat angerechnet und so ist das nun mal! Und Sparguthaben ist all das, was man während der Zeit vom Hartz IV selber anspart ODER was man vorher hatte und nicht das, was man von Außen bekommt. Mal davon ab, verstehe ich nicht, warum Du Dich so angegriffen fühlst? Ich habe lediglich meine Meinung zu dem Thema geschrieben und die realen Fakten --- mehr nicht. LG Kerstin
sie wird, wenn die anfrage kommt, den job trotzdem machen weil sie durch diesen ne menge lernt und später das für ihre ausbildung gebrauchen kann. eben auch damit sie nicht wieder vater staat auf der tasche liegt und ne gute ausbildung macht.
Das den Bedarf des Kindes übersteigende Einkommen ist nur bis zur Höhe des Kindergeldes bei den Eltern anzurechnen, der Rest gehört dem Kind und wenns 1000 Euro sind...
DAS stimmt definitiv nicht, denn dann würden sich ja alle Alleinerziehenden freuen, denn Kindesunterhalt gilt als Einkommen des Kindes und der wird dennoch voll angerechnet........ Ebenso wird das Ausbildungentgeld von Kindern voll angerechnet.......
Natürlich wird der Unterhalt und das Ausbildungsentgelt angerechnet - aber eben nur auf den Bedarf des Kindes, und wenn der Bedarf des Kindes durch sein Einkommen aus Kindergeld, Unterhalt und was weiß ich gedeckt ist, dann wird das den Bedarf des Kindes übersteigende Einkommen auf die Mutter rübergenommen, aber eben nur bis in Höhe des Kindergeldes. Glaub mir, ist mein Job das zu wissen :-))
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